Eigentumswohnung Sanierung in München: Recht, Technik, Kosten & Praxis

Eine Eigentumswohnung in München zu sanieren, erfordert mehr als nur handwerkliches Geschick – es braucht fundiertes Wissen über rechtliche Rahmenbedingungen, technische Möglichkeiten und eine durchdachte Planung. Ob Gründerzeitbau in der Maxvorstadt, 60er-Jahre-Anlage in Neuperlach oder moderner Neubau in Bogenhausen: Die folgenden Punkte sollten Sie kennen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rechtliche Grundlagen beachten: Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzen den Rahmen für jede Sanierung – Verstöße können teuer werden und Projekte blockieren.
  • Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum: Bevor Sie loslegen, müssen Sie wissen, welche Bauteile Ihnen allein gehören und welche der gesamten Eigentümergemeinschaft – das entscheidet über Genehmigungspflichten und Kostenverteilung.
  • Typische Maßnahmen: Badsanierung, Heizungsmodernisierung, Elektroerneuerung und energetische Verbesserungen stehen in Münchner Eigentumswohnungen ganz oben auf der Liste.
  • Förderungen nutzen: KfW- und BAFA-Programme bieten Zuschüsse von bis zu 40–70 % für energetische Einzelmaßnahmen und Heizungsmodernisierung – die Antragstellung muss jedoch vor Auftragsvergabe erfolgen.
  • Full-Service-Partner wählen: Die Hans Schramm GmbH bietet Komplettsanierungen für Eigentumswohnungen in München aus einer Hand – inklusive 3D-Planung, Festpreisgarantie und Koordination aller Gewerke von Sanitär über Heizung bis Elektro.

Unser Tipp: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Hausverwaltung und einem erfahrenen Fachbetrieb wie die Hans Schramm GmbH, bevor Sie Angebote einholen – so vermeiden Sie teure Umwege und rechtliche Fallstricke.


Eigentumswohnung sanieren – was bedeutet das konkret?

Wer in München eine Eigentumswohnung besitzt, kennt die Vielfalt der Bausubstanz: Ein Altbau um 1900 in Schwabing mit ornamentalen Stuckdecken und massiven Ziegelwänden stellt ganz andere Anforderungen als eine 70er-Jahre-Anlage in Giesing oder ein Neubau aus den 2010er-Jahren in Moosach. Doch unabhängig vom Baujahr stellt sich irgendwann die Frage: Was genau bedeutet es, eine Wohnung zu sanieren?

a) Renovierung vs. Sanierung

Die Begriffe werden oft synonym verwendet, meinen aber Unterschiedliches:

Begriff Bedeutung Typische Arbeiten
Renovierung Optische Auffrischung, Schönheitsreparaturen Streichen, Tapezieren, Bodenbeläge austauschen
Sanierung Technische Erneuerung, Wiederherstellung der Bausubstanz Leitungstausch, Badsanierung, Heizungsmodernisierung, energetische Maßnahmen

Eine Sanierung geht also deutlich tiefer: Sie umfasst die Erneuerung von Wasserleitungen, Elektrik, Heizungsanlage oder die energetische Ertüchtigung der Wohnung. In vielen Fällen sind diese Maßnahmen genehmigungsrelevant – insbesondere, wenn sie das Gemeinschaftseigentum betreffen.

b) Die Unterscheidung: Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Bei jeder Eigentumswohnung gibt es eine klare Trennung:

  • Sondereigentum: Der Innenbereich Ihrer Wohnung – hier haben Sie weitgehend freie Hand.
  • Gemeinschaftseigentum: Fassade, Dach, tragende Wände, Steigleitungen, zentrale Heizungsanlage – hier entscheidet die Eigentümergemeinschaft.

Diese Unterscheidung ist in München besonders relevant, da viele Altbauten komplexe Strukturen aufweisen: Gemeinsame Gussrohr-Steigleitungen im Bad, historische Fassaden unter Denkmalschutz oder zentrale Heizanlagen, die mehrere Parteien versorgen.

