Eine Vaillant Hybridheizung kombiniert eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe mit einem Gas-Brennwertgerät. Die Wärmepumpe soll möglichst viel Wärme aus Umweltenergie bereitstellen. Das Gasgerät übernimmt nur dann, wenn die Wärmepumpe die benötigte Leistung oder Temperatur nicht wirtschaftlich beziehungsweise nicht allein liefern kann.
Eine solche bivalente Anlage kann im Bestand sinnvoll sein, wenn ein funktionsfähiges Gasgerät weitergenutzt werden soll oder das Gebäude an wenigen sehr kalten Tagen hohe Vorlauftemperaturen benötigt. Sie ist jedoch nicht automatisch günstiger oder klimafreundlicher als eine passend ausgelegte Wärmepumpe ohne fossilen Spitzenlasterzeuger.
Die Wärmepumpe sollte den überwiegenden Teil der Jahreswärme liefern; das Gasgerät dient vor allem der Spitzenlast.
Die Systemregelung entscheidet anhand von Temperaturen, Wärmebedarf und Einstellungen, welcher Wärmeerzeuger arbeitet.
Heizlast, Heizflächen, Vorlauftemperatur und Bivalenzpunkt müssen vor der Auswahl berechnet werden.
Eine neue Wärmepumpen-Hybridheizung ist im Gebäudemodernisierungsgesetz ausdrücklich als Option vorgesehen.
Für separat kombinierte Systeme sind grundsätzlich nur die Kosten des förderfähigen Wärmepumpenanteils anrechenbar.
Bei einem herstellerseitigen Hybrid-Kompaktgerät berücksichtigt die KfW pauschal 65 Prozent der Investitionskosten als förderfähig.
Ein zweiter Wärmeerzeuger bedeutet zusätzliche Anschaffungs-, Wartungs- und Grundkosten.
Im üblichen Verständnis besteht die Anlage aus einer Vaillant Wärmepumpe, einem kompatiblen Gas-Brennwertgerät, der gemeinsamen Regelung und der erforderlichen Hydraulik. Je nach Gebäude können außerdem Warmwasserspeicher, Pufferspeicher, hydraulische Weiche oder ein Hydraulikmodul dazugehören.
Bei einer Nachrüstung lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen ein vorhandenes Gasgerät mit einer Wärmepumpe ergänzen. Ob Komponenten technisch miteinander kommunizieren und als abgestimmtes System betrieben werden können, muss anhand der konkreten Gerätegeneration und der aktuellen Vaillant Planungsunterlagen geprüft werden.
Bei milden und mittleren Außentemperaturen deckt die Wärmepumpe idealerweise den Heizbedarf allein. Je niedriger die erforderliche Vorlauftemperatur ist, desto effizienter kann sie arbeiten.
Sinkt die Außentemperatur oder steigt der Warmwasserbedarf stark, kann das Gas-Brennwertgerät zugeschaltet werden. Je nach Betriebsweise arbeitet es parallel zur Wärmepumpe oder übernimmt ab einem definierten Punkt vollständig.
Eine Systemregelung wie Vaillant sensoCOMFORT kann kompatible Komponenten koordinieren. Maßgeblich sind Heizkurve, Außentemperatur, Vorlauf- und Speichertemperatur sowie die gewählte Betriebsstrategie. Eine rein kostenoptimierte Umschaltung benötigt aktuelle Energiepreise und muss regelmäßig kontrolliert werden.
Wärmepumpe und Gasgerät arbeiten bei hoher Last gleichzeitig. Die Wärmepumpe bleibt auch unterhalb des Bivalenzpunkts in Betrieb, während das Gasgerät die fehlende Leistung ergänzt.
In einem bestimmten Temperaturbereich arbeiten beide Wärmeerzeuger gemeinsam. Bei sehr niedrigen Temperaturen kann das Gasgerät die Versorgung allein übernehmen.
Bis zum Bivalenzpunkt arbeitet die Wärmepumpe. Unterhalb dieses Punkts wird sie abgeschaltet und das Gasgerät übernimmt vollständig. Diese Betriebsweise kann den Gasanteil erhöhen und sollte nur gewählt werden, wenn sie technisch begründet ist.
Die aroTHERM plus ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, die auch für Modernisierungen und Hybridlösungen angeboten wird. Die passende Leistungsgröße muss anhand der Heizlast und der Leistungsdaten bei der örtlichen Auslegungstemperatur ausgewählt werden.
Ein kompatibles Vaillant Gas-Brennwertgerät kann als Spitzenlasterzeuger eingebunden werden. Nicht jedes ältere Gerät eignet sich automatisch für jede neue Wärmepumpe oder Regelung.
Die Regelung verbindet die Wärmeerzeuger mit Heizkreisen und Warmwasserbereitung. Ob ein Hydraulikmodul, eine hydraulische Weiche oder ein Pufferspeicher erforderlich ist, ergibt sich aus Systemaufbau, Mindestvolumenstrom und Herstellervorgaben.
