Wärmepumpe: Abstand zum Nachbarn in Bayern

Gilt bei einer Wärmepumpe ein Abstand, den der Nachbar in Bayern zu beachten hat? Diese Frage bewegt viele Menschen, die über die Installation einer Wärmepumpenheizung nachdenken. Wir zeigen Ihnen, welche Regeln Sie hinsichtlich möglicher Mindestabstände und der Wahl des passenden Standorts beachten müssen, damit Sie nachbarschaftliche Konflikte bereits im Vorfeld vermeiden.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Für genauere Informationen sollten Sie einen Anwalt oder spezialisierten Immobilienverwalter konsultieren.

Ist bei Wärmepumpen ein Mindestabstand zum Nachbarn einzuhalten?

Es gibt viele Themen, die ein gutes Nachbarschaftsverhältnis stören können. Auch die Außenaufstellung einer Wärmepumpe und der Grenzabstand bieten großes Potenzial für nachbarschaftliche Streitigkeiten. Bei der Wahl des richtigen Standorts für die Wärmepumpe ist der Abstand zum Nachbarn in Bayern ein entscheidender Punkt, hier sind die baulichen Gegebenheiten und die Geräuschentwicklung maßgeblich.

 

Wie ist bei der Wärmepumpe der Abstand zur Grundstücksgrenze zu ermitteln? Regelungen zu einem bundesweit geltenden Mindestabstand gibt es in Deutschland nicht, jedes Bundesland gibt für bauliche Anlagen und entsprechende Abstandsflächen Regelungen in der jeweiligen Landesbauordnung vor. In den meisten Ländern gilt ein Mindestabstand von drei Metern. Weiterhin haben Gemeinden die Möglichkeit, in ihren städtebaulichen Satzungen kleinere oder größere Abstände festlegen.

Wie groß muss bei einer Wärmepumpe in Bayern der Abstand zum Nachbarn sein?

Im Jahr 2017 entschied das Oberlandesgericht Nürnberg, dass eine nahe an der Grundstücksgrenze platzierte Luftwärmepumpe zu entfernen ist. Die Richter argumentierten, dass es sich bei der Wärmepumpe um eine bauliche Anlage handelt und die in der Bauordnung genannte Abstandsfläche in Bayern somit Anwendung findet. Das OLG München urteilte am 11. April 2018 in einem ähnlichen Fall jedoch, dass die Luftwärmepumpe nicht entfernt werden muss. Im konkreten Streitfall befand sich die Pumpe in einer kleinen Holzhütte, die gemäß Art. 6 Abs. 9 S. 1 BayBO aufgrund ihrer Größe als privilegiert anzusehen ist. Die vorgegebene Abstandsfläche in Bayern findet hier somit keine Anwendung.

In Bayern trat am 1. Februar 2021 eine Neuordnung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft. Entscheidend sind die Regelungen zu Abstandsflächen beispielsweise bei der Wärmepumpe. Der Abstand, den der Nachbar in Bayern beachten sollte, lässt sich aus dem Abstandsflächenrecht in Artikel 6 ableiten. Demnach ist die Abstandsfläche in Bayern in der Regel anhand der Wandhöhe (H) zu bemessen. Relevant ist dabei die Anzahl der Einwohner einer Gemeinde:

  • Gemeinden mit mehr als 250.000 Einwohnern: volle Wandhöhe
  • Gemeinden mit weniger als 250.000 Einwohnern: 40 Prozent der Wandhöhe

Die Bemessung der Abstandsflächen in München kann sich somit von kleineren Gemeinden etwas unterscheiden. Der Mindestabstand liegt jedoch in beiden Fällen bei drei Metern (siehe Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO). Bei der Installation einer Wärmepumpe ist dies der Abstand, den ein Nachbar in Bayern einhalten sollte, um mögliche Streitigkeiten bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Abstand zum Nachbargrundstück: Gibt es bei einer Luftwärmepumpe besondere Vorgaben?

Der richtige Abstand einer Luftwärmepumpe zum Nachbargrundstück hängt von mehreren Faktoren ab. Neben dem Baurecht spielt auch die Geräuschentwicklung eine entscheidende Rolle, wenn ein Außengerät der Luftwärmepumpe mit Abstand zur Grundstücksgrenze platziert werden soll. Unmittelbar neben dem Gerät ist mit einem Lärmpegel von etwa 50 bis 65 dB(A) zu rechnen, mit zunehmendem Abstand nimmt der Schalldruckpegel kontinuierlich ab und beträgt beispielsweise in drei Metern Entfernung lediglich noch 45 dB(A). Um Streitigkeiten mit den Nachbarn zu vermeiden, lohnt sich daher ein Blick auf die zulässigen Höchstwerte, in reinen Wohngebieten gelten beispielsweise tagsüber 50 dB(A) und nachts 35 dB(A) als Grenzwerte.

Abstandsflächen in München & Bayern: Was gibt es noch zu beachten?

Hinsichtlich der Abstandsflächen in München ist auf die Regelungen der Bayerischen Bauordnung zu verweisen. Ob eine Wärmepumpe als bauliche Anlage gilt oder nicht, ist selbst unter Juristen umstritten. Leider ist die Rechtslage hier nicht eindeutig, die Gerichte kommen in Streitfällen immer wieder zu unterschiedlichen Entscheidungen. In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist diese Frage somit bisher noch nicht abschließend beurteilt. Es ist daher zu raten, dass Sie vorher das Gespräch suchen, ehe Sie die Wärmepumpe im Abstand zum Nachbarn in Bayern platzieren. Halten Sie im Zweifelsfall bei der Wärmepumpe den Abstand ein. Ein Nachbar in Bayern sollte darauf achten, dass die Pumpe mindestens drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt platziert wird.