Gasheizung Gesetz: Was Sie ab 2024 wissen müssen

Ab 2024 gibt es eine bedeutende Änderung für Gasheizungen: das neue Heizungsgesetz. Es legt fest, dass in Neubauten keine Gasheizungen mehr installiert werden dürfen und setzt strenge Vorgaben für bestehende Gebäude. Diese Regelungen zielen darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Im Folgenden erfahren Sie, was das Gasheizungsgesetz konkret beinhaltet und welche Alternativen es gibt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ab Januar 2024 müssen Neubauten Heizsysteme installieren, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, während bestehende Gas- und Ölheizungen bis Ende 2044 betrieben werden dürfen.

  • Ein Verbot von reinen Gasheizungen gilt ab 2024 für Neubauten, mit einer vollständigen Abschaffung fossiler Heizungen bis 2045.

  • Die Bundesregierung bietet Fördermaßnahmen wie Zuschüsse und zinsgünstige Kredite an, um Hausbesitzern beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zu helfen.

Heizungsgesetz 2024: Die wichtigsten Änderungen

Eine Illustration, die das Heizungsgesetz 2024 und seine wichtigsten Änderungen darstellt.

Das Heizungsgesetz 2024 zielt darauf ab, den Umstieg auf neue, klimafreundliche Heizungssysteme zu fördern. Ein zentrales Ziel ist der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien, um den CO₂-Ausstoß zu verringern und den Klimaschutz voranzutreiben. Ab Januar 2024 gelten daher strengere Vorschriften für den Einbau und Betrieb von Heizungen. Diese Regelungen betreffen sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude und verlangen den Einsatz von Heizsystemen, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.

Es gibt jedoch auch spezielle Ausnahmen von diesen Vorgaben, die im Gesetz festgelegt sind. So dürfen beispielsweise fossile Heizungen unter bestimmten Bedingungen weiterhin betrieben werden. Gleichzeitig bietet die Bundesregierung verschiedene Fördermaßnahmen an, um den Heizungstausch finanziell zu unterstützen. Dazu gehören Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, die insbesondere Menschen mit geringerem Einkommen zugutekommen sollen.

Das revidierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt zudem die Anforderungen an die Heizungstechnik und die Wärmedämmstandards. Diese umfassenden Regelungen sollen sicherstellen, dass Neubauten und Bestandsbauten effizienter und umweltfreundlicher beheizt werden können. Die Wärmewende ist in vollem Gange, und das Heizungsgesetz 2024 ist ein entscheidender Schritt in diese Richtung.

Verbot von Gasheizungen: Ab wann gilt es?

Eine der bedeutendsten Änderungen des Heizungsgesetzes ist das Verbot von reinen Gasheizungen. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten keine reinen Gas- oder Ölheizungen mehr installiert werden, einschließlich Gas- oder Ölheizungen und Öl- und Gasheizungen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern.

Doch das Verbot geht noch weiter:

  1. Ab 2028 dürfen keine neuen reinen Gasheizungen mehr installiert werden.

  2. Bestehende Gas- oder Ölheizungen dürfen zwar bis Ende 2044 betrieben werden.

  3. Ab 2045 sind fossile Energieträger zur Gebäudewärme gänzlich verboten, was das Gasheizungsverbot einschließt.

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass langfristig nur noch klimafreundliche Heizsysteme zum Einsatz kommen.

Für Hausbesitzer bedeutet dies, dass sie sich frühzeitig über Alternativen informieren und gegebenenfalls einen Heizungstausch planen müssen. Die folgenden Unterabschnitte erläutern die genauen Fristen und Vorgaben sowie die Bedeutung der 65-Prozent-Vorgabe.

– Fristen und Vorgaben im Heizungsgesetz

Die Fristen und Vorgaben im Heizungsgesetz sind klar definiert. Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 2024 installiert wurden, dürfen maximal bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden. Eine Austauschpflicht besteht auch, wenn eine Heizung defekt ist oder 30 Jahre alt wird. Diese Regelung stellt sicher, dass alte und ineffiziente Heizsysteme rechtzeitig ersetzt werden.

Für Neubauten gelten ab dem 1. Januar 2024 strenge Vorgaben: Hier müssen Heizungen installiert werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. In Bestandsgebäuden haben Hausbesitzer fünf Jahre Zeit, um auf Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien umzusteigen. Diese Fristen geben den Eigentümer ausreichend Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Es gibt jedoch auch Härtefallregelungen, die eine Befreiung von der Austauschpflicht ermöglichen, wenn ein Umstieg unzumutbar ist. Diese Regelungen sind besonders wichtig, um soziale Härten zu vermeiden und sicherzustellen, dass niemand übermäßig belastet wird.

– Was bedeutet die 65-Prozent-Vorgabe?

Die 65-Prozent-Vorgabe ist eine zentrale Anforderung des neuen Heizungsgesetzes. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen nur noch Heizsysteme installiert werden, die mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude, die eine neue Heizung erhalten.

