In den letzten Jahren sind vermehrt Fälle von Legionellen im Trinkwasser aufgetreten. Um diesem Umstand entgegen zu wirken, hat der Gesetzgeber zum 1. November 2011 die bestehende Trinkwasserverordnung (TrinkwV) novelliert. Auch auf Vermieter kommen damit neue Pflichten zu.
Die neue Verordnung betrifft jeden Hauseigentümer, der im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit wie dem Vermieten Wasser abgibt. Da Mehrfamilienhäuser in der Regel mit einer zentralen Warmwasseranlage ausgestattet sind, sind deren Vermieter von den Pflichten der neuen Verordnung betroffen. Aber auch Wohnungseigentümer müssen einen Beschluss herbeiführen, wie die Verordnung umgesetzt werden kann.
Hausbesitzer oder Verwalter haben anschließend für folgende Maßnahmen zu sorgen:
Ab dem 1. Dezember 2013 müssen Vermieter ihren Mietern mitteilen, ob sich im Haus noch Bleileitungen befinden. Der dann geltende, sehr niedrige Bleiwert für Trinkwasser kann jedoch nur durch Ersatz der Bleileitungen erreicht werden.
Die neue Verordnung ist notwendig geworden, da sich Legionellen in geringen Mengen im Grundwasser und somit im Trinkwasser befinden. Sind Warmwasserbereitungsanlagen aber auf eine zu geringe Temperatur (30-45 Grad) eingestellt oder steht Wasser im Sommer eine Zeit lang in den Rohren, dann vermehren sie sich und bilden krankheitserregende Keime. Diese können, wenn sie in die Lunge gelangen, die mitunter lebensgefährliche Legionärskrankheit auslösen.
Nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser führt zu einer Gesundheitsgefährdung. Erst das Einatmen bakterienhaltigen Wassers als Aerosol (Inhalation z.B. beim Duschen, bei Klimaanlagen, durch Rasensprenger oder in Whirlpools) kann zur Erkrankung führen. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt für Personen mit intaktem Immunsystem keine Gesundheitsgefahr dar.
Mit der Erfüllung der Pflichten sollte man nicht spaßen: Wer Mietern gesundheits-gefährdendes Trinkwasser zur Verfügung stellt, muss mit einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Und auch wer nur die oben genannten Pflichten verletzt oder seine Anlage nicht Instand hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die eine hohe Geldbuße nach sich ziehen kann.
Wenn Sie weitere Fragen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Als Wasser- und Heizungsfachleute informieren wir Sie und übernehmen kompetent die Überprüfung, Instandsetzung und Instandhaltung Ihrer Anlage.
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