Kältemittel transportieren die Wärme im geschlossenen Kältekreislauf einer Wärmepumpe. Die Frage, ob sie „giftig“ sind, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Je nach Stoff unterscheiden sich Toxizität, Brennbarkeit, Treibhauswirkung und Verhalten bei einer Leckage deutlich. Im normalen, fachgerecht installierten Betrieb kommt der Nutzer mit dem Kältemittel nicht in Berührung.
Für die Auswahl einer Wärmepumpe sind deshalb nicht nur Schlagworte wie „natürlich“ oder „PFAS-frei“ wichtig. Entscheidend sind das konkrete Kältemittel, die Bauart des Geräts, die Füllmenge, der Aufstellort und die vom Hersteller vorgesehenen Schutzmaßnahmen.
Nicht jedes fluorierte Kältemittel ist akut giftig, und nicht jedes natürliche Kältemittel ist ohne Sicherheitsrisiko.
Propan (R290) besitzt ein sehr niedriges Treibhauspotenzial, ist aber brennbar.
R32 ist ein fluoriertes Kältemittel mit niedriger akuter Toxizität und geringer Brennbarkeit; seine Klimawirkung ist deutlich höher als die von R290.
Kohlenstoffdioxid (R744) gilt als nicht brennbar und weist ein sehr niedriges Treibhauspotenzial auf, arbeitet jedoch mit hohen Drücken.
Ammoniak (R717) ist effizient und klimafreundlich, aber toxisch und wird in Wohngebäuden nur selten eingesetzt.
Die EU-F-Gas-Verordnung schränkt das Inverkehrbringen neuer Wärmepumpen mit bestimmten fluorierten Kältemitteln schrittweise ein. Ein pauschales Verbot aller PFAS-Kältemittel ist davon zu unterscheiden.
Bei einer intakten, fachgerecht installierten Anlage ist das persönliche Risiko für Bewohner in der Regel gering.
Im Verdampfer nimmt das Kältemittel Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser auf. Der Verdichter erhöht Druck und Temperatur. Im Verflüssiger gibt das Kältemittel Wärme an das Heizsystem ab; anschließend senkt das Expansionsventil den Druck und der Kreislauf beginnt erneut.
Die Stoffeigenschaften beeinflussen erreichbare Temperaturen, Druckniveau, Effizienz, Bauteile und Sicherheitskonzept. Die Effizienz einer Wärmepumpe hängt allerdings nicht allein vom Kältemittel ab. Auslegung, Wärmequelle, Vorlauftemperatur, Hydraulik und Regelung sind ebenso wichtig.
Die Sicherheitsbewertung trennt grundsätzlich zwischen Toxizität und Brennbarkeit. Kältemittel der Gruppe A weisen eine geringere Toxizität auf als Stoffe der Gruppe B. Die Brennbarkeitsklassen reichen von nicht flammenausbreitend bis hoch entzündlich. Diese Einordnung zeigt, warum „giftig“ allein keine ausreichende Beschreibung ist.
Bei einer Leckage können außerdem unabhängig von der Giftigkeitsklasse Risiken entstehen: Austretendes Kältemittel kann in kleinen, schlecht belüfteten Räumen Sauerstoff verdrängen, flüssiges Kältemittel kann Kälteverbrennungen verursachen und bei Feuer können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen. Arbeiten am Kältekreis gehören daher in fachkundige Hände.
R290 ist Propan. Es hat ein sehr niedriges Treibhauspotenzial und wird besonders häufig in Monoblock-Luft-Wasser-Wärmepumpen eingesetzt. Das Kältemittel befindet sich dabei vollständig in der Außeneinheit; in das Gebäude führen Heizwasserleitungen.
Propan ist nicht wegen hoher Toxizität problematisch, sondern wegen seiner Brennbarkeit. Hersteller legen deshalb Schutzbereiche, Mindestabstände und Vorgaben für Aufstellung, Öffnungen, Lichtschächte und Zündquellen fest. Diese Vorgaben sind für das konkrete Gerät verbindlich. Eine fachgerecht aufgestellte R290-Wärmepumpe ist nicht mit einer unkontrolliert gelagerten Propangasflasche gleichzusetzen.