Diese Vorgabe soll sicherstellen, dass der Großteil der Wärmeversorgung klimafreundlich erfolgt. Der Einsatz erneuerbarer Energien, wie zum Beispiel durch Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder solarthermische Anlagen, ist daher unerlässlich. Damit wird ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der CO₂-Emissionen geleistet und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert.

Alternativen zur Gasheizung

Alternativen zur Gasheizung, einschließlich Wärmepumpen und anderen klimafreundlichen Heizsystemen.

Angesichts des Verbots von Gasheizungen und der neuen Vorschriften stellt sich die Frage nach den Alternativen zum Heizen. Erfreulicherweise gibt es mehrere klimafreundliche Heizsysteme, die den Anforderungen des Heizungsgesetzes entsprechen. Zu den wichtigsten Alternativen zählen Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Hybridheizungen.

Wärmepumpen sind eine besonders effiziente und umweltfreundliche Option. Sie nutzen die in der Luft, im Wasser oder im Boden gespeicherte Wärme und wandeln diese in Heizenergie um. Der Wirkungsgrad dieser Systeme ist beeindruckend und kann bis zum Fünffachen der eingesetzten Energie betragen. Auch Biomasseheizungen, die mit nachwachsenden Rohstoffen wie Holzpellets betrieben werden, sind eine umweltfreundliche Alternative.

Hybridheizungen kombinieren fossile Brennstoffe mit erneuerbaren Energien und bieten eine flexible Lösung für den Übergang. Die folgenden Unterabschnitte werden die Vorteile der Wärmepumpen und die Möglichkeiten von Hybridheizungen näher beleuchten.

– Vorteile der Wärmepumpen

Wärmepumpen gelten als besonders zukunftsweisend, da sie Energie effizient nutzen und keine fossilen Brennstoffe benötigen. Sie bieten eine hohe Wärmeausbeute aus Strom und sind klimaneutral sowie emissionsfrei. Zudem können Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaikanlagen eine Kostenersparnis von bis zu 20.000 Euro gegenüber konventionellen Gasheizungen bieten.

Ein weiterer Vorteil ist die Vielseitigkeit der Wärmepumpen. Sie können sowohl zur Heizung als auch zur Warmwasserbereitung genutzt werden und sind somit eine umfassende Lösung für den gesamten Wärmebedarf eines Hauses. Durch die Nutzung erneuerbarer Energien tragen Wärmepumpen außerdem erheblich zur Reduzierung der CO₂-Emissionen bei.

– Hybridheizungen: Eine sinnvolle Option?

Hybridheizungen bieten eine interessante Alternative, da sie fossile Brennstoffe mit erneuerbaren Energiequellen kombinieren. Diese Systeme ermöglichen es, die Vorteile beider Energieträger zu nutzen und bieten somit eine hohe Flexibilität. Erneuerbare Quellen werden bevorzugt genutzt, während fossile Brennstoffe nur bei Bedarf eingesetzt werden.

Ein wesentlicher Vorteil von Hybridheizungen ist, dass kostspielige Dämmmaßnahmen in die Zukunft verschoben werden können, da die Kombination mit fossilen Heizsystemen eine ausreichende Wärmeversorgung sicherstellt. Dies kann besonders in älteren Gebäuden von Vorteil sein, die noch nicht vollständig gedämmt sind.

Förderung für den Heizungstausch

Ein Hausbesitzer sieht sich die neue Gasheizung in seinem Haus an.

Um den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme finanziell zu unterstützen, bietet die Bundesregierung verschiedene Fördermaßnahmen an. Eigentümer, die ihre fossile Heizung bis Ende 2028 austauschen, können einen Bonus für schnellen Austausch von bis zu 20 % erhalten. Die maximale Förderung kann bis zu 70 % der Kosten betragen, abhängig vom Einkommen der Antragsteller.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es verschiedene Maßnahmen, darunter:

  • Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme.

  • Unterstützung durch Energieberater bei der Auswahl der besten Heizlösung.

  • Förderung der Beratungskosten von bis zu 80 %.

Die folgenden Unterabschnitte erläutern die spezifischen Förderprogramme der KfW.

– KfW-Förderung für neue Heizungen

Seit dem 27. Februar 2024 können Hausbesitzer Förderanträge für den Heizungstausch bei der KfW stellen. Die Grundförderung für erneuerbare Heizsysteme beträgt 30 % der Investitionskosten. In Kombination mit weiteren Boni kann die maximale Förderung bis zu 70 % betragen. Zusätzlich können Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich einen Bonus von 30 % erhalten.

Eine Voraussetzung für den Antrag auf Heizungsförderung ist die Vorlage eines bereits abgeschlossenen Liefer- und Leistungsvertrags mit einer Fachfirma. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die geförderten Heizsysteme fachgerecht installiert werden und den Anforderungen des Heizungsgesetzes entsprechen.

Kommunale Wärmeplanung und ihre Bedeutung

Kommunale Wärmeplanung und ihre Bedeutung für nachhaltige Heizsysteme.

