Das Thema Heizkostenabrechnung einer Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus ist tatsächlich ein komplexes Thema, das fallweise zu beantworten ist. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Abrechnung.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Für genauere Informationen sollten Sie einen Anwalt oder spezialisierten Immobilienverwalter konsultieren.
Beim Einbau von Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern stellt sich häufig die Frage, wie Heizkostenabrechnung funktioniert:
Grundsätzlich kann die Abrechnung bei einer Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus mit oder ohne verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung erfolgen.
Hinweis: Dieser Abschnitt stellt keine Rechtsberatung dar. Für genauere Informationen sollten Sie einen Anwalt oder spezialisierten Immobilienverwalter konsultieren.
Wer in der Heizkostenverordnung unter § 11 Ausnahmen nachliest, findet den entscheidenden Hinweis zur Wärmepumpe: Bei einer Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus kann ggf. auf die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung verzichtet werden.
Der genaue Wortlaut: „Soweit sich (Anm.: die Pflicht zur Verbrauchsmessung und zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung) auf die Versorgung von Wärme bezieht, sind sie nicht anzuwenden (…) auf Räume in Gebäuden, die überwiegend versorgt werden mit Wärme (…) aus Wärmepumpen (…).“
Ein Gebäude wird überwiegend mit Wärme aus regenerativen Quellen versorgt, wenn dies zu mehr als 50 Prozent geschieht.
Im Fall, dass ein Gebäude überwiegend mit einer Wärmepumpe versorgt wird, bietet sich die Vereinbarung einer Warmmiete oder eine Pauschale auf Basis der Wohnfläche an.
Die Befreiung von Wärmepumpen von der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung hat Vorteile, da gewisse Kosten für die Messung wegfallen (Installation, Wartung, Ablesung, Abrechnung).
Die eingesparten Kosten können dafür sorgen, dass man als Vermieter eine höhere Kaltmiete verlangen kann, ohne dass sich die Warmmiete gegenüber dem Wettbewerb auf dem Wohnungsmarkt erhöht.
Etwas kompliziert kann sich in der Praxis der Nachweis bzw. die Berechnung gestalten (sowohl beim Einbau im Neubau als auch beim Einbau einer Wärmepumpe bei Bestandgebäuden), ob tatsächlich die Wärmepumpe überwiegend heizt. Vor allem wenn hybride Systeme zum Einsatz kommen, z.B. eine Gas-Hybridheizung mit Wärmepumpe.
Wer in so einem Fall auf Nummer sicher gehen will, sollte doch auf das Modell der Verbrauchsmessung setzen, um eine rechtssichere Abrechnung zu gewährleisten.