Wichtig für München: Zusätzliche Vorgaben durch Denkmalschutz (etwa bei Gründerzeitfassaden) und strenge Brandschutzauflagen in Mehrfamilienhäusern können Ihre Sanierungspläne beeinflussen. Klären Sie diese Punkte frühzeitig.

Die Abbildung zeigt eine typische Münchner Altbaufassade eines Gründerzeithauses, das mit ornamentalen Verzierungen und hohen Fenstern geschmückt ist. Solche historischen Gebäude sind oft Teil von Eigentümergemeinschaften, die sich mit Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung der Fassade und Verbesserung der Energieeffizienz beschäftigen.


Rechtlicher Rahmen: WEG, GEG und Teilungserklärung verstehen

Die rechtliche Einordnung ist für jede Sanierung in München entscheidend. Besonders in großen Wohnungseigentümergemeinschaften mit 20 oder mehr Einheiten kann die Abstimmung komplex werden. Drei Regelwerke sollten Sie kennen:

a) Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Das WEG bildet die rechtliche Grundlage für das Zusammenleben in der Eigentümergemeinschaft. Seit der WEG-Reform 2020 gelten vereinfachte Regeln:

  • Beschlüsse zu energetischen Maßnahmen können mit einfacher Mehrheit gefasst werden
  • Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist klar geregelt
  • Instandhaltungspflichten sind definiert

b) Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (seit 2020, novelliert 2026) legt fest, welche energetischen Vorgaben für Bestandsgebäude gelten:

  • Austauschpflicht für Heizkessel älter als 30 Jahre (Ausnahmen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel)
  • Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs
  • Isolierung von Warmwasser- und Heizungsrohren in unbeheizten Bereichen

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern greift nach Eigentümerwechsel eine strenge Sanierungspflicht innerhalb von zwei Jahren. Bei Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt die Verantwortung bei der gesamten Gemeinschaft – eine direkte Pflicht für den einzelnen Eigentümer beim Kauf besteht nicht.

c) Die Teilungserklärung

Dieses Dokument legt fest:

  • Welche Bauteile zum Sondereigentum gehören
  • Wie Kosten verteilt werden
  • Welche Sondernutzungsrechte bestehen

Empfehlung: Vor der Planung sollten Sie Einsicht in die Teilungserklärung nehmen (über Ihre Hausverwaltung oder das Grundbuchamt München) und bei Unklarheiten juristischen Rat einholen.


d) Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum in der Praxis

Die Zuordnung einzelner Bauteile bestimmt, ob Sie frei entscheiden können oder einen Beschluss der Eigentümerversammlung benötigen. In Münchner Eigentumswohnungen gilt typischerweise:

Sondereigentum (Ihre Entscheidung):

  • Innenliegende, nicht tragende Wände
  • Bodenbeläge und Innentüren
  • Einbauküche und Möbel
  • Sanitärobjekte und Armaturen im Bad
  • Elektroinstallation innerhalb der Wohnung
  • Kellerabteil (meist)

Gemeinschaftseigentum (WEG-Beschluss erforderlich):

  • Tragende Wände und Decken
  • Fassade und Dach
  • Fenster (meist komplett, zumindest äußere Einheit)
  • Wohnungseingangstür (Außenseite)
  • Zentrale Heizungsanlage und Steigleitungen
  • Gemeinschaftliche Elektro- und Wasserzuleitungen

Münchner Besonderheit: In vielen Altbauten sind die Bäder an gemeinschaftliche Gussrohr-Steigleitungen angeschlossen. Eingriffe hier erfordern zwingend die Abstimmung mit der Wohnungseigentümergemeinschaft. Oft lohnt sich eine koordinierte Strangsanierung mit anderen Miteigentümern.


e) Was ist erlaubt ohne Zustimmung der WEG?