Die kommunale Wärmeplanung spielt eine Schlüsselrolle in der strategischen Wärmeversorgung und hilft Städten, klimaschonende Lösungen zu entwickeln. Durch systematische Bestands- und Potenzialanalysen werden die aktuellen Wärmebedarfe sowie zukünftige Energiequellen identifiziert. Diese Analysen sind essenziell, um fundierte Entscheidungen für eine nachhaltige Wärmeversorgung zu treffen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Wärmeplanung ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit und relevanter Akteure. Dies stellt sicher, dass die Bedürfnisse und Meinungen der Bürger berücksichtigt werden und die Maßnahmen breite Unterstützung finden. Bis zum 30. Juni 2026 müssen große Kommunen ihre Wärmeplanung vorlegen; kleinere Kommunen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit.

Die Bundesregierung stellt bis 2028 insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung, um Kommunen bei der Erstellung ihrer Wärmepläne zu unterstützen. Dies zeigt, wie wichtig die Wärmeplanung für die erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende ist.

H2-Ready-Heizungen: Zukunft oder Übergangslösung?

H2-Ready-Heizungen und deren Rolle in der zukünftigen Energieversorgung.

H2-Ready-Heizungen sind Gasheizungen, die anfänglich mit normalem Erdgas funktionieren. Sie können jedoch später auf Wasserstoff umgestellt werden. Diese Heizungen bieten eine potenzielle Lösung für die Wärmewende, sofern die Herausforderungen der Wasserstoffinfrastruktur überwunden werden können. Der Preis für eine H2-Ready-Gasheizung liegt im Bereich der herkömmlichen Gasheizungen, und die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 15.000 bis 20.000 Euro.

Ob H2-Ready-Heizungen eine langfristige Lösung oder nur eine Übergangslösung darstellen, hängt stark davon ab, ob und wann das Gasnetz auf Wasserstoff umgestellt wird. Sollte dies nicht geschehen, könnten Netzbetreiber theoretisch verpflichtet sein, die Kosten für die gescheiterte Umstellung zu erstatten.

CO₂-Bepreisung und ihre Auswirkungen

Ab dem 1. Januar 2024 wird der CO₂-Preis auf 45 Euro pro Tonne für fossile Brennstoffe wie Gas und Heizöl erhöht. Diese Erhöhung hat direkte Auswirkungen auf die Heizkosten, da sie die Kosten für Gas um etwa 0,33 Cent pro Kilowattstunde steigern kann. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr bedeutet das zusätzliche Kosten von etwa 66 Euro jährlich.

Die CO₂-Bepreisung wird schrittweise weiter erhöht, mit einem geplanten Anstieg auf 55 Euro pro Tonne im folgenden Jahr. Diese Entwicklung soll Anreize schaffen, auf klimafreundliche Heizsysteme umzusteigen und damit die CO₂-Emissionen zu reduzieren.

Strafen bei Nichteinhaltung des Heizungsgesetzes

Verstöße gegen das Heizungsgesetz können teuer werden. Die Strafen für die Nichteinhaltung der Austauschpflicht oder anderer Vorgaben liegen zwischen 5.000 und 50.000 Euro. Die Höhe des Bußgeldes hängt dabei von der Schwere des Verstoßes ab.

Insbesondere bei der Nichteinhaltung der Austauschpflicht für alte Ölheizkessel können Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Wer die gesetzlichen Vorgaben ignoriert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, die bis zu 50.000 Euro betragen können.

Tipps für Eigentümer: So gelingt der Umstieg

Der Umstieg auf ein neues Heizsystem will gut geplant sein. Zertifizierte Energieberater bieten individuelle Beratung an, um die effizienteste Lösung für Ihr Gebäude zu finden. Diese Beratung ist besonders wichtig, wenn Sie auf eine Wärmepumpe umsteigen möchten, da hier spezifische Anforderungen an die Gebäudetechnik bestehen. Online-Register wie das Deutsche Energieberater-Netzwerk helfen bei der Suche nach qualifizierten Fachleuten.

Eine umfassende Beratung durch einen Energie-Experten kann dabei helfen, die beste Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien zu finden. Die durch Wärmepumpen erzeugte Wärme kann beispielsweise sowohl zur Heizung als auch zur Warmwasserbereitung genutzt werden.

Investitionen in Effizienzmaßnahmen oder der schrittweise Umstieg auf erneuerbare Energien können den Heizungswechsel erleichtern. Durch den Einbau von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen und Maßnahmen zur besseren Dämmung können Eigentümer Energie und Kosten sparen. Mit einer Wärmepumpe können über die Lebensdauer der Heizung Einsparungen von bis zu 20.000 Euro erzielt werden.

Ein hydraulischer Abgleich nach dem Heizungstausch ist notwendig, um die Effizienz der neuen Heizungsanlage zu maximieren. So gelingt der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung reibungslos und effizient.

Zusammenfassung

Das Heizungsgesetz 2024 bