Eine bestehende Heizung lässt sich in vielen Gebäuden durch eine Wärmepumpe ersetzen – auch im Altbau und häufig ohne vollständige Sanierung oder Fußbodenheizung. Entscheidend sind die Heizlast, die erforderliche Vorlauftemperatur, geeignete Heizflächen und ein sorgfältig geplantes Gesamtsystem.
Ob die Umrüstung Heizkosten spart, lässt sich nicht mit einer pauschalen Prozentzahl beantworten. Maßgeblich sind Wärmebedarf, Jahresarbeitszahl, Stromtarif, bisheriger Brennstoffpreis und Investitionskosten. Eine Bestandsaufnahme schafft deshalb mehr Sicherheit als allgemeine Kosten- oder Amortisationsversprechen.
Wärmepumpen sind nach dem geltenden Gebäudemodernisierungsgesetz eine zulässige Option beim Heizungstausch im Bestand.
Eine Fußbodenheizung ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
Vor der Auswahl müssen Heizlast, Heizflächen und benötigte Vorlauftemperatur raumweise geprüft werden.
Nicht jeder Altbau muss zuerst vollständig gedämmt werden; gezielte Maßnahmen können genügen.
Kosten und Wirtschaftlichkeit hängen stark von Gebäude, Wärmequelle und notwendigen Nebenarbeiten ab.
Die KfW-Grundförderung beträgt derzeit 30 Prozent; abhängig von den Voraussetzungen sind weitere Boni möglich.
Eine Wärmepumpe nutzt Strom, um Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser auf das benötigte Temperaturniveau zu bringen. Aus einer Kilowattstunde Strom können im Jahresmittel mehrere Kilowattstunden Wärme entstehen. Wie viel genau, zeigt die Jahresarbeitszahl der konkreten Anlage.
Mögliche Vorteile sind:
geringerer Verbrauch fossiler Brennstoffe
keine Brennstofflagerung und bei reinem Wärmepumpenbetrieb kein Schornstein
vergleichsweise geringe lokale Emissionen
Möglichkeit zur Kombination mit Photovoltaik
bei geeigneter Auslegung niedrige laufende Heizkosten
bei reversiblen Systemen gegebenenfalls Kühlung
Die tatsächliche Wirtschaftlichkeit ist nicht garantiert. Eine ineffizient ausgelegte Wärmepumpe mit hoher Vorlauftemperatur kann hohe Stromkosten verursachen.
Das geltende Gebäudemodernisierungsgesetz schreibt im Bestand nicht generell den Einbau einer Wärmepumpe vor. § 42 nennt die elektrisch angetriebene Wärmepumpe als eine von mehreren zulässigen Optionen für den Ersatz einer Heizungsanlage. Die frühere pauschale Darstellung einer 65-Prozent-Regel ist für aktuelle Beiträge überholt.
Wer eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss dagegen die geltenden Vorgaben und künftig steigende Anforderungen an bestimmte Brennstoffanteile beachten. Eine Wärmepumpe vermeidet diese brennstoffbezogenen Pflichten, muss aber technisch und baurechtlich zum Gebäude passen.
Die Heizlast beschreibt, welche Leistung das Gebäude am Auslegungstag benötigt. Sie sollte nach den anerkannten Regeln der Technik berechnet werden. Der bisherige Kessel ist häufig deutlich größer als die tatsächliche Gebäudelast und deshalb keine geeignete Grundlage für die Wärmepumpengröße.
Je geringer der Temperaturunterschied zwischen Wärmequelle und Heizwasser, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe. Eine feste Grenze von 35 Grad Celsius ist jedoch kein Muss. Viele Bestandsgebäude lassen sich mit höheren Temperaturen wirtschaftlich versorgen, wenn Heizlast, Heizflächen und Wärmepumpe zusammenpassen.
Ein praktischer Vorabtest ist, an kalten Tagen die Vorlauftemperatur der bestehenden Heizung abzusenken und zu prüfen, ob alle Räume ausreichend warm werden. Die fachliche Auslegung ersetzt dieser Test nicht.
