Energetische Sanierung steuerlich absetzen: Wie Sie effektiv Steuern sparen

Wollen Sie durch die energetische Sanierung Ihres Eigentums effektiv Steuern sparen? Der § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglicht es Ihnen, bis zu 20 % der Sanierungskosten von der Steuerschuld abzuziehen. In unserem Artikel über energetische Sanierung Steuer erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um diesen Steuervorteil geltend zu machen und wie Sie Ihre Investitionen in die Energieeffizienz Ihres Gebäudes in bare Münze umwandeln können.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bis zu 20 % der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden, wobei die Investitionskosten wie Wärmedämmung oder der Austausch des Heizsystems förderfähig sind.

  • Der Steuerbonus nach § 35c EStG kumuliert maximal auf 40.000 Euro pro Wohnobjekt und kann nicht mit anderen Förderungen wie KfW-Krediten oder Bafa-Zuschüssen kombiniert werden.

  • Wohnungseigentümer sowie Vermieter können spezifische Vorteile geltend machen, wie anteilige Steuervorteile bei gemeinschaftlichen Maßnahmen oder das Abziehen von Sanierungskosten als Werbungskosten bei vermieteten Objekten.

Steuerliche Vorteile der energetischen Gebäudesanierung

Energetische Sanierung steuer

Die deutsche Regierung setzt starke Anreize für die energetische Modernisierung von Immobilien. Besonders attraktiv sind diese für Eigentümer von Gebäuden, die älter als 10 Jahre sind und zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Dank des § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) können Sie bis zu 20 % der Sanierungskosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen – verteilt über den Zeitraum von drei Jahren. Diese Förderung ist ein zentraler Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030, das gezielt die Energieeffizienz fördert und den CO₂-Ausstoß senken soll.

Die Aussicht auf eine geringere Steuerschuld motiviert viele Immobilienbesitzer dazu, in energetische Sanierungen zu investieren. Maßnahmen wie Wärmedämmung, der Austausch alter Heizungsanlagen oder die Installation von Solarpanelen können nicht nur Ihre Energiekosten senken, sondern auch Ihre Steuerlast erheblich reduzieren.

Investitionskosten und Steuerbonus: Ein Überblick

Eine energetische Sanierung kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, doch der Steuerbonus mildert diesen Effekt ab. Bis zu 40.000 Euro können Sie über drei Jahre verteilt von Ihrer Steuerschuld abziehen, je nach Höhe der Investitionskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen. Der Bonus wird im Jahr der Fertigstellung und in den zwei darauffolgenden Jahren gewährt: 7 % im ersten und zweiten Jahr, jeweils bis zu einem Höchstbetrag von 14.000 Euro, und 6 % im dritten Jahr bis zu 12.000 Euro.

Dieser finanzielle Anreiz ist gerade für diejenigen verlockend, die ihre selbstgenutzte Immobilie auf den neuesten energetischen Stand bringen möchten. Mit einer Investition in die Zukunft Ihres Gebäudes können Sie so einen direkten monetären Nutzen erzielen.

a) Was zählt zu den Investitionskosten?

Nicht alle Ausgaben, die im Rahmen einer energetischen Sanierung anfallen, sind steuerlich absetzbar. Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

  • Maßnahmen wie die Wärmedämmung

  • der Austausch von Fenstern oder Außentüren

  • die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes

  • Erneuerungen oder Optimierungen von Heizungs- und Lüftungsanlagen

Ab dem Jahr 2023 können Sie auch die Materialkosten für Eigenleistungen steuerlich geltend machen.

Sogar die Mietkosten für provisorische Heiztechnik während der Sanierungsphase können unter bestimmten Umständen gefördert werden. Dies ist der Fall, wenn:

  • ein förderfähiger Netzanschluss oder eine Heizungsanlage implementiert wird

  • zusätzlich Kosten für die Erstellung der notwendigen Bescheinigungen anrechenbar sind

  • hierbei werden sowohl Material- als auch Arbeitskosten berücksichtigt.

b) Berechnung des Steuerbonus

Der Steuerbonus berechnet sich auf 20 Prozent Ihrer Investitionskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen, jedoch ist die Höhe des Bonus auf insgesamt 40.000 Euro pro Wohnobjekt limitiert. Um die vollständige Steuerermäßigung zu erhalten, müssen Sie Kosten in Höhe von 200.000 Euro für Sanierungsmaßnahmen nachweisen. Die Verteilung des Steuerbonus über drei Jahre ist klar geregelt: Im Jahr des Sanierungsabschlusses und im darauffolgenden Jahr können jeweils 7 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 14.000 Euro abgezogen werden, und im dritten Jahr 6 Prozent bis zu 12.000 Euro.

Die Berechnung des Steuerbonus folgt somit einer klaren Logik und kann eine signifikante Entlastung für Ihr Budget bedeuten, insbesondere wenn Sie bestimmte Kosten steuer absetzen können. Wichtig ist, dass Sie alle notwendigen Belege und Nachweise sammeln, um die Vorteile auch tatsächlich nutzen zu können.

Förderprogramme und Steuererleichterungen kombinieren

Es ist verlockend, so viele Fördermöglichkeiten wie möglich zu nutzen, doch beim Steuerbonus nach § 35c EStG ist Vorsicht geboten. Dieser kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn Sie bereits von zinsvergünstigten KfW-Krediten, Bafa-Zuschüssen oder anderen Förderprogrammen profitieren – eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Auch wenn Sie Ausgaben bereits als Werbungskosten, Sonderausgaben oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht haben, ist der Steuerbonus tabu.