Innerhalb Ihres Sondereigentums können Sie viele Maßnahmen eigenständig umsetzen – vorausgesetzt, Sie beachten Schall- und Brandschutzvorgaben sowie die Hausordnung:

In der Regel ohne Beschluss möglich:

  • Austausch von Bodenbelägen (z. B. Teppich gegen Parkett) unter Einhaltung der Trittschall-Vorgaben
  • Neugestaltung von Wänden (Streichen, Tapezieren, Verputzen)
  • Austausch von Sanitärobjekten im Bad, sofern die bestehende Anschlusssituation erhalten bleibt
  • Erneuerung der Elektroinstallation innerhalb der Wohnung durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb
  • Innere Umgestaltung im Bad (Dusche statt Wanne, neue Fliesen) ohne Eingriff in tragende Bauteile oder gemeinschaftliche Leitungen

Praxis-Tipp: Informieren Sie Ihre Hausverwaltung frühzeitig über geplante Baumaßnahmen und halten Sie die Ruhezeiten der Hausordnung ein. In München gelten üblicherweise Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr sowie nach 20 Uhr – prüfen Sie die konkreten Regelungen Ihres Hauses.


f) Wann ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung nötig?

Bei diesen Konstellationen aus Münchner Eigentümergemeinschaften kommen Sie nicht um einen Beschluss herum:

Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum:

  • Fensteraustausch (z. B. Umstieg auf 3-fach-Verglasung)
  • Erneuerung der Wohnungseingangstür mit veränderter Optik
  • Eingriffe an Fassade oder Balkon
  • Änderungen am äußeren Erscheinungsbild

Heizung und Versorgungssysteme:

  • Anschluss an zentrale Heizungs- oder Warmwassersysteme
  • Umrüstung auf Fußbodenheizung
  • Umstellung der zentralen Heizung (z.B. Gastherme auf Wärmepumpe oder Fernwärme)

Eingriffe in die Tragstruktur:

  • Verlegung tragender Wände in Altbauwohnungen
  • Öffnung zwischen Räumen (z. B. Wohnzimmer und Küche im Gründerzeithaus)
  • Hier ist zusätzlich ein statisches Gutachten erforderlich

Gut zu wissen: Seit der WEG-Reform 2020 genügt in vielen Fällen die einfache Mehrheit. Für energetische Sanierungen gibt es privilegierte Regelungen. Die Kostenverteilung kann jedoch Konflikte auslösen – klären Sie diese Fragen vor der Entscheidung.


Planung der Wohnungssanierung: Ablauf in Münchner Eigentumsanlagen

Eine durchdachte Planung ist in dicht besiedelten Münchner Lagen unverzichtbar. Enge Treppenhäuser, begrenzte Lagerflächen für Material und die Rücksichtnahme auf Nachbarn erfordern professionelles Vorgehen.

Der typische Ablauf in Phasen:

  1. Bestandsaufnahme – Technischer Check aller relevanten Systeme
  2. Zieldefinition – Was soll erreicht werden? Komfort, Energieeffizienz, Werterhalt?
  3. Rechtliche Klärung – Teilungserklärung prüfen, WEG-Beschlüsse einholen
  4. Kostenschätzung – Realistische Budgetplanung mit Puffer
  5. Detailplanung – 3D-Visualisierung, Materialauswahl, Terminplanung
  6. Ausführung – Koordinierte Umsetzung aller Gewerke
  7. Abnahme – Qualitätskontrolle und Übergabe

Die Hans Schramm GmbH als Münchner Meisterbetrieb übernimmt die komplette Planung – von der 3D-Badplanung über die Terminkoordination bis zur Abstimmung aller Gewerke.

Typische Dauer: Eine Komplettsanierung einer Wohnung in München dauert je nach Größe und Umfang 6–12 Wochen. Ein Komplettbad lässt sich in 2–4 Wochen realisieren.

