Welche Vor- und Nachteile hat eine Infrarotheizung? Sie bietet schnell verfügbare Strahlungswärme, benötigt wenig Platz und lässt sich vergleichsweise einfach installieren. Gleichzeitig können der hohe Strombedarf und die laufenden Kosten gegen sie sprechen. Entscheidend ist, ob sie nur punktuell oder als Hauptheizung eingesetzt werden soll.
Vorteile sind die schnelle Wärmeabgabe, der geringe Platzbedarf, die einfache Regelung und meist niedrige Installationskosten.
Nachteile sind der direkte Stromverbrauch, die Abhängigkeit vom Strompreis und die häufig schlechte Wirtschaftlichkeit als Hauptheizung in Gebäuden mit höherem Wärmebedarf.
Als Zusatzheizung für zeitweise genutzte Räume ist eine Infrarotheizung oft plausibler als als alleinige Heizung eines ganzen Hauses.
Rechtlich gilt sie als Stromdirektheizung. Bei einem Einbau als Heizsystem müssen die Anforderungen des GModG geprüft werden.
Eine Infrarotheizung wird als einzelne Heizungsanlage grundsätzlich nicht durch die KfW-Heizungsförderung bezuschusst.
Eine Infrarotheizung wandelt elektrische Energie direkt in Wärme um. Ein wesentlicher Teil der Wärme wird als Infrarotstrahlung abgegeben. Diese erwärmt angestrahlte Personen und Oberflächen, die anschließend ebenfalls Wärme an den Raum abgeben.
Das unterscheidet sie von Heizlüftern und anderen stark konvektiv arbeitenden Elektroheizungen. Ganz ohne Erwärmung und Bewegung der Raumluft arbeitet aber auch eine Infrarotheizung nicht.
Die Strahlungswärme ist nach dem Einschalten schnell spürbar. Das ist besonders angenehm, wenn ein Raum nur kurz genutzt wird und nicht dauerhaft auf Temperatur gehalten werden soll.
Für ein einzelnes Paneel sind keine Heizungsrohre erforderlich. Abhängig von Leistung, Anschlussart und vorhandener Elektroinstallation kann der Montageaufwand gering sein. Festanschlüsse, neue Stromkreise und Arbeiten im Bad müssen fachgerecht ausgeführt werden.
Paneele lassen sich an Wand oder Decke montieren. Ein Heizraum, Brennstofflager oder wassergeführtes Verteilsystem ist nicht erforderlich.
Infrarotheizungen lassen sich für einzelne Räume separat steuern. Dadurch kann ihre Nutzung präzise auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmt werden.
Die Geräte besitzen wenige bewegliche Teile. Dadurch ist die Wartung des Heizpaneels meist überschaubar. Wartungsarm bedeutet allerdings nicht, dass elektrische Sicherheit und Regelungstechnik nie kontrolliert werden müssen.
Viele Menschen empfinden die direkte Strahlungswärme als angenehm. Zudem kann die Luftbewegung geringer sein als bei stark konvektiv arbeitenden Heizgeräten. Medizinische oder allergologische Vorteile sollten daraus aber nicht pauschal abgeleitet werden.
Aus einer Kilowattstunde Strom entsteht ungefähr eine Kilowattstunde Wärme. Eine Wärmepumpe stellt mithilfe von Umweltwärme aus derselben Strommenge typischerweise ein Mehrfaches an Heizwärme bereit. Deshalb kann eine Infrarotheizung bei dauerhaftem Betrieb hohe Kosten verursachen.
Der Strompreis wirkt sich unmittelbar auf die Heizkosten aus. Ob sich ein Paneel wirtschaftlich betreiben lässt, hängt von Leistung, Laufzeit, Gebäudedämmung und Tarif ab.
Bei hohen Wärmeverlusten müssen die Paneele lange laufen. Eine schnelle Wärmeabgabe darf deshalb nicht mit einem niedrigen Energieverbrauch verwechselt werden.
Möbel oder ungünstige Raumgeometrien können die Strahlung abschirmen. Deshalb sind Positionierung und Dimensionierung wichtig. Ein einzelnes Paneel erwärmt nicht automatisch jeden Bereich eines großen Raumes gleich gut.
Wer ein Haus vollständig mit Infrarotpaneelen beheizt, benötigt zusätzlich eine Lösung für das Trinkwarmwasser. Diese Kosten werden in einfachen Vergleichen häufig übersehen.
Eine Photovoltaikanlage kann einen Teil des Heizstroms liefern. Der Heizbedarf ist jedoch meist dann am höchsten, wenn die Solaranlage wenig erzeugt. Eine vollständige Versorgung nur durch eigenen PV-Strom ist deshalb bei üblichen Wohngebäuden selten realistisch.
Die Anschaffungskosten hängen von Leistung, Qualität, Design, Regelung und Montage ab. Pauschale Preise pro Paneel sagen wenig über die Kosten eines vollständigen Heizsystems aus.