Eine Hybridheizung kann vor allem geprüft werden, wenn:
ein technisch gutes Gas-Brennwertgerät vorhanden ist
die Wärmepumpe den größten Teil des Jahres effizient arbeiten kann
einzelne Lastspitzen oder hohe Warmwassertemperaturen abgesichert werden sollen
Heizflächen teilweise noch hohe Vorlauftemperaturen benötigen
eine schrittweise Modernisierung geplant ist
Sie ist keine pauschale Lösung für jeden unsanierten Altbau. Häufig ist es wirtschaftlicher, kritische Heizkörper zu vergrößern, die Heizkurve zu senken oder die Gebäudehülle gezielt zu verbessern und anschließend eine Wärmepumpe ohne Gasgerät einzusetzen.
Im Neubau ist ein zusätzlicher fossiler Wärmeerzeuger meist schwer zu begründen. Gut gedämmte Gebäude haben niedrige Heizlasten und können in der Regel vollständig mit einer passend dimensionierten Wärmepumpe versorgt werden.
Ein zweites Heizgerät erhöht Investition, Platzbedarf, Wartung und Fixkosten. Die Neubauplanung sollte daher zuerst prüfen, ob eine reine Wärmepumpenlösung ausreicht.
bestehendes Gasgerät kann gegebenenfalls weiterverwendet werden
hohe Leistungsspitzen lassen sich absichern
Wärmepumpe kann auf einen großen Anteil der Jahresarbeit ausgelegt werden
hohe Warmwassertemperaturen sind mit dem zweiten Wärmeerzeuger möglich
schrittweiser Einstieg in die Wärmepumpentechnik
weiterhin Verbrauch fossilen Gases und Abhängigkeit vom Gaspreis
zwei Wärmeerzeuger verursachen höhere Investitions- und Wartungskosten
Gaszähler, Schornstein und Grundpreise können bestehen bleiben
ungünstige Regelung kann das Gasgerät zu häufig einsetzen
komplexere Hydraulik und mehr Fehlerquellen
Wärmepumpe wird mitunter zu klein ausgelegt und liefert dann nur einen geringen Jahresanteil
Die Planung sollte nicht nur die maximale Gebäudeheizlast betrachten. Entscheidend ist, wie viel Wärme die Wärmepumpe über das gesamte Jahr liefern kann.
Norm-Heizlast und raumweise Heizlasten ermitteln.
Erforderliche Vorlauftemperaturen an kalten Tagen prüfen.
Leistung vorhandener Heizflächen bewerten.
Leistungskennlinie der Wärmepumpe bei realen Außen- und Vorlauftemperaturen vergleichen.
Bivalenzpunkt und gewünschte Betriebsweise festlegen.
Jahresanteil von Wärmepumpe und Gasgerät simulieren.
Hydraulik, Mindestvolumenstrom, Warmwasser und Regelung abstimmen.
Eine sehr klein ausgelegte Wärmepumpe senkt zwar die Anschaffungskosten, kann aber den Gasanteil erhöhen. Eine zu große Wärmepumpe kann in der Übergangszeit häufig takten.
Ein Pufferspeicher ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Er kann sinnvoll sein, wenn Heizkreise hydraulisch getrennt werden, viele Thermostatventile schließen, Abtauenergie bereitstehen muss oder die Wärmeerzeuger unterschiedliche Volumenströme benötigen.
Ein zu großer oder dauerhaft zu heiß betriebener Speicher verursacht zusätzliche Verluste. Speichergröße und Anschlussart müssen deshalb zum konkreten System passen.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz nennt die Wärmepumpen-Hybridheizung ausdrücklich als Option beim Austausch einer Heizung im Bestand. Sie besteht aus einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe in Kombination mit einer Gas-, Heizöl-, Flüssiggas- oder Biomassefeuerung.
Für eine Hybridheizung mit Gas gilt die gesetzliche Anforderung an den erneuerbaren Anteil als erfüllt, wenn die Wärmepumpenleistung am festgelegten Teillastpunkt bei parallelem oder teilparallelem Betrieb mindestens 30 Prozent der Leistung des Spitzenlasterzeugers erreicht. Bei bivalent alternativem Betrieb sind mindestens 40 Prozent erforderlich. Die konkrete Auslegung und Nachweisführung gehören in die Fachplanung.
Damit ist eine Wärmepumpen-Hybridheizung rechtlich möglich. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede beliebige Kombination oder Betriebsweise die Anforderungen erfüllt.
Die KfW fördert bei einem bivalenten System grundsätzlich den Wärmepumpenanteil, sofern Gerät und Gesamtmaßnahme die technischen Voraussetzungen erfüllen. Die Kosten des Gas-Brennwertgeräts sind bei getrennten Geräten nicht förderfähig.
