Photovoltaik Förderung München: Förderprogramm für klimaneutrale Gebäude (FKG)

Im Rahmen des Förderprogramms für klimaneutrale Gebäude (FKG) können Sie eine Förderung für Photovoltaik in München beantragen. Damit Sie für Ihre PV-Anlage eine Förderung in München erhalten, sind jedoch einige Punkte zu beachten. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen erforderlich sind, wie hoch die Förderung ist und welche Voraussetzungen gelten.

Photovoltaik Förderung - allgemeiner Überblick

Aktuell gibt es keine Bundes- oder Landes-Zuschüsse für Photovoltaik. Sie können allerdings von Fördermöglichkeiten auf regionaler Ebene profitieren sowie finanzielle Unterstützung von KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erhalten.

  • Die KfW fördert Photovoltaikanlagen mit einem zinsgünstigen Darlehen, Voraussetzung ist jedoch, dass die Anlage den im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) definierten Vorgaben entspricht. Sie sind unsicher, ob und in welcher Größe sich eine PV-Anlage für Sie lohnt und möchten eine Energieberatung in Anspruch nehmen?
  • Das BAFA bietet finanzielle Unterstützung für die Beratung: 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars (Ein- oder Zweifamilienhäuser: maximal 1.300 Euro | ab drei Wohneinheiten: maximal 1.700 Euro).
  • Ebenfalls relevant ist die seit 30. Juli 2022 geltende Erhöhung der Einspeisevergütungssätze für seither in Betrieb genommene Anlagen. Diese Sätze schreibt der Gesetzgeber für einen Zeitraum von 20 Jahren fest.
  • Weiterhin müssen Sie seit dem zum. 01 Januar 2023 in Kraft getretenen Jahressteuergesetzes beim Kauf von PV-Anlagen und Batteriespeichern keine Mehrwertsteuer mehr zahlen.

Stadt München: Förderung Photovoltaik im Rahmen des FKG

Sie können in München eine Förderung für Photovoltaik in Anspruch nehmen, gefördert werden unterschiedliche Maßnahmen wie beispielsweise Sanierung der Gebäudehülle, Heizungsoptimierung, Wärmepumpen, Solarkollektoren und mehr. Im Bereich Photovoltaik sind die folgenden Maßnahmen förderfähig:

  • Photovoltaikberatung
  • PV-Anlagen
  • Stecker-Solargeräte (gilt auch für Mieter)
  • Mieterstrom bzw. Direktverkauf

Eine Stromspeicher-Förderung ist in München im aktuellen Förderprogramm hingegen nicht vorgesehen.

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PV-Anlage-Förderung München: Vorteile im Überblick

Zum Thema Photovoltaik bietet die Förderung in München folgende Vorteile:

Zuschuss für Beratungsleistungen:

Sie können für Beratungs- und Planungsleistungen zum Thema Photovoltaik einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent des Beratungshonorars erhalten. Für Ein- oder Zweifamilienhäuser sind maximal 3.000 Euro und für Mehrfamilienhäuser oder Nichtwohngebäude höchsten 9.000 Euro Förderung möglich.

Neuinstallation und Erweiterung:

Die Fördermaßnahmen können Sie gleichermaßen bei Neuinstallation oder Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage beanspruchen.

Höhe der Förderung:

In welcher Höhe die Förderung erfolgt, hängt maßgeblich von der Anlagenleistung ab. Maximal ist eine Förderung von 30 Prozent der Investitionskosten möglich. Sie erhalten für Anlagen auf Gebäuden mit Wohnanteil eine Förderung von 300 Euro je kWp installierter Leistung, zusätzlich sind weitere Zuschläge möglich:

  • Denkmalschutz oder bauwerksintegrierte PV: 400 Euro
  • Kombi PV und Gründach: 100 Euro
  • Einsatz von Glas-Glas-Modulen: 50 Euro

Diese Sätze gelten bis Ende Juni 2023, ab Juli sinken die Fördersätze halbjährlich. Welche Sätze für Sie gelten, hängt vom Datum der Inbetriebnahme ab.