Ein Handwerker arbeitet an der Badsanierung in einer Eigentumswohnung, um moderne Fliesen zu verlegen. Umgeben von Werkzeugen und Materialien, trägt er zur Renovierung und energetischen Sanierung des Badezimmers bei.


a) Bestandsaufnahme & Zieldefinition

Am Anfang jedes Projekts steht ein gründlicher technischer Check. Dabei sollten Sie folgende Bereiche prüfen:

Bereich Typische Schwachstellen
Wasserleitungen Alte Blei- oder Gussrohre, Korrosion, Undichtigkeiten
Abwasserleitungen Verstopfungen, Schäden an Gussrohren
Elektrik Alu-Leitungen, Stoffkabel, zu wenige Stromkreise
Heizungsanlage Baujahr, Effizienz, Brennertyp
Fenster U-Wert, Dichtungen, Schallschutz

Unterschiedliche Ausgangslagen in München:

  • Vorkriegs-Altbau (Schwabing, Maxvorstadt): Holzbalkendecken, hohe Räume, oft Gasetagenheizungen
  • 50er/60er-Jahre-Bauten (Giesing, Laim): Betonkonstruktion, veraltete Elektrik, Nachtspeicherheizungen
  • 90er-Jahre-Neubau (Moosach): Besserer Standard, aber teils bereits sanierungsbedürftige Bäder

Ziele definieren:

  • Komfort: Barrierearmes Bad, moderne Küche, mehr Steckdosen
  • Energieeffizienz: Heizkosten senken, bessere Isolierung
  • Design: Hochwertige Fliesen, zeitgemäße Armaturen
  • Werterhalt: Vorbereitung auf späteren Verkauf

Tipp: Erstellen Sie Fotos, Grundriss und Aufmaß, um mit Fachbetrieben gezielt Lösungen zu diskutieren. Ein Besuch im Schramm-Showroom in München ermöglicht Ihnen, Materialien live zu erleben. Für energetische Vorhaben kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) durch einen Energieberater sinnvoll sein.


b) Abstimmung mit Hausverwaltung und WEG

Der Kontakt zur Hausverwaltung sollte ein früher Schritt sein. So erhalten Sie:

  • Die geltende Hausordnung mit Bauzeiten
  • Technische Unterlagen (Pläne, Strangschema)
  • Informationen zur aktuellen Beschlusslage
  • Kontakt zu anderen Eigentümerinnen mit ähnlichen Plänen

Vor größeren Sanierungsmaßnahmen empfehlen wir:

  1. Schriftliches Sanierungskonzept erstellen (Umfang, Zeitplan, beteiligte Firmen)
  2. Konzept der Hausverwaltung vorlegen
  3. Bei Bedarf Antrag für die Eigentümerversammlung formulieren
  4. Beschluss abwarten (teils mehrere Monate Vorlauf nötig)

Ein guter Beschlussantrag enthält:

  • Genaue Beschreibung der Maßnahmen
  • Kostenschätzung mit Angeboten
  • Vorschlag zur Kostenverteilung
  • Hinweis auf mögliche Fördermittel

Praxis-Tipp: Bei strittigen Projekten (z. B. Umrüstung auf Wärmepumpe im Innenhof) kann es sinnvoll sein, einen Fachbetrieb oder Energieberater zur Eigentümerversammlung hinzuzuziehen, um technische Fragen zu klären und Mängel in der Argumentation zu vermeiden.


Typische Sanierungsmaßnahmen in der Münchner Eigentumswohnung

Die wichtigsten Bereiche bei der Sanierung einer Eigentumswohnung sind Bad, Küche, Elektro, Heizung sowie Böden und Oberflächen. Hinzu kommen in vielen Fällen energetische Maßnahmen, soweit die Eigentümergemeinschaft diese mitträgt.