R32 wird in vielen Wärmepumpen und Klimageräten eingesetzt. Es gilt als Kältemittel mit niedriger Toxizität und geringer Brennbarkeit. Sein Treibhauspotenzial ist jedoch deutlich höher als das natürlicher Alternativen. Andere bislang verbreitete Gemische können noch höhere GWP-Werte besitzen.
Fluoriert bedeutet nicht automatisch akut giftig. Zugleich ist die Umweltdebatte berechtigt: F-Gase können bei Freisetzung das Klima belasten, und bei einzelnen Stoffen beziehungsweise Abbauprodukten werden Persistenz und PFAS-Eigenschaften diskutiert. Deshalb sind ein dichter Kältekreis, fachgerechter Service und eine ordnungsgemäße Rückgewinnung wichtig.
Kohlenstoffdioxid (R744) ist nicht brennbar und hat ein sehr niedriges Treibhauspotenzial. Anlagen arbeiten jedoch mit hohen Drücken und benötigen dafür ausgelegte Komponenten. R744 ist besonders bei bestimmten Warmwasser- und Gewerbeanwendungen interessant.
Ammoniak (R717) ist sehr effizient, besitzt ein sehr niedriges Treibhauspotenzial und ist brennbar nur in einem begrenzten Bereich. Es ist jedoch toxisch und reizend. Deshalb wird es vor allem in industriellen Anlagen mit entsprechenden Sicherheitskonzepten eingesetzt und ist für typische Einfamilienhäuser kaum relevant.
PFAS ist eine große Stoffgruppe. Nicht jedes in Wärmepumpen eingesetzte Kältemittel gehört nach jeder verwendeten Definition gleichermaßen dazu. Zudem sind das Kältemittel selbst und mögliche Abbauprodukte getrennt zu betrachten.
Die europäische PFAS-Beschränkung nach der Chemikalienverordnung REACH ist ein eigenes Verfahren. Sie darf nicht mit der bereits geltenden EU-F-Gas-Verordnung verwechselt werden. Ein pauschales, bereits wirksames Verbot sämtlicher fluorierter Kältemittel in bestehenden Wärmepumpen wäre daher falsch.
Die EU-Verordnung 2024/573 reduziert die verfügbare Menge teilfluorierter Kohlenwasserstoffe und enthält gestaffelte Verbote für das Inverkehrbringen bestimmter neuer Wärmepumpen. Die Termine und Grenzwerte unterscheiden sich unter anderem nach Bauart, Leistung und Treibhauspotenzial des Kältemittels. Erste für kleine Wärmepumpen besonders relevante Stufen greifen ab 2027; weitere folgen später.
Die Regeln bedeuten nicht, dass eine rechtmäßig installierte Bestandsanlage sofort ausgebaut werden muss. Für Betrieb, Wartung, Dichtheitskontrollen, Rückgewinnung und den Bezug von Kältemitteln gelten jedoch eigene Anforderungen. Wer heute neu investiert, sollte Ersatzteil- und Serviceperspektive sowie die langfristige regulatorische Eignung des Geräts berücksichtigen.
Die Wahl eines natürlichen Kältemittels löst aktuell keinen eigenen Effizienzbonus mehr aus. Der frühere zusätzliche Bonus wurde mit der Förderänderung 2026 beendet. Förderfähig kann die gesamte Wärmepumpenmaßnahme trotzdem sein, wenn Gebäude, Gerät, Antragsteller und technische Umsetzung die Bedingungen der KfW-Heizungsförderung erfüllen.
Für bestehende Wohngebäude beträgt die Grundförderung derzeit 30 Prozent. Abhängig von Selbstnutzung, Einkommen und ausgetauschtem Heizsystem können weitere Boni hinzukommen; insgesamt sind höchstens 80 Prozent der berücksichtigten förderfähigen Kosten erreichbar. Für die erste Wohneinheit werden aktuell maximal 28.000 Euro angesetzt. Damit ergeben sich bei 30 Prozent höchstens 8.400 Euro und bei 80 Prozent höchstens 22.400 Euro Zuschuss.