Fußboden- und Wandheizungen sind wegen ihrer großen Fläche günstig. Auch vorhandene Heizkörper können geeignet sein. Kritische Räume lassen sich häufig durch größere Heizkörper, Niedertemperatur-Heizkörper oder Gebläsekonvektoren anpassen. Es müssen nicht zwangsläufig alle Heizkörper ersetzt werden.
Eine vollständige Dämmung ist keine technische Voraussetzung. Maßnahmen an Dach, oberster Geschossdecke, Kellerdecke oder Fenstern können die Heizlast und Vorlauftemperatur jedoch senken. Sinnvoll ist, zuerst die wirtschaftlichsten Schwachstellen zu identifizieren.
Rohrnetz, Volumenstrom, Pumpen, Ventile und hydraulischer Abgleich beeinflussen den Betrieb erheblich. Schlamm, falsch eingestellte Heizkreise oder zu stark drosselnde Thermostatventile können eine gut dimensionierte Wärmepumpe ausbremsen.
Die elektrische Anschlussleistung, Zählertechnik und Steuerbarkeit müssen geprüft werden. Für Außengeräte sind Luftführung, Schall, Kondensat, Herstellerabstände und Wartungszugang wichtig. Einen bundesweit geltenden pauschalen Drei-Meter-Abstand zum Nachbargrundstück gibt es nicht.
Sie nutzt Außenluft und ist im Bestand häufig am einfachsten zu erschließen. Bohrungen oder Brunnen sind nicht erforderlich. Dafür schwanken Quellentemperatur und Effizienz stärker, und Schallschutz sowie Abtauung müssen berücksichtigt werden.
Erdsonden oder Erdkollektoren bieten relativ konstante Quellentemperaturen und häufig gute Jahresarbeitszahlen. Erschließung, Grundstück, Bodenverhältnisse und Genehmigungen erhöhen jedoch Planungsaufwand und Investition.
Grundwasser kann eine günstige Wärmequelle sein. Dafür sind ausreichende Wasserqualität und Ergiebigkeit, zwei geeignete Brunnen sowie wasserrechtliche Erlaubnisse erforderlich. Nicht jeder Standort ist geeignet.
Split-Klimageräte übertragen Wärme direkt auf die Raumluft. Sie können einzelne Wohnungen oder Gebäude beheizen und kühlen, benötigen aber ein separates Konzept für Warmwasser. Luftführung und Schall im Innenraum sind zu beachten.
Bei der vollständigen Umstellung deckt die Wärmepumpe Raumheizung und meist Warmwasser allein. Das vereinfacht den Betrieb und vermeidet laufende Kosten für einen zweiten Wärmeerzeuger.
Eine Hybridheizung kombiniert die Wärmepumpe beispielsweise mit einer Gas- oder Ölheizung. Sie kann in Gebäuden mit hohen Spitzenlasten oder während einer schrittweisen Sanierung sinnvoll sein. Nachteile sind zwei Systeme, höhere Investitions- und Wartungskosten sowie der fortbestehende Brennstoffbezug.
Die Entscheidung sollte nicht allein auf den kältesten Stunden beruhen. Häufig kann eine korrekt dimensionierte Wärmepumpe den gesamten Jahresbedarf decken, während ein Heizstab nur selten zur Spitzenlast beiträgt.
Gebäude, Verbrauchsdaten, vorhandene Heizung und Heizflächen aufnehmen.
Raumweise Heizlast und erforderliche Heizkörperleistungen bestimmen.
Mögliche Wärmequellen und Aufstellorte einschließlich Schall und Genehmigungen prüfen.
Ziel-Vorlauftemperatur, Wärmepumpenleistung und Hydraulik festlegen.
Elektroanschluss, Zähler, Messkonzept und Netzanforderungen klären.
Förderfähigkeit prüfen, Bestätigung zum Antrag erstellen lassen und förderkonformen Vertrag schließen.
Förderantrag vor dem Vorhabenbeginn stellen.
Alte Heizung demontieren, Wärmepumpe und notwendige Nebenarbeiten ausführen.
Anlage hydraulisch abgleichen, einregeln und dokumentiert in Betrieb nehmen.
Verbrauch und Jahresarbeitszahl beobachten und die Einstellungen nach der ersten Heizperiode optimieren.