Die Hans Schramm GmbH ist insbesondere auf folgende Arbeiten spezialisiert:

  • Badsanierung mit 3D-Planung und Showroom-Beratung
  • Heizungsmodernisierung inkl. Wärmepumpen und Fernwärme-Anschluss
  • Sanitär- und Elektroinstallation
  • Komplettsanierung aus einer Hand

Die Koordination der Gewerke im bewohnten Umfeld – etwa wenn Mieter noch im Haus wohnen – erfordert professionelles Baustellenmanagement. Eine Kombination mehrerer Maßnahmen in einem Projekt senkt oft Kosten und Bauzeit: Wer Bad, Leitungen und Elektro in einer 70-m²-Wohnung gleichzeitig erneuert, vermeidet mehrfaches Öffnen von Wänden.


a) Badsanierung in der Eigentumswohnung

Das Bad ist meist der teuerste Einzelraum bei einer Sanierung – bringt aber auch den größten Komfort- und Wertgewinn. In Münchner Eigentumswohnungen ist die Badsanierung oft der Auslöser für ein größeres Projekt.

Typische Maßnahmen:

  • Tausch von Wanne gegen bodenebene Dusche (barrierearm)
  • Neue Fliesen in modernem Design
  • Sanitärkeramik und Unterputz-Armaturen
  • Dusch-WC für mehr Komfort
  • Verbessertes Lüftungskonzept bei innenliegenden Bädern

Technische Aspekte:

  • Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitungen innerhalb der Wohnung
  • Anpassung an aktuelle Normen (Schallschutz, Abdichtung nach DIN 18534)
  • Fachgerechte Elektroinstallation im Feuchtraum

Münchner Altbau-Besonderheit: Enge Schächte und alte Gussrohre erfordern die Abstimmung mit der Hausverwaltung. Oft ist eine gleichzeitige Strangsanierung mit anderen Eigentümern sinnvoll und kostengünstiger.

Die Hans Schramm GmbH bietet 3D-Badplanung, Materialauswahl im Showroom, Koordination von Sanitär, Elektro, Fliesenleger und Maler sowie eine Festpreis-Garantie – alles aus einer Hand.


b) Heizungsmodernisierung und Wärmepumpen in der WEG

Seit 2026 beschäftigt viele Münchner Eigentümer die Frage: Wie ersetzen wir Gasetagenheizungen, alte Ölkessel oder zentrale Gasheizungen? Die Antwort hängt stark von der Art des Gebäudes ab.

Gemeinschaftliche Lösungen (WEG-Beschluss erforderlich):

  • Umstellung der zentralen Heizungsanlage auf Wärmepumpe
  • Hybridlösungen (Wärmepumpe + Spitzenlastkessel)
  • Fernwärmeanschluss (in München zunehmend verfügbar)

Einzelmaßnahmen im Sondereigentum:

  • Austausch von Heizkörpern
  • Optimierung der Regelung
  • Einbau moderner Thermostatventile
  • Hydraulischer Abgleich

Bei Gasetagenheizung: Der Austausch alter Thermen ist oft im Sondereigentum möglich. Eine Umstellung auf zentrale Wärmeerzeugung erfordert jedoch die Zustimmung der gesamten Gemeinschaft.

Förderung nutzen: BAFA und KfW bieten attraktive Zuschüsse für Heizungsmodernisierung. Die Hans Schramm GmbH unterstützt bei Auswahl, Dimensionierung und Zusammenstellung der technischen Unterlagen für die Antragstellung.

Eine moderne Wärmepumpe ist vor einem Mehrfamilienhaus installiert, das Teil einer Eigentümergemeinschaft ist. Diese Maßnahme zur energetischen Sanierung zielt darauf ab, die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern und die Heizkosten zu senken.


c) Elektro- und Sicherheitsstandard anpassen

Viele Münchner Eigentumswohnungen verfügen noch über Elektrik aus den 60er- und 70er-Jahren. Diese genügt heutigen Anforderungen – etwa Homeoffice, Wallbox oder Smart Home – häufig nicht mehr.