Entscheidend ist die vorgeschriebene Reihenfolge: Vor dem Antrag wird ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung sowie die Bestätigung zum Antrag benötigt. Begonnen werden sollte grundsätzlich erst nach der Förderzusage.
Das Risiko hängt von Stoff, Füllmenge, Raumgröße, Lüftung und Zündquellen ab. Viele Außengeräte enthalten nur wenige Kilogramm oder weniger. Bei einer kleinen Undichtigkeit im Freien verdünnt sich das Gas meist schnell. In engen Senken, Lichtschächten oder geschlossenen Räumen kann sich austretendes Gas dagegen sammeln.
Bei ungewöhnlichem Geruch, Zischen, Vereisung oder Störung sollte die Anlage nicht geöffnet werden. Zündquellen vermeiden, den Bereich verlassen beziehungsweise lüften, soweit dies gefahrlos möglich ist, und den Fachbetrieb verständigen. Reparatur und Rückgewinnung dürfen nur nach den für das Kältemittel geltenden Qualifikationsregeln erfolgen.
Bezeichnung und Füllmenge des Kältemittels im Datenblatt
Treibhauspotenzial und langfristige Zulässigkeit der Gerätekategorie
Toxizitäts- und Brennbarkeitsklasse
Herstellervorgaben zu Schutzbereich und Aufstellung
Erreichbare Vorlauftemperatur und Effizienz am relevanten Betriebspunkt
Zugang zu qualifiziertem Service und Ersatzteilen
Rückgewinnung und Entsorgung am Ende der Lebensdauer
Förderfähigkeit des konkreten Geräts zum Zeitpunkt der Antragstellung
Auf dicht bebauten Münchner Grundstücken müssen Kältemittelsicherheit, Schallschutz und Aufstellort zusammen geplant werden. Bei R290 können Kelleröffnungen, Lichtschächte, Grundstücksgrenzen und mögliche Zündquellen die Position beeinflussen. Die Hans Schramm GmbH kann diese Punkte gemeinsam mit Heizlast, Hydraulik und den Herstellerangaben prüfen.
Kältemittel in Wärmepumpen sind nicht pauschal giftig. Moderne Anlagen mit R290, R32 oder R744 besitzen jeweils unterschiedliche Stärken und Sicherheitsanforderungen. Für Bewohner ist das Risiko bei einer dichten, fachgerecht geplanten Anlage in der Regel gering. Besonders wichtig sind die richtige Aufstellung, qualifizierter Service und eine Auswahl, die technisch wie regulatorisch langfristig passt.
Im geschlossenen Kreislauf besteht normalerweise kein Kontakt. Bei einer Leckage hängen mögliche Gefahren vom Stoff und der Konzentration ab. Bewohner sollten den Kältekreis nicht selbst öffnen und bei Verdacht einen Fachbetrieb rufen.
Propan weist eine geringe Toxizität auf, ist aber hoch entzündlich. Das Sicherheitskonzept richtet sich deshalb vor allem gegen eine zündfähige Konzentration und schreibt je nach Gerät Schutzbereiche vor.
R32 gilt als Kältemittel mit niedriger Toxizität und geringer Brennbarkeit. Es hat aber eine deutlich höhere Klimawirkung als R290 und darf nur nach den geltenden Vorgaben verarbeitet werden.
Nein, die Begriffe sind nicht deckungsgleich und die Einordnung hängt auch von der zugrunde gelegten Definition ab. Die F-Gas-Regulierung und das europäische PFAS-Beschränkungsverfahren sind getrennte Regelwerke.
Ein genereller sofortiger Austausch rechtmäßig installierter Anlagen ist nicht vorgeschrieben. Relevant können künftig Verfügbarkeit, Servicevorgaben und Einschränkungen bestimmter Kältemittel sein.
Natürliche Kältemittel wie R290 und R744 besitzen ein sehr niedriges Treibhauspotenzial. Die Gesamtbewertung muss aber auch Sicherheit, Effizienz, Gerätekonzept, Lebensdauer und fachgerechte Rückgewinnung berücksichtigen.