Eine Boden-Wärmepumpe nutzt oberflächennahe Erdwärme, um ein Gebäude zu heizen und Warmwasser bereitzustellen. Gemeint ist in der Regel eine Sole-Wasser-Wärmepumpe, die dem Erdreich über Flächenkollektoren, Grabenkollektoren oder Erdsonden Wärme entzieht. Weil die Temperatur im Boden über das Jahr vergleichsweise stabil ist, kann eine gut geplante Anlage effizient und leise arbeiten.
Welche Variante geeignet ist, hängt von Grundstücksgröße, Bodenbeschaffenheit, Wärmebedarf, Genehmigungsfähigkeit und Budget ab. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie eine Boden-Wärmepumpe funktioniert, welche Systeme es gibt, welche Kostenblöcke zu berücksichtigen sind und welche Förderung im Bestand möglich ist.
Eine Boden-Wärmepumpe ist üblicherweise eine Sole-Wasser-Wärmepumpe.
Flächen- und Grabenkollektoren benötigen ausreichend unbebaute Fläche; Erdsonden benötigen wenig Fläche, aber eine Bohrung.
Die Wärmequelle muss anhand von Heizlast und geologischen Bedingungen ausgelegt werden.
Genehmigungs- und Anzeigeanforderungen hängen von System, Bohrtiefe, Wasserrecht und Standort ab.
Pauschale Festpreise oder garantierte Jahresarbeitszahlen sind unseriös; belastbar ist nur die gebäudespezifische Planung.
Im bestehenden Wohngebäude sind über die KfW grundsätzlich 30 bis höchstens 80 Prozent Zuschuss möglich, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
In einem geschlossenen Rohrsystem zirkuliert eine Wärmeträgerflüssigkeit, die sogenannte Sole. Sie nimmt Wärme aus dem Erdreich auf und transportiert sie zur Wärmepumpe. Dort verdampft ein Kältemittel auf niedrigem Temperaturniveau. Ein elektrisch angetriebener Verdichter erhöht Druck und Temperatur. Anschließend gibt das Kältemittel die Wärme über einen Wärmetauscher an das Heizsystem ab.
Der Prozess benötigt Strom, erzeugt aber aus einer Kilowattstunde Strom mehrere Kilowattstunden Wärme. Wie gut das im Jahresverlauf gelingt, zeigt die Jahresarbeitszahl. Sie hängt unter anderem von Quellentemperatur, Vorlauftemperatur, Dimensionierung, Regelung, Warmwasseranteil und Nutzerverhalten ab.
Flächenkollektoren werden horizontal und frostfrei im Erdreich verlegt. Sie brauchen vergleichsweise viel unbebaute Fläche. Die notwendige Kollektorfläche lässt sich nicht pauschal aus der Wohnfläche ableiten: Entscheidend sind Heizlast, Entzugsleistung des Bodens, Verlegetiefe und Auslegung. Die Fläche sollte dauerhaft versickerungsfähig bleiben und nicht tief wurzelnd bepflanzt oder überbaut werden.
Ein Grabenkollektor nutzt längere Rohrschleifen in einem oder mehreren Gräben. Dadurch kann er auf geeigneten Grundstücken weniger Fläche beanspruchen als ein klassischer Flächenkollektor. Auch hier sind fachgerechte Planung, ausreichende Regeneration des Erdreichs und eine sichere Leitungsführung entscheidend.
Erdsonden werden vertikal in Bohrungen eingebracht. Sie benötigen an der Oberfläche wenig Platz und erschließen über größere Tiefen vergleichsweise stabile Temperaturen. Bohrtiefe und Sondenanzahl ergeben sich aus Heizlast, geologischer Situation und zulässiger Entzugsleistung. Pauschale Tiefenangaben ersetzen keine Planung.
Eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe nutzt Grundwasser über Förder- und Schluckbrunnen. Sie ist daher keine Boden- beziehungsweise Sole-Wasser-Wärmepumpe. Das System kann effizient sein, setzt aber ausreichende Wassermenge und -qualität sowie eine wasserrechtliche Zulassung voraus.