Typische Maßnahmen:

  • Kompletter Austausch der Leitungen in der Wohnung
  • Installation von FI/LS-Schaltern für mehr Sicherheit
  • Aufteilung der Stromkreise (eigener Kreis für Induktionsherd)
  • Mehr Steckdosen, bessere Positionierung
  • Smart-Home-Integration (Lichtsteuerung, Heizungsregelung)

Brandschutz beachten:

  • Rauchmelderpflicht in Bayern einhalten
  • Korrekte Leitungsführung nach Vorschriften
  • Brandlastreduktion in dicht bebauten WEG-Anlagen

Wichtig: Elektroarbeiten sollten ausschließlich von eingetragenen Fachbetrieben ausgeführt werden. Die Hans Schramm GmbH bietet Elektroinstallation als Teil der Komplettsanierung an.


d) Böden, Türen und Oberflächen erneuern

Neue Böden und Türen verändern das Wohngefühl einer Münchner Wohnung erheblich – ob im 2-Zimmer-Apartment in Haidhausen oder in der Familienwohnung in Bogenhausen.

Bodenoptionen:

  • Parkett (Eiche): Klassiker für Altbauten, zeitlos und wertig
  • Designbelag/Vinyl: Robust, pflegeleicht, ideal für Familien
  • Fliesen: Standard für Küche und Bad, vielfältige Designs

Bei allen Böden gilt: Trittschallvorgaben der Hausordnung einhalten.

Innentüren:

  • Austausch oder Aufarbeitung bestehender Türen
  • Schallschutztüren zu Schlafräumen bei lauten Straßen (z. B. Landsberger Straße, Mittlerer Ring)

Wandgestaltung:

  • Glatte Spachteltechniken für eine moderne Optik
  • Mineralputze für natürliches Raumklima
  • Schimmelresistente Farben in Bädern

Achtung: Der Austausch der Wohnungseingangstür (Brandschutz, Schallschutz, Optik) unterliegt oft WEG-Vorgaben und erfordert einen Beschluss.


Energieeffizienz und Fördermittel für Eigentumswohnungen

Angesichts hoher Energiekosten in München gewinnt die energetische Sanierung zunehmend an Bedeutung – sowohl für laufende Nebenkosten als auch für den Wiederverkaufswert der Immobilie.

Relevante Förderprogramme im Überblick:

Programm Fördergeber Typische Maßnahmen Förderquote
BEG Einzelmaßnahmen BAFA Heizungstausch, Dämmung 15–40 %
Heizungsförderung BAFA Wärmepumpe, Biomasse bis 70 %
Effizienzhaus KfW Komplettsanierung Kredit + Tilgungszuschuss

Wichtig: Die Antragstellung muss vor Auftragserteilung erfolgen. Eine qualifizierte Fachplanung und Energieberatung ist in den meisten Fällen Voraussetzung.

Die Hans Schramm GmbH arbeitet mit Energieberatern zusammen und unterstützt bei der Zusammenstellung aller technischen Unterlagen für Förderanträge.


a) Typische energetische Maßnahmen in der Eigentumswohnung

Auch innerhalb der Wohnung lässt sich Energie effizienter nutzen:

  • Heizkörpertausch mit verbesserten Modellen
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Einbau moderner Thermostatventile
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen im unbeheizten Keller

Fenster (in Abstimmung mit WEG):

  • 3-fach-Verglasung mit besserem U-Wert
  • Höhere Schallschutzklasse für laute Lagen (Mittlerer Ring, S-Bahn-Trasse)
  • Wärmebrückenarme Ausführung bei Laibungen und Rollladenkästen

Warmwasser:

  • Zentrale Lösungen optimieren
  • Dezentrale Frischwasserstationen prüfen

Tipp: Kombinierte Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) können höhere Förderquoten erschließen – zusätzlich 5 % Bonus auf die reguläre Förderung.


b) Werterhalt und Wertsteigerung in München

Sanierungskosten in München sind hoch – spiegeln sich aber oft in der Wertentwicklung der Wohnung wider. Der Münchner Immobilienmarkt honoriert qualitätsvolle Sanierungen.

