Wie lassen sich die Kosten einer Solaranlage auf die Mieter umlegen?

Die Installation einer Solaranlage ist mit einer beträchtlichen Investition verbunden. Viele Vermieter fragen sich daher, wie sie die Kosten für die Photovoltaik auf die Mieter umlegen können. Nach welchen Konzepten können Sie hier vorgehen? Welche Vor- und Nachteile sind mit einer Solaranlage verbunden? Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Welche Auswirkungen kann die Umlage auf die Mieter haben und welche Vorteile können Sie nutzen?

Welchen Betriebskonzepten kann die Installation von Solaranlagen in Wohn- oder Mehrfamilienhäusern zugrunde liegen?

  1. Eines der am häufigsten anzutreffenden Konzepte, um die Kosten für die Photovoltaik auf die Mieter umlegen zu können, ist das Mieterstrommodell. Es kann in verschiedenen Varianten umgesetzt werden. Detaillierte Informationen zum Mieterstrommodell erhalten Sie hier .
  2. Alternativ dazu besteht für Eigentümergemeinschaften die Möglichkeit einer kollektiven Selbstversorgung durch eine Photovoltaikanlage. Die Investitionskosten für die Anlage werden von allen Eigentümern getragen und laufende Kosten intern geregelt.
  3. Ebenfalls eher für Eigentümergemeinschaften sinnvoll ist eine Solaranlage zur Allgemeinstromversorgung. Sie erzeugt Strom für Bereiche, die gemeinschaftlich genutzt werden. Das kann neben Treppenhaus, Keller oder Tiefgarage auch eine Wärmepumpe sein.
  4. Ein weiteres Konzept sieht vor, dass eine komplette Einspeisung des Solarstroms in das öffentliche Netz erfolgt. In diesem Szenario findet keine Versorgung des Hauses oder der Wohneinheiten statt.
  5. Außerdem ist es möglich, Einzelanlagen mit Wohneinheiten zu verbinden. Dazu kann der Vermieter jeweils einen Teil des Dachs an einzelne Mieter verpachten, damit diese dort ihre eigene Photovoltaikanlage errichten können, oder eine fertige PV-Anlage an Mieter verpachten. In diese Kategorie fallen auch Balkonkraftwerke, die von den Mietern mit Zustimmung des Wohnungseigentümers installiert werden. Ferner können Gebäudebesitzer ihre Wohnungen mit Balkonkraftwerken ausstatten und in den Mietpreis einbeziehen.

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Welche Vor- und Nachteile sind mit der Installation von Solaranlagen auf Mehrfamilien- beziehungsweise Wohngebäuden verbunden?

Zu den möglichen Vorteilen einer Solaranlage gehört nicht nur, dass sich viele Kosten für die Photovoltaik auf die Mieter umlegen lassen. Das Gebäude erfährt überdies einen Wertzuwachs. Auch für Mieter wird die Wohnung interessanter. Die vorhandene PV-Anlage gilt zudem bei einer eventuellen Veräußerung als starkes Verkaufsargument. Im Falle einer Eigentümergemeinschaft kommt hinzu, dass sich die Kosten für den Einzelnen bei vollem Nutzen in Grenzen halten. Außerdem leisten Sie mit einer Solaranlage einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und der erzeugte Strom kann insbesondere bei Mehrfamilienhäusern zu einem sehr hohen Prozentsatz im Gebäude genutzt werden.

Andererseits sind bei einer Photovoltaikanlage auch einige Nachteile zu bedenken. Für ein Mehrfamilienhaus ist sie mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Zudem müssen Sie sehr genau unterscheiden, welche Kosten der Solaranlage Sie auf die Mieter umlegen können und wie Sie dabei vorgehen.

Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten, wenn Sie die Kosten der Photovoltaik auf die Mieter umlegen wollen?

Bei den Kosten, die Sie für die Solaranlage auf die Mieter umlegen können, sind folgende Regelungen wesentlich. Laut § 559 BGB können Sie jährlich bis zu 11 % der investierten Kosten für die Photovoltaik auf die Mieter umlegen, da es sich dabei um eine Modernisierungsmaßnahme zur nachhaltigen Einsparung von nicht erneuerbarer Energie handelt.

Welche Kosten kann man umlegen?

  • Anschaffungskosten, Reparaturkosten, Aufwendungen für den Austausch von Einzelteilen sowie die einfache Abrechnung von geliefertem Strom können nicht in die Nebenkosten einfließen.
  • Die Überprüfung und Wartung der PV-Anlage kann hingegen mit den Nebenkosten abgerechnet werden.
  • Ob Sie in der Nebenkostenabrechnung auch Versicherungsbeiträge für die Photovoltaik auf die Mieter umlegen können, muss im Einzelfall geklärt werden.

Wie wirkt es sich auf die Hausbewohner aus, wenn Sie die Kosten für eine Solaranlage auf die Mieter umlegen?

Auf der einen Seite steigen natürlich die Mieten und Nebenkosten, wenn Sie die Modernisierungsmaßnahme sowie einige laufende Kosten für die Photovoltaik auf die Mieter umlegen. Auf der anderen Seite aber profitieren die Mieter davon, dass sie im günstigsten Falle bis zu 80 % ihres Strombedarfs durch umweltfreundlichen und obendrein günstigen Solarstrom decken können. Zumindest ein Teil der Mehrkosten durch die PV-Anlage dürfte also durch Kosteneinsparungen beim Stromverbrauch aufgefangen werden.

Fördermöglichkeiten für Solaranlagen in Wohn- und Mehrfamilienhäusern

Neben der Möglichkeit, Kosten für die Photovoltaik auf die Mieter umlegen zu können, stehen Ihnen verschiedene Förder-Alternativen offen. Das betrifft einerseits staatliche Programme, die wir in unserem Beitrag über das Mieterstrommodell genauer erläutern. Des Weiteren gibt es für PV-Anlagen in München kommunale Fördermöglichkeiten, über die Sie hier Näheres erfahren kommunale PV-Förderung München.

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