Die Wärmequelle ist über das Jahr relativ stabil.
Außen entstehen keine Ventilatorgeräusche wie bei einer Luft-Wasser-Außeneinheit.
Bei niedrigen Systemtemperaturen sind gute Jahresarbeitszahlen möglich.
Viele Anlagen können bei entsprechender Auslegung auch passiv oder aktiv kühlen.
Erdkollektoren und Erdsonden können lange genutzt werden.
Erdarbeiten oder Bohrungen erhöhen Planungsaufwand und Investitionskosten.
Nicht jedes Grundstück oder Schutzgebiet ist geeignet.
Für Kollektoren wird ausreichend freie Fläche benötigt.
Bohrungen können genehmigungs- oder anzeigepflichtig sein.
Fehlplanungen an Wärmequelle oder Heizsystem lassen sich später nur aufwendig korrigieren.
Eine Boden-Wärmepumpe ist nicht nur für Neubauten geeignet. Auch ein Bestandsgebäude kann passen, wenn Heizlast, Heizflächen und erforderliche Vorlauftemperatur zusammenpassen. Eine vollständige Dämmung oder Fußbodenheizung ist keine zwingende Voraussetzung. Große oder ausreichend dimensionierte Heizkörper können ebenfalls funktionieren.
Sinnvolle Planungsschritte sind:
Heizlastberechnung für das Gebäude,
raumweise Prüfung der Heizflächen,
Ermittlung der benötigten Vorlauftemperatur,
Bewertung von Grundstück und Untergrund,
Dimensionierung von Wärmepumpe und Wärmequelle,
hydraulischer Abgleich und Optimierung der Regelung.
Eine belastbare Kostenschätzung muss das Gesamtsystem betrachten. Dazu gehören Wärmepumpe, Warmwasserbereitung, Speicher und Hydraulik ebenso wie Erdarbeiten, Kollektor oder Bohrung, Leitungswege, Elektroinstallation, Anpassungen am Heizsystem, Demontage der Altanlage und Wiederherstellungsarbeiten.
Die früher häufig genannten Beträge von 10.000 bis 15.000 Euro für das Gerät und wenigen Tausend Euro für die Installation bilden ein vollständiges Projekt im Bestand regelmäßig nicht zuverlässig ab. Auch Meterpreise für Bohrungen unterscheiden sich je nach Geologie, Baustelleneinrichtung, Verpressung, Genehmigungen und regionaler Marktlage erheblich. Eigentümer sollten daher mehrere Angebote mit identischem Leistungsumfang vergleichen.
Die JAZ ist kein fixer Gerätewert. Sie beschreibt das Verhältnis von abgegebener Wärme zu eingesetztem Strom über ein Jahr. Für eine grobe Stromabschätzung wird der jährliche Wärmebedarf durch die erwartete JAZ geteilt. Benötigt ein Haus beispielsweise 18.000 Kilowattstunden Wärme und erreicht die Anlage eine JAZ von 4,0, ergibt sich rechnerisch ein Strombedarf von rund 4.500 Kilowattstunden für Heizung und Warmwasser. Hinzu können Hilfsenergien kommen.
Ob sich die Anlage amortisiert, hängt von Investitionskosten, Förderung, Strompreis, alternativem Brennstoffpreis, Wartung und tatsächlichem Wärmebedarf ab. Eine allgemeine Amortisationszeit von 10 bis 15 Jahren lässt sich daher nicht seriös garantieren.
Bei oberflächennaher Geothermie können Wasserrecht, Bergrecht und örtliche Vorgaben relevant sein. Erdsondenbohrungen sind nicht pauschal überall zulässig. In Wasserschutzgebieten, bei schwieriger Geologie oder Grundwasserkontakt können zusätzliche Anforderungen oder Ausschlüsse gelten. Auch Kollektoren sind nicht automatisch genehmigungsfrei.
