Kann eine Infrarotheizung als Hauptheizung ein ganzes Haus versorgen? Technisch ist das möglich. Ob es rechtlich zulässig, wirtschaftlich und energetisch sinnvoll ist, hängt jedoch stark vom Gebäude ab. Besonders wichtig sind ein sehr niedriger Heizwärmebedarf, eine fachgerechte Auslegung und die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes.
Als Hauptheizung eignet sich eine Infrarotheizung vor allem für sehr gut gedämmte Gebäude mit niedriger Heizlast.
Sie ist günstig und platzsparend zu installieren, benötigt im Betrieb aber deutlich mehr Strom als eine effizient arbeitende Wärmepumpe.
Infrarotheizungen gelten im GModG als Stromdirektheizungen. Für den Einbau gelten Anforderungen an den Wärmeschutz und gesetzliche Ausnahmen.
Ein Ökostromtarif oder eine PV-Anlage macht das System nicht automatisch wirtschaftlich oder GModG-konform.
Die KfW-Heizungsförderung bezuschusst eine Infrarotheizung als alleinigen Wärmeerzeuger grundsätzlich nicht.
Eine Infrarotheizung kann ein Gebäude vollständig beheizen, wenn alle Räume ausreichend dimensionierte Heizflächen erhalten. Ob dies sinnvoll ist, entscheidet sich aber nicht allein an der technischen Heizleistung.
Wichtige Voraussetzungen sind:
sehr guter Wärmeschutz,
geringe Norm-Heizlast,
geeignete Positionierung der Paneele,
ausreichende elektrische Anschlussleistung,
bedarfsgerechte Einzelraumregelung,
belastbarer Vergleich der Jahres- und Lebenszykluskosten.
In schlecht gedämmten Gebäuden muss eine Stromdirektheizung lange laufen und verbraucht entsprechend viel Strom. Dort ist sie als Hauptheizung meist weder wirtschaftlich noch energetisch empfehlenswert.
Infrarotheizungen erwärmen angestrahlte Personen und Oberflächen. Dadurch wird die Wärme häufig schnell als angenehm wahrgenommen. Dieser Komfortvorteil ist besonders in Räumen interessant, die nur zeitweise genutzt werden.
Da kein Heizkessel, kein Rohrnetz und keine klassischen Heizkörper erforderlich sind, bleibt die Installation überschaubar. Die Paneele können abhängig von Produkt und Raumplanung an Wänden oder Decken angebracht werden.
Jeder Raum lässt sich separat steuern. Das kann Energie sparen, wenn Räume tatsächlich nur nach Bedarf beheizt werden. In dauerhaft genutzten Wohngebäuden ersetzt die Regelung jedoch keinen guten Dämmstandard.
Die Heizpaneele enthalten nur wenige mechanisch beanspruchte Komponenten. Deshalb ist ihr Wartungsaufwand meist gering. Elektrische Anschlüsse und Regelungstechnik müssen trotzdem sicher und funktionsfähig bleiben.
Der hohe Strahlungsanteil kann gegenüber stark konvektiv arbeitenden Heizgeräten zu weniger Luftbewegung führen. Pauschale Versprechen einer verbesserten Gesundheit, vollständig staubfreier Luft oder sicheren Schimmelvermeidung sind daraus jedoch nicht ableitbar. Gegen Schimmel helfen vor allem ausreichendes Heizen, Lüften und die Beseitigung baulicher Feuchteursachen.
Eine Stromdirektheizung erzeugt aus einer Kilowattstunde Strom ungefähr eine Kilowattstunde Wärme. Wärmepumpen nutzen zusätzlich Umweltwärme und liefern daher aus derselben Strommenge typischerweise deutlich mehr Heizwärme. Bei einer ganzjährigen Hauptheizung ist dieser Unterschied für die Betriebskosten entscheidend.
Die jährlichen Kosten hängen direkt vom Heizstrombedarf und vom Tarif ab. Steigt der Strompreis, steigen die Heizkosten entsprechend. Pauschale Aussagen über niedrige Betriebskosten sind deshalb nicht belastbar.
Infrarotpaneele erwärmen Räume, aber kein Trinkwasser. Für Dusche, Bad und Küche wird ein separates System benötigt, beispielsweise eine Wärmepumpe für Warmwasser oder eine andere elektrische Lösung. Deren Investitions- und Betriebskosten gehören in den Gesamtvergleich.
PV-Strom kann einen Teil des Verbrauchs decken. Während der Heizperiode und insbesondere am Abend reicht der eigene Solarstrom jedoch häufig nicht aus. Ein Batteriespeicher verlagert Strom nur über kurze Zeiträume und löst den saisonalen Unterschied nicht.
Eine Infrarotheizung ist grundsätzlich keine förderfähige Heizungsanlage der KfW-Heizungsförderung. Bei einem geförderten Effizienzgebäude kann sie Teil des bilanzierten Gesamtkonzepts sein; daraus entsteht aber kein eigener Zuschuss für die Paneele.