Wertsteigernde Maßnahmen:

  • Modernes Designbad mit hochwertigen Armaturen
  • Vorbereitete Küchenanschlüsse (Wasser, Elektro, Gas)
  • Energieeffiziente Heizungsanlage mit dokumentiertem Energieverbrauch
  • Zeitgemäße Elektroinstallation
  • Guter Schallschutz

Vermeiden Sie:

  • Extrem extravagante Materialien ohne breiten Geschmack
  • Sehr spezielle Grundrissänderungen
  • Überdimensionierte Investitionen ohne Marktrelevanz

Empfehlung: Wählen Sie neutrale, zeitlose Gestaltung für typische Münchner Zielgruppen (Singles, Paare, kleine Familien). Professionelle Planung durch einen erfahrenen Betrieb reduziert Fehlentscheidungen und sichert Ihre Investition ab.


Finanzierung und Kosten einer Eigentumswohnungs-Sanierung

Sanierungskosten in München liegen über dem Bundesdurchschnitt. Eine realistische Budgetplanung ist daher unverzichtbar.

Grobe Kostenbereiche:

Maßnahme Kostenrahmen (Richtwert)
Standard-Badsanierung gehobenes Budget erforderlich
Komplettsanierung 2-Zimmer mittlerer bis hoher fünfstelliger Bereich
Umfangreiche Altbausanierung abhängig von Zustand und Umfang

Kostenträger unterscheiden:

  • Sondereigentum: Vom einzelnen Eigentümer zu tragen
  • Gemeinschaftseigentum: Über Rücklagen, Sonderumlagen oder WEG-Darlehen

Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Eigenkapital
  • Modernisierungskredite (Hausbank, Volksbanken, Sparkassen)
  • KfW-Förderkredite
  • Kombination mit BAFA-Zuschüssen

Empfehlung: Erstellen Sie vor Beginn einen detaillierten Kostenplan mit 10–15 % Puffer für Unvorhergesehenes. Bevorzugen Sie Angebote von Full-Service-Betrieben mit Festpreisgarantie – so behalten Sie die Kontrolle über Ihr Geld.


1) Kostenaufteilung in der WEG

Die Kostenverteilung ist ein häufiger Konfliktpunkt in Eigentümergemeinschaften. Grundsätzlich gilt:

Regelfall: Gemeinschaftskosten werden gemäß Miteigentumsanteil verteilt, sofern die Teilungserklärung nichts anderes vorsieht.

Ausnahmen bei privilegierten Maßnahmen:

  • Bestimmte energetische Verbesserungen
  • Barrierefreiheit
  • Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge

Hier können abweichende Kostenverteilungen beschlossen werden – nur nutzende Eigentümer beteiligen sich.

Typische Verteilung bei Gemeinschaftsprojekten:

  • Strangsanierung Bad/Wasser → alle Eigentümer nach Anteil
  • Fassadendämmung → alle Eigentümer nach Anteil
  • Tausch der zentralen Heizung → alle Eigentümer nach Anteil

Tipp: Formulieren Sie Beschlüsse zur Kostenverteilung klar und rechtssicher. Bei größeren Vorhaben empfiehlt sich eine juristische Prüfung, um spätere Konflikte zu vermeiden.


So unterstützt die Hans Schramm GmbH Ihre Eigentumswohnungs-Sanierung in München

Seit über 120 Jahren steht die Hans Schramm GmbH für Qualität, Verlässlichkeit und handwerkliches Können in München. Als Meisterbetrieb für Sanitär, Heizung, Elektro und Fliesen bieten wir Ihnen alles aus einer Hand – von der Erstberatung bis zur Abnahme.