Zuschuss Fixkosten:

Zusätzlich zu den Fördersätzen erhalten eine pauschale Grundförderung in Höhe von einmalig 1.500 Euro als Zuschuss für die Fixkosten. Gelten bestimmte Pflichten, erhalten Sie zusätzlich einmalig jeweils folgenden Zuschuss:

  • Einbaupflicht für externen NA-Schutz (aktuell bei Anlagen ab 40 kWp): 2.000 Euro
  • Pflicht zur Direktvermarktung (aktuell ab 100 kWp): 6.000 Euro

Voraussetzungen für die Photovoltaik-Förderung

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Beantragung muss zwingend vor Auftragserteilung der Maßnahme erfolgen
  • Neuinstallation oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage muss im Stadtgebiet München erfolgen
  • Installation und Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb
  • Einhaltung aller technischen Anschlussbedingungen und Vorgaben des Netzbetreibers
  • Förderung ist auf Photovoltaikmodule begrenzt, die den nationalen sowie internationalen Normen entsprechen

Wer ist antragsberechtigt für die Münchener Photovoltaik-Förderung?

Bei Photovoltaik ist die Förderung in München ausschließlich durch die Person zu beantragen, die eine entsprechende Investition tätigt. Die Beantragung ist möglich als:

  • Privatperson
  • Wohnungseigentümergemeinschaft
  • freiberufliche bzw. selbstständige Person
  • Unternehmen (auch Einzelunternehmer oder kommunales Unternehmen)
  • gemeinnützige Organisation (einschl. Kirchen)
  • Körperschaft bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts (Verband, Kammer etc.)
  • sonstige juristische Person des Privatrechts (gilt auch für Wohnungsbaugenossenschaften)

Solarförderung München: was wird nicht gefördert?

Es ist zu beachten, dass PV-Anlagen für Neubauten von Nichtwohngebäuden seit 2023 Pflicht sind und somit für diese Projekte keine Förderung von Photovoltaik in München vorgesehen ist. Weiterhin ist im Rahmen des FKG-Programms auch für Stromspeicher keine Förderung in München vorgesehen, Sie können jedoch neben den FKG-Fördermaßnahmen zusätzlich ein zinsgünstiges KfW-Darlehen in Anspruch nehmen. Zudem profitieren Sie von Steuervorteilen, wie beispielsweise dem Wegfall der Mehrwertsteuer bei Anschaffung einer PV-Anlage .

Tipps zur Beantragung der PV-Förderung in München

Den Antrag können Sie online stellen, dazu nehmen Sie zunächst eine Registrierung im Förderportal der Stadt München vor. Haben Sie die Beantragung durchgeführt, können Sie im Anschluss die entsprechenden Maßnahmen beauftragen. Damit Sie die Förderung einer Solaranlage in München erhalten, sind Verwendungsnachweise erforderlich:

  • Formblatt "Selbsterklärung zum Antragspunkt 5.2 Photovoltaikanlagen"
  • Rechnungskopien des Fachbetriebs
  • Kopie des Schreibens der Bundesnetzagentur (mit Registernummer und EEG-Inbetriebnahmedatum)

 

Weiterhin sind im Einzelfall weitere Unterlagen einzureichen. Falls Sie zusätzliche Zuschläge (Denkmalschutz, Gründach etc.) beantragen möchten, müssen Sie diesbezüglich weitere Unterlagen zum Verwendungsnachweis vorlegen. Nach der technischen Prüfung erhalten Sie Ihren Förderbescheid sowie die entsprechenden Fördermittel.

Fazit zur PV-Förderung in München:

Zuschüsse im Rahmen der FKG-Förderung gibt es in München für die Neuinstallation oder Erweiterung von PV-Anlagen, die Fördermaßnahmen sind auf das Stadtgebiet begrenzt. Eine Förderung von Stromspeichern ist nicht vorgesehen. Die Beantragung ist vor Auftragserteilung vorzunehmen, reichen Sie die entsprechenden Unterlagen anschließend als Verwendungsnachweis ein.

In München ist die Förderung von Photovoltaik im Rahmen des FKG-Programms ein maßgeblicher Anreiz, um Maßnahmen umzusetzen, die zur deutlichen Reduzierung von Treibhausgasen beitragen. Damit ist in München die Förderung von PV-Anlagen ein entscheidender Faktor, um das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 zu erreichen.

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