Photovoltaikanlagen verwandeln Sonnenlicht in umweltfreundlichen Strom und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Dennoch möchten viele Besitzer von Ein- und Mehrfamilienhäusern in und um München keine eigene Solaranlage auf ihrem Dach installieren und lassen die Fläche ungenutzt. Die Gründe dafür sind unterschiedlich und reichen von der hohen Anfangsinvestition über die Komplexität der Planung und Installation bis hin zu Unsicherheiten bezüglich der Rentabilität.
Eine interessante Alternative, die sowohl dem Umweltschutz dient als auch zusätzliche Einnahmen für den Hausbesitzer generiert, ist die Dachvermietung für Photovoltaik. Allerdings ist die Einspeisevergütung für Solarstrom in den letzten Jahren stark gesunken. Das eigene Dach für Solar zu vermieten rentiert sich deshalb nur noch in bestimmten Fällen.
Ja, als Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses können Sie Ihre ungenutzte Dachfläche für Photovoltaik vermieten. So leisten Sie einerseits einen wertvollen Beitrag zur umweltfreundlichen Energieerzeugung und generieren andererseits zusätzliche Einnahmen, ohne selbst Geld investieren zu müssen. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass sich Ihr Dach für die Installation einer Solaranlage eignet. Bei den meisten Dächern in München ist das der Fall. Nicht möglich bzw. problematisch ist eine Vermietung jedoch bei einer ungünstigen Ausrichtung oder Neigung des Dachs, einer starken Verschattung der Dachfläche oder bei denkmalgeschützten Gebäuden.
Das Prinzip der Dachvermietung für eine Solaranlage ist einfach: Wenn Sie ein Haus mit großer Dachfläche besitzen, diese aber nicht selbst für das Erzeugen von Solarenergie nutzen möchten, können Sie sie externen Anbietern zur Miete anbieten. Meist handelt es sich dabei um Energieunternehmen oder Investoren, die auf eigene Kosten eine Solaranlage auf Ihrem Dach errichten und den damit erzeugten Strom zur aktuell gültigen Einspeisevergütung in das öffentliche Netz einspeisen. Welche Gegenleistung Sie für das Dachfläche vermieten für Photovoltaik erhalten, hängt vom jeweiligen Modell ab.
Wenn Sie Ihre Dachfläche für Solar vermieten, erhalten Sie für das Bereitstellen der Dachfläche meist eine - je nach individueller Vereinbarung - monatliche oder jährliche Miet- bzw. Pachtzahlung. Deren Höhe berechnet sich in der Regel auf Basis der vermieteten Quadratmeter (z. B. 3 Euro pro m² und Jahr). Einige Anbieter bieten Ihnen auch eine Einmalzahlung (ca. 4.000 bis 10.000 Euro) für die gesamte Laufzeit des Pachtvertrags (meist 20 Jahre) an, wenn Sie Ihr Dach vermieten und darauf eine Solar-Anlage errichten lassen.
Ein weiteres Modell ist die prozentuale Beteiligung am Ertrag der Solaranlage. In diesem Fall erhalten Sie für die Dauer des Pachtvertrags eine Beteiligung an der Einspeisevergütung (bis zu 5 %). Einige Investoren bieten Hausbesitzern, die ihr Dach für Solar vermieten möchten, auch eine kostenlose Dachsanierung an. Damit sind für die Pachtdauer sämtliche finanziellen Ansprüche abgegolten.
Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern kann außerdem die Kombination von Pachtmodell und Mieterstrom interessant sein. In diesem Fall verkauft der Pächter des Dachs den erzeugten Solarstrom direkt an die im Haus wohnenden Mieter, was meist günstiger ist als der Bezug über den Netzbetreiber. Als Hausbesitzer erhalten Sie dafür, dass Sie Ihr Dach vermieten und die Solar-Anlage installieren lassen, wie bei einigen anderen Modellen eine monatliche oder jährliche Pacht.
Aufgrund der gesunkenen Einspeisevergütung ist die Dachvermietung für Photovoltaik heute nur noch bei größeren Dachflächen lohnend. Bei Einfamilienhäusern mit kleiner Dachfläche stehen Aufwand und Kosten für die Installation häufig in keinem rentablen Verhältnis zu den zu erzielenden Einnahmen.
Anders verhält es sich mit größeren Dachflächen von Mehrfamilienhäusern. Hier kann es sich für Besitzer noch immer lohnen, das ungenutzte Dach zu vermieten und eine Solar-Anlage errichten zu lassen. Allerdings gilt es zu bedenken, dass die Rechte für die Dachfläche - je nach Vertrag - für bis zu 20 Jahre bei Dritten liegen und während dieser Zeit keine eigene PV-Anlage installiert werden kann.
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