Unser Full-Service für Ihre Eigentumswohnung:

  • Erstberatung in Ihrer Wohnung oder in unserem Showroom
  • 3D-Badplanung für realistische Visualisierung
  • Angebot mit Festpreisgarantie für volle Kostenkontrolle
  • Koordination aller Gewerke (Sanitär, Heizung, Elektro, Fliesen, Maler)
  • Professionelle Abnahme mit Qualitätssicherung

Erfahrung mit WEG-Projekten: Wir kennen die Abstimmung mit Hausverwaltungen, halten Ruhezeiten ein und organisieren Baustellen im laufenden Gebäudebetrieb professionell.

Unsere Leistungen:

  • Badsanierung mit Showroom-Beratung
  • Heizungsmodernisierung inkl. Wärmepumpen
  • Sanitär- und Elektroinstallation
  • Fliesenlegerarbeiten
  • Altbau-Komplettsanierung

Ihr nächster Schritt: Halten Sie Grundriss und Fotos bereit und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. Gemeinsam entwickeln wir ein Konzept, das zu Ihrem Wohnraum, Ihrem Budget und zu den Anforderungen Ihrer Eigentümergemeinschaft passt.

Das Bild zeigt ein modernes, saniertes Badezimmer mit einer bodenebenen Dusche und eleganten, zeitlosen Fliesen. Die harmonische Gestaltung und hochwertige Materialien verleihen dem Raum eine einladende Atmosphäre, ideal für eine Eigentumswohnung nach einer umfassenden Sanierung.


Häufig gestellte Fragen

– Wie lange dauert die Komplettsanierung einer 70-m²-Eigentumswohnung in München?

Eine Komplettsanierung dauert je nach Umfang 6–12 Wochen. Ein reines Badprojekt lässt sich in 2–4 Wochen umsetzen. Planen Sie zusätzlich Zeit für WEG-Beschlüsse ein (teils mehrere Monate Vorlauf) sowie 2–4 Wochen für Detailplanung und Materialbestellung. Die Dauer hängt stark davon ab, ob nur einzelne Räume oder die gesamte Wohnung betroffen sind.

– Kann ich mein Bad sanieren, während ich in der Wohnung weiter wohne?

Grundsätzlich ja – es erfordert jedoch gute Planung. Während der Arbeiten haben Sie zeitweise kein funktionierendes Bad. Mögliche Lösungen: temporäre Ersatzdusche, Nutzung eines Nachbar-WCs, Planung außerhalb der Heizperiode. Staub und Lärm sind unvermeidlich. Besprechen Sie mit Ihrem Fachbetrieb, wie die Belastung minimiert werden kann.

– Was ist bei denkmalgeschützten Altbauwohnungen in München zu beachten?

Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten strenge Vorgaben für Fenster, Fassade und äußeres Erscheinungsbild. Im Innenbereich (Bad, Elektro, Heizung) haben Sie meist größeren Spielraum. Stimmen Sie Änderungen frühzeitig mit der Denkmalschutzbehörde ab. Für energetische Maßnahmen gelten oft Ausnahmen vom GEG.

– Wie früh sollte ich wegen Fördermitteln für Heizung oder energetische Sanierung aktiv werden?

Die Antragstellung bei KfW oder BAFA muss vor der Auftragsvergabe erfolgen – sonst verfällt der Förderanspruch. Rechnen Sie mit Bearbeitungszeiten von 4–8 Wochen. Eine rechtzeitige Energieberatung (iSFP) kann zusätzliche Boni erschließen. Planen Sie mindestens 3–4 Monate Vorlauf für Förderanträge und Beschlussfassung in der WEG ein.

– Warum ist ein Full-Service-Betrieb für meine Eigentumswohnungssanierung sinnvoll?

Ein Full-Service-Betrieb wie die Hans Schramm GmbH bietet entscheidende Vorteile: weniger Schnittstellen zwischen Gewerken, klare Verantwortung bei einem Ansprechpartner, höhere Termin- und Kostensicherheit durch Festpreisgarantie. Besonders in WEG-Konstellationen, wo Zeitfenster eng und Abstimmungen komplex sind, reduziert professionelle Koordination Stress und Risiken erheblich.

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