Obwohl Infrarotheizungen viele Vorteile bieten, gibt es auch einige Nachteile, die beachtet werden sollten. Dazu gehören der hohe Stromverbrauch, die Abhängigkeit vom Stromnetz und die Anschaffungskosten.
In den folgenden Unterabschnitten werden wir diese Nachteile detailliert betrachten:
Wir werden untersuchen, wie der hohe Stromverbrauch die Betriebskosten beeinflussen kann.
Welche Risiken die Abhängigkeit vom Stromnetz mit sich bringt.
Welche Kosten bei der Anschaffung und Installation von Infrarotheizungen entstehen können.
Das seit dem 29. Juli 2026 geltende Gebäudemodernisierungsgesetz behandelt Infrarotheizungen als Stromdirektheizungen. Es gelten insbesondere folgende Grundsätze:
In neu zu errichtenden Gebäuden mit Wohnungen ist der Einbau nach § 10 Absatz 4 GModG grundsätzlich nur zulässig, wenn der bauliche Wärmeschutz die Anforderungen nach den §§ 16 und 19 um mindestens 45 Prozent unterschreitet.
In bestehenden Gebäuden mit Wohnungen ist nach § 46 Absatz 1 GModG grundsätzlich eine Unterschreitung dieser Anforderungen um mindestens 30 Prozent erforderlich.
Die jeweilige Wärmeschutzanforderung gilt nicht in einem Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt.
Beim Austausch einer bestehenden Einzelraum-Stromdirektheizung ist die Anforderung des § 46 Absatz 1 nach § 46 Absatz 2 nicht anzuwenden.
Die Länder dürfen nach § 9 GModG weitergehende Anforderungen oder Beschränkungen festlegen.
Die konkrete Anwendung muss durch eine dazu berechtigte Fachperson geprüft werden. Außerdem können weitere Vorgaben der Landesbauordnung, zur Elektroinstallation und zum Brandschutz relevant sein.
Für einen seriösen Vergleich sollten nicht nur die Anschaffungskosten betrachtet werden, sondern:
Heizwärmebedarf und erwarteter Heizstromverbrauch,
Strompreis und realistisch nutzbarer PV-Anteil,
separate Warmwasserbereitung,
Kosten für Elektroinstallation und mögliche Netzverstärkung,
Lebensdauer, Wartung und Ersatzinvestitionen,
mögliche Förderung alternativer Systeme.
Eine niedrige Anfangsinvestition kann sich bei hohen laufenden Kosten langfristig relativieren. Umgekehrt kann eine einfache Stromdirektheizung in einem sehr kleinen, hervorragend gedämmten Gebäude wirtschaftlich vertretbar sein.
Besonders gut eignet sich eine Infrarotheizung häufig als Zusatzheizung, etwa:
im Badezimmer,
im selten genutzten Gästezimmer,
im Homeoffice mit begrenzten Nutzungszeiten,
in einem sehr gut gedämmten Anbau,
zur punktuellen Komfortwärme.
Als Hauptheizung für ein ganzes Haus sind Planung und Vergleich mit einer Wärmepumpe oder anderen effizienten Systemen unverzichtbar.
In München können geringer Platzbedarf und der Wegfall eines klassischen Heizraums attraktiv sein. Gleichzeitig sind viele Bestandsgebäude energetisch sehr unterschiedlich. Eine pauschale Empfehlung wäre deshalb unseriös. Die Hans Schramm GmbH kann gemeinsam mit Energieberatung und Elektrofachplanung prüfen, ob Heizlast, Gebäudehülle und Stromanschluss zu einer solchen Lösung passen.
Eine Infrarotheizung kann als Hauptheizung funktionieren, ist aber keine Universallösung. Ihre Stärken liegen in einfacher Installation, direkter Wärme und geringem Wartungsaufwand. Dem stehen ein hoher Strombedarf, die Abhängigkeit vom Strompreis, eine separate Warmwasserlösung und rechtliche Anforderungen gegenüber. Besonders in Bestandsgebäuden sollte der Einbau erst nach fachlicher Prüfung erfolgen.
Nein. Sie ist vor allem bei sehr gutem Wärmeschutz und niedriger Heizlast sinnvoll. In schlecht gedämmten Gebäuden können Verbrauch und Kosten sehr hoch ausfallen.
Grundsätzlich ja, wenn die Anforderungen des GModG erfüllt sind oder eine gesetzliche Ausnahme greift. Das sollte eine berechtigte Fachperson für das konkrete Gebäude prüfen.
Am Gerät entstehen keine Abgase. Die Klimabilanz hängt jedoch vom Strommix, dem Gesamtverbrauch und der Gebäudehülle ab. Ein Ökostromtarif allein macht einen hohen Energieverbrauch nicht effizient.
Als einzelne Heizungsanlage grundsätzlich nicht über die KfW-Heizungsförderung. Andere Programme können das Gesamtgebäude betreffen.