Neben den bereits erwähnten KfW-Krediten und Bafa-Zuschüssen gibt es zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungsmaßnahmen in Deutschland. Diese reichen von Krediten mit Tilgungszuschüssen bis zu direkten Zuschüssen für spezifische Maßnahmen. Für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus können Sie beispielsweise einen Kreditrahmen von bis zu 150.000 Euro in Anspruch nehmen, mit Tilgungszuschüssen von bis zu 37.500 Euro oder mehr, abhängig von der Energiebilanz des Gebäudes.

Es lohnt sich also, alle Optionen gründlich zu prüfen und die Fördermittel sinnvoll zu kombinieren. In einigen Fällen, wie bei der Heizungsförderung, können Anträge sogar nach Vertragsabschluss gestellt werden. Beachten Sie jedoch, dass Fördermittel meist vor Unterzeichnung eines Liefer- oder Leistungsvertrags beantragt werden müssen.

Nachhaltige Modernisierung: Maßnahmen mit Steuervorteil

Nachhaltige Modernisierung mit Steuervorteil

Energetische Sanierungsmaßnahmen sind nicht nur ein Gewinn für die Umwelt und den Klimaschutz, sondern auch für Ihr Portemonnaie. Ob Einzelmaßnahmen oder eine umfassende Sanierung nach einem Sanierungsfahrplan, der Staat belohnt Ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit mit beachtlichen Steuervorteilen. Speziell die Förderung moderner Heizungstechnologien, wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen, setzt voraus, dass ein Mindestanteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energien für die Beheizung des Gebäudes genutzt wird. Um das Beste aus diesen Maßnahmen herauszuholen, empfiehlt es sich, Energieeffizienz Experten zu Rate zu ziehen.

Die Investitionskosten, die Sie steuerlich geltend machen können, umfassen dabei auch den Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Diese Systeme helfen, den Energieverbrauch zu überwachen und zu steuern, was langfristig zu weiteren Einsparungen führen kann.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Steuerermäßigung

Die Beantragung der Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen erfordert Sorgfalt und die Beachtung einiger wichtiger Schritte. Zunächst müssen Sie die Anlage „Energetische Maßnahmen“ in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung korrekt ausfüllen. Ihre Steuernummer sollte im Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung angegeben sein, bei Bedarf ist eine neue Nummer zu beantragen.

Denken Sie daran, dass Sie die Steuerermäßigung mit der jährlichen Einkommensteuererklärung beantragen müssen. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen vorhanden sind, um mögliche Steuerermäßigungen zu nutzen.

Dokumentation und Bescheinigungen: Was das Finanzamt verlangt

Ohne die richtige Dokumentation und die erforderlichen Bescheinigungen wird das Finanzamt Ihren Antrag auf Steuerermäßigung nicht berücksichtigen. Sie benötigen eine amtliche Musterbescheinigung, die alle notwendigen Informationen beinhaltet und die durch qualifizierte Fachbetriebe, Energieeffizienz-Experten oder berechtigte Architekten und Bauingenieure ausgestellt wird.

Diese Bescheinigung muss unter anderem bestätigen, dass die durchgeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zusätzlich ist eine detaillierte Rechnung der durchgeführten Maßnahmen erforderlich, die von einem Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten hinsichtlich der korrekten Durchführung bestätigt werden muss.

Spezialfall Eigentumswohnungen

Eigentumswohnungen stellen einen Sonderfall bei der energetischen Sanierung dar, da hier sowohl gemeinschaftliche als auch individuelle Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Wohnungseigentümer können Steuervorteile für Sanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, die das gesamte Gebäude oder Teile davon, einschließlich der betroffenen Wohnungen, betreffen.

Bei gemeinschaftlichen Maßnahmen, wie einer Dachsanierung oder Fassadendämmung, können die Steuervorteile anteilsmäßig von den einzelnen Wohnungseigentümern geltend gemacht werden, wobei die Kosten- und Vorteilsverteilung in der Eigentümerversammlung beschlossen und im Wirtschaftsplan festgehalten werden muss. Individuelle Maßnahmen innerhalb der eigenen vier Wände sind ebenfalls steuerlich absetzbar.

Energetische Sanierung bei vermieteten Objekten

Vermieter profitieren in besonderer Weise von energetischen Sanierungen, da sie die Kosten als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abziehen können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zusätzliche staatliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen zu erhalten.

Um den Steuerbonus geltend zu machen, müssen Vermieter eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen und der damit verbundenen Kosten einreichen. Dies ermöglicht nicht nur eine Steigerung der Energieeffizienz des vermieteten Objekts, sondern auch eine Optimierung der eigenen finanziellen Situation.

Zusammenfassung

Die energetische Sanierung von Gebäuden bietet eine Vielzahl an finanziellen Anreizen und fördert den Klimaschutz. Durch die Inanspruchnahme von Steuerermäßigungen können Sie als Immobilienbesitzer einen erheblichen Teil Ihrer Investitionskosten zurückgewinnen. Ob als selbstnutzender Eigentümer oder Vermieter, die Möglichkeiten zur Reduzierung Ihrer Steuerschuld durch energetische Sanierungsmaßnahmen sind vielfältig und attraktiv.

Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und nutzen Sie die angebotenen Steuerboni und Förderprogramme, um Ihre Immobilie zu modernisieren und gleichzeitig Ihre Steuerlast zu mindern. Es ist ein Gewinn für Sie, Ihre Mieter und die Umwelt. Mit den hier dargelegten Informationen und Anleitungen können Sie den ersten Schritt in Richtung einer energieeffizienten und steuerlich optimierten Zukunft Ihrer Immobilie gehen.

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