Für die Betriebskosten gilt:
Leistung in Kilowatt × Betriebsstunden × Strompreis = Stromkosten
Ein Paneel mit 1 Kilowatt Leistung verbraucht bei einer Stunde Volllast 1 Kilowattstunde Strom. Thermostate reduzieren die Laufzeit, ändern aber nicht die benötigte Wärmemenge des Gebäudes. Für eine Hauptheizung sollte daher der jährliche Wärmebedarf zugrunde gelegt werden.
Eine Infrarotheizung ist meist günstiger in der Anschaffung. Eine Wärmepumpe benötigt eine höhere Anfangsinvestition, arbeitet im Betrieb aber deutlich stromeffizienter. Der faire Vergleich umfasst daher nicht nur den Kaufpreis, sondern auch:
Energieverbrauch über viele Jahre,
Kosten der Wärmeverteilung,
Warmwasserbereitung,
Wartung und Reparaturen,
mögliche Fördermittel,
nutzbaren PV-Eigenstrom.
Für selten genutzte Räume kann ein Infrarotpaneel trotz des höheren Stromverbrauchs sinnvoll sein, weil eine komplexe Heizungsanbindung vermieden wird. Für ein dauerhaft beheiztes Wohnhaus fällt der Vergleich häufig zugunsten der Wärmepumpe aus.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ordnet Infrarotheizungen als Stromdirektheizungen ein. Beim Einbau in Neubauten und Bestandsgebäuden mit Wohnungen gelten besondere Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz. Nach § 10 Absatz 4 GModG muss der Wärmeschutz bei einem Neubau grundsätzlich die Anforderungen nach den §§ 16 und 19 um mindestens 45 Prozent unterschreiten. Im Bestand gilt nach § 46 Absatz 1 grundsätzlich eine Unterschreitung um mindestens 30 Prozent.
Die jeweilige Anforderung gilt nicht für Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt. Beim Austausch einer bestehenden Einzelraum-Stromdirektheizung ist § 46 Absatz 1 ebenfalls nicht anzuwenden. Weitergehende landesrechtliche Anforderungen bleiben möglich.
Infrarotheizungen gehören grundsätzlich nicht zu den förderfähigen Wärmeerzeugern der KfW-Heizungsförderung. Auch der Austausch einer Gas- oder Ölheizung gegen reine Infrarotpaneele löst daher normalerweise keinen Zuschuss aus diesem Programm aus.
Davon zu unterscheiden sind Förderprogramme für eine umfassende Sanierung oder ein Effizienzgebäude. Dort wird das energetische Gesamtergebnis bewertet. Die Förderfähigkeit des Gesamtprojekts bedeutet nicht, dass das Infrarotpaneel als einzelne Heizungsmaßnahme bezuschusst wird.
Typische sinnvolle Einsatzbereiche sind:
Badezimmer mit kurzzeitigem zusätzlichem Wärmebedarf,
selten genutzte Gästezimmer,
kleine, sehr gut gedämmte Räume,
Arbeitsplätze mit gezielter Komfortwärme,
Übergangszeiten,
Ergänzung eines bestehenden Heizsystems.
Als Hauptheizung sollte sie nur nach Heizlastberechnung, Wirtschaftlichkeitsvergleich und Prüfung der GModG-Anforderungen gewählt werden.
Ob eine Infrarotheizung in einer Münchner Wohnung, einem Einfamilienhaus oder einem Anbau sinnvoll ist, hängt stark von Gebäudehülle und Nutzung ab. Bei der Hans Schramm GmbH prüfen wir deshalb nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch Elektroanschluss, Wärmebedarf, Regelung und mögliche Alternativen.
Die wichtigsten Vorteile einer Infrarotheizung sind schnelle Strahlungswärme, eine einfache Installation und geringer Platzbedarf. Die größten Nachteile sind der hohe Strombedarf bei dauerhafter Nutzung, die Abhängigkeit vom Strompreis und die begrenzte Eignung als Hauptheizung. Als Zusatzheizung kann sie sehr praktisch sein. Als alleinige Heizung braucht sie dagegen ein besonders gut passendes Gebäude und eine fundierte Planung.
Die Wärme ist schnell spürbar und kann gezielt in einzelnen Räumen eingesetzt werden.
Bei langer Laufzeit entstehen wegen des direkten Stromverbrauchs häufig hohe Betriebskosten.
Am Gerät wird Strom nahezu vollständig in Wärme umgewandelt. Für die Bewertung eines Heizsystems ist jedoch entscheidend, wie viel Strom für die gewünschte Raumwärme benötigt wird. Hier arbeitet eine Wärmepumpe meist deutlich effizienter.
Sie kann GModG-konform sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder eine Ausnahme greift. Eine pauschale Aussage ist ohne Prüfung des Gebäudes nicht möglich.
Als einzelne Heizungsanlage grundsätzlich nicht über die KfW-Heizungsförderung.