Bei einem herstellerseitigen Kombi- oder Kompaktgerät, das Wärmepumpe und fossilen Wärmeerzeuger in einem Gerät vereint, berücksichtigt die KfW pauschal 65 Prozent der gesamten Investitionskosten als förderfähige Kosten.
Für antragsberechtigte Privatpersonen beginnt die Heizungsförderung mit 30 Prozent Grundförderung. Abhängig von Selbstnutzung, Einkommen, Altanlage und weiteren Voraussetzungen können Boni hinzukommen; insgesamt sind je nach Fall bis zu 80 Prozent der berücksichtigten förderfähigen Kosten möglich.
Bei einem Einfamilienhaus werden derzeit höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Sind davon beispielsweise 20.000 Euro dem förderfähigen Wärmepumpenanteil zugeordnet, ergeben sich bei 30 Prozent Grundförderung 6.000 Euro Zuschuss. Zusätzliche Boni dürfen nur angesetzt werden, wenn sämtliche persönlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Antrag muss nach den aktuellen KfW-Vorgaben vorbereitet werden. Ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise ein Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag. Erst danach darf das Vorhaben in der vorgeschriebenen Reihenfolge verbindlich umgesetzt werden.
Die Gesamtkosten hängen von Wärmepumpe, Gasgerät, Speichern, Regelung, Hydraulik, Elektroanschluss, Fundament, Schallschutz und Anpassungen im Heizsystem ab. Eine pauschale Preisspanne ist deshalb wenig aussagekräftig.
Für die Wirtschaftlichkeit sind nicht nur die Anschaffungskosten wichtig. Berücksichtigt werden sollten:
erwarteter Jahresanteil der Wärmepumpe
Strom- und Gaspreise
Grundpreis für den Gasanschluss
Schornsteinfeger- und Wartungskosten
Reparaturrisiko beider Wärmeerzeuger
mögliche Anpassungen der Heizflächen
Förderbetrag für den Wärmepumpenanteil
Eine reine Wärmepumpe sollte als Vergleichsvariante immer mitgerechnet werden.
In Münchner Bestandsgebäuden treffen häufig begrenzte Außenflächen, ältere Heizkörper und hohe Grundstückspreise aufeinander. Gleichzeitig können Aufstellort und Schallschutz einer Luft-Wasser-Wärmepumpe anspruchsvoll sein.
Die Hans Schramm GmbH kann prüfen, ob eine vorhandene Vaillant Gasheizung technisch weiterverwendbar ist, welchen Anteil eine Wärmepumpe übernehmen kann und ob Heizkörper oder Hydraulik angepasst werden sollten.
Eine Vaillant Hybridheizung kann eine Übergangslösung sein, wenn ein vorhandenes Gasgerät weitergenutzt und die Wärmepumpe den Großteil der Jahreswärme liefern soll. Entscheidend sind eine belastbare Heizlast, ein sinnvoller Bivalenzpunkt und eine Regelung, die den fossilen Wärmeerzeuger tatsächlich auf notwendige Spitzen begrenzt.
Wo eine reine Wärmepumpe nach Anpassung der Heizflächen technisch und wirtschaftlich möglich ist, ist sie meist einfacher und vermeidet dauerhafte Gas-Fixkosten.
Sie kombiniert eine Vaillant Wärmepumpe mit einem kompatiblen zweiten Wärmeerzeuger, häufig einem Gas-Brennwertgerät, und einer gemeinsamen Systemregelung.
Das hängt von Bivalenzpunkt, Außentemperatur, Wärmebedarf, Warmwasseranforderung und Regelstrategie ab. Eine fachgerecht eingestellte Anlage begrenzt den Gasbetrieb auf notwendige Situationen.
Nein. Zuerst sollte geprüft werden, ob größere Heizflächen, hydraulischer Abgleich oder einzelne Sanierungsmaßnahmen eine reine Wärmepumpe ermöglichen.
Nicht automatisch. Kompatibilität, Regelung und Hydraulik müssen anhand der genauen Gerätegeneration und der aktuellen Planungsunterlagen geprüft werden.
Nicht immer. Mindestvolumenstrom, Abtauung, Heizkreise und Hydraulik entscheiden über Art und Größe eines möglichen Speichers.
Bei getrennten Wärmeerzeugern grundsätzlich nicht. Förderfähig sind die Kosten des Wärmepumpenanteils und zulässige Umfeldmaßnahmen. Für herstellerseitige Hybrid-Kompaktgeräte gilt die pauschale Kostenaufteilung der KfW.
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der berücksichtigten förderfähigen Kosten. Je nach persönlichen und technischen Voraussetzungen sind Boni möglich; der Gesamtzuschuss ist fallabhängig.
Meist ist eine reine Wärmepumpe einfacher und wirtschaftlicher. Ein zusätzlicher fossiler Wärmeerzeuger sollte nur mit einer nachvollziehbaren technischen Begründung geplant werden.