Für ein Vorhaben in München sollte vor Auftragserteilung mit der zuständigen Behörde und einem qualifizierten Fachplaner geklärt werden, welche Anzeigen, Erlaubnisse, Gutachten und Abstände erforderlich sind. Die Hans Schramm GmbH kann die heizungstechnische Planung mit den notwendigen Fachstellen und Bohrunternehmen abstimmen.
Für eine förderfähige elektrisch angetriebene Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude erhalten private Eigentümer über das KfW-Programm 458 grundsätzlich 30 Prozent Grundförderung. Für Selbstnutzer können ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein einkommensabhängiger Bonus von 10 bis 40 Prozent hinzukommen. Der Gesamtfördersatz ist auf 80 Prozent begrenzt.
Für die erste Wohneinheit werden derzeit höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Daraus ergeben sich bei 30 Prozent bis zu 8.400 Euro und bei 80 Prozent höchstens 22.400 Euro Zuschuss. Die genaue Förderung hängt von Antragsteller, Selbstnutzung, Altanlage, Einkommen, Wohneinheiten und Antragstag ab. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind zum 21. Juli 2026 entfallen.
Vor der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung vorliegen. Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn über „Meine KfW“ zu stellen. Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte erstellen die Bestätigung zum Antrag. Nach Zusage, Umsetzung und Bestätigung nach Durchführung werden die Nachweise eingereicht.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz regelt die gesetzlichen Anforderungen an Gebäude und Heizungsersatz. Die BEG beziehungsweise das KfW-Programm legt die finanzielle Förderung fest. Eine Wärmepumpe ist eine gesetzlich zulässige Erfüllungsoption, aber nicht pauschal für jedes Gebäude vorgeschrieben. Eine Förderzusage ersetzt zudem nicht die Prüfung von Wasser-, Bau- oder Bergrecht.
Eine Photovoltaikanlage kann einen Teil des Strombedarfs decken, vor allem tagsüber und in den Übergangszeiten. Sie macht die Wärmepumpe aber nicht automatisch CO2-neutral, weil Erzeugung und Verbrauch zeitlich auseinanderfallen. Ein abgestimmtes Energiemanagement kann Eigenverbrauch und Wirtschaftlichkeit verbessern.
Solarthermie lässt sich technisch kombinieren, erhöht aber Komplexität und Investitionskosten. Ob sie sinnvoll ist, sollte anhand des konkreten Wärmebedarfs und der Systemhydraulik entschieden werden.
Eine Boden-Wärmepumpe kann im Neubau und Bestand eine effiziente, leise Heizlösung sein. Entscheidend sind nicht pauschale Wohnflächen- oder Tiefenangaben, sondern Heizlast, niedrige Systemtemperaturen, Untergrund, Genehmigungsfähigkeit und eine fachgerechte Auslegung der Wärmequelle. Im Bestand kann die KfW-Förderung einen erheblichen Teil der förderfähigen Kosten abdecken. Für Münchner Grundstücke sollten technische Planung und behördliche Klärung frühzeitig zusammengeführt werden.
Die Kosten hängen stark von Wärmequelle, Bohrung oder Erdarbeiten, Gebäude und Heizsystem ab. Ein vollständiges Angebot sollte sämtliche Planungs-, Erschließungs-, Montage-, Elektro- und Wiederherstellungsarbeiten ausweisen.
Gut geplante Sole-Wasser-Wärmepumpen können hohe Jahresarbeitszahlen erreichen. Ein fixer Wert lässt sich jedoch nicht garantieren, weil Gebäude, Wärmequelle, Vorlauftemperatur und Betrieb maßgeblich sind.
Das hängt von System und Standort ab. Erdsonden und Grundwassernutzungen sind regelmäßig genehmigungs- oder anzeigerelevant; auch bei Kollektoren müssen örtliche Vorgaben geprüft werden.
Im bestehenden Wohngebäude beträgt die Grundförderung 30 Prozent. Je nach persönlicher Situation sind Boni möglich; insgesamt sind höchstens 80 Prozent der gedeckelten förderfähigen Kosten erreichbar.