Austausch einzelner Heizkörper
hydraulischer Abgleich und neue Ventile
Anpassung von Rohrleitungen und Pumpen
Warmwasserspeicher oder kleiner Heizwasserpuffer
Fundament, Wandkonsole oder Erdarbeiten
Kernbohrungen und gedämmte Leitungswege
Elektroanschluss, Zählerplatz und Steuerung
Demontage und Entsorgung von Kessel und Tank
Schall- und Kondensatschutz
Diese Umfeldmaßnahmen müssen bereits im Angebot und in der Förderplanung berücksichtigt werden.
Eine allgemeingültige Preisspanne ist nur eingeschränkt hilfreich. Ein Luft-Wasser-System ohne große Umbauten kostet anders als eine Erdsondenanlage oder ein Gebäude, in dem Heizflächen, Elektrik und Rohrnetz angepasst werden müssen.
Zum Gesamtpreis gehören typischerweise:
Wärmepumpe und Regelung
Wärmequellenerschließung oder Außeneinheit
Speicher und hydraulische Komponenten
Montage und Inbetriebnahme
Elektroarbeiten und gegebenenfalls Zählerumbau
Anpassungen an Heizflächen und Rohrnetz
Rückbau der alten Anlage
Planung, Genehmigungen und Nachweise
Ein Vergleich sollte immer vollständige, funktionsfähige Systeme mit gleicher Leistung und gleichem Leistungsumfang gegenüberstellen.
Für private Eigentümer bestehender Wohngebäude beträgt die KfW-Grundförderung 30 Prozent. Bei selbstgenutztem Wohneigentum können ein Klimageschwindigkeitsbonus und ein Einkommensbonus hinzukommen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Der höchstmögliche Gesamtfördersatz kann 80 Prozent erreichen.
Für die erste Wohneinheit werden derzeit grundsätzlich bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen jeweils bis zu 15.000 Euro, ab der siebten jeweils bis zu 8.000 Euro hinzu.
Eine förderfähige Wärmepumpenmaßnahme kostet 32.000 Euro. Da für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 Euro berücksichtigt werden, wird der Zuschuss auf dieser Basis berechnet.
Nur Grundförderung: 28.000 Euro × 30 Prozent = 8.400 Euro Zuschuss
Grundförderung plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus: 28.000 Euro × 46 Prozent = 12.880 Euro Zuschuss
Erfüllt der selbstnutzende Haushalt zusätzlich die Voraussetzungen für 40 Prozent Einkommensbonus, ergibt die Summe rechnerisch 86 Prozent. Wegen des Gesamtdeckels werden höchstens 80 Prozent berücksichtigt: 28.000 Euro × 80 Prozent = 22.400 Euro Zuschuss.
Welche Boni tatsächlich gelten, hängt unter anderem von Selbstnutzung, Einkommen, Alter und Art der ersetzten Heizung ab. Das Beispiel ist keine individuelle Förderzusage.
Vor dem Antrag müssen Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag erstellen. Außerdem ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der von der KfW verlangten aufschiebenden oder auflösenden Bedingung erforderlich. Erst danach wird der Zuschuss beantragt; mit der Umsetzung wird grundsätzlich nach der Zusage begonnen.
Der Strombedarf lässt sich näherungsweise aus dem jährlichen Wärmebedarf geteilt durch die Jahresarbeitszahl bestimmen. Benötigt ein Haus beispielsweise 18.000 kWh Wärme und erreicht die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von 3,5, benötigt sie dafür rund 5.140 kWh Strom. Hilfsenergien und ein möglicher Heizstabeinsatz sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Bei 30 Cent je kWh entspräche das rund 1.540 Euro Stromkosten pro Jahr. Dem gegenüber stehen Brennstoff-, Grundpreis-, Wartungs- und Schornsteinfegerkosten der alten Heizung. Energiepreise und tatsächlicher Betrieb können das Ergebnis deutlich verändern.
Eine pauschale Heizkostensenkung von 30 Prozent oder eine feste Amortisationszeit von 10 bis 14 Jahren ist deshalb nicht seriös. Für die Entscheidung sollte eine Vollkostenrechnung mit mehreren Preis- und Effizienzszenarien erstellt werden.
Photovoltaik kann einen Teil des Wärmepumpenstroms liefern. Der höchste Heizbedarf liegt jedoch im Winter, wenn die PV-Erzeugung gering ist. Eine pauschale Eigenversorgungsquote lässt sich daher nicht versprechen.
Hilfreich sind ein passendes Energiemanagement, moderate Temperaturverschiebungen und die Warmwasserbereitung zu sonnenreichen Zeiten. Stark erhöhte Speichertemperaturen können den Effizienzvorteil wieder verringern.
Das Baujahr allein entscheidet nicht über die Eignung. Auch ältere Gebäude können gut funktionieren, wenn die Heizlast beherrschbar ist und die Heizflächen bei moderaten Vorlauftemperaturen genügend Leistung abgeben.
Sinnvoll ist eine Reihenfolge nach Wirkung:
Heizkurve der bestehenden Anlage absenken und reale Vorlauftemperatur beobachten.
Raumweise Heizlast und Heizkörperleistung prüfen.
Hydraulik optimieren und kritische Heizkörper gezielt vergrößern.
Wirtschaftliche Dämmmaßnahmen bewerten.
Wärmepumpe passend zur verbleibenden Heizlast auswählen.
In München sind bei Luft-Wasser-Wärmepumpen häufig enge Grundstücke, reflektierende Fassaden und nahe Nachbarfenster zu berücksichtigen. Ein Schallkonzept und eine frühzeitige Standortprüfung vermeiden spätere Konflikte.
Die Hans Schramm GmbH kann Bestandsheizung, Heizflächen, Hydraulik, Aufstellort und Elektroanschluss gemeinsam betrachten und die notwendigen Gewerke koordinieren.
Viele Bestandsgebäude lassen sich vollständig auf Wärmepumpe umstellen. Weder eine Fußbodenheizung noch eine Komplettdämmung sind zwingend. Entscheidend sind Heizlast, Vorlauftemperatur, Heizflächen, Hydraulik und eine zur Wärmequelle passende Anlage.
Wer Kosten, Förderung und Betrieb realistisch vergleichen möchte, benötigt ein vollständiges Angebot und eine individuelle Verbrauchsrechnung. Pauschale Spar- und Amortisationsversprechen sind keine sichere Entscheidungsgrundlage.
Technisch ist vieles möglich, wirtschaftlich aber nicht jede Lösung sinnvoll. Heizlast, Vorlauftemperatur, Heizflächen, Aufstellort und Wärmequelle müssen geprüft werden.
Nein. Ausreichend große Heizkörper oder gebläseunterstützte Niedertemperatur-Heizkörper können ebenfalls mit niedrigen bis moderaten Vorlauftemperaturen arbeiten.
Nicht zwingend. Dämmung kann Heizlast und Stromverbrauch senken. Ob sie vor dem Heizungstausch nötig oder wirtschaftlich ist, muss gebäudespezifisch beurteilt werden.
Sie hängen von Wärmepumpenart, Leistung, Wärmequelle und Nebenarbeiten ab. Ein vollständiges Angebot sollte Heizung, Hydraulik, Elektroarbeiten, Rückbau und erforderliche Anpassungen enthalten.
Die Grundförderung beträgt derzeit 30 Prozent. Abhängig von Selbstnutzung, Einkommen und ersetzter Heizung können Boni hinzukommen; maximal sind unter den höchsten Voraussetzungen 80 Prozent der berücksichtigten förderfähigen Kosten möglich.
Die Montage selbst kann wenige Tage bis mehrere Wochen dauern. Planung, Genehmigungen, Netzabstimmung, Lieferzeit und gegebenenfalls Erdarbeiten benötigen zusätzlichen Vorlauf.
Das hängt vom Gebäude ab. Sie kann Spitzenlasten oder eine schrittweise Sanierung abdecken, verursacht aber Kosten und Wartungsaufwand für zwei Systeme. Häufig ist eine vollständige Umstellung technisch möglich.
Im Jahresverlauf nur selten. PV kann den Netzbezug reduzieren, im Winter fallen hoher Wärmebedarf und geringe Solarerträge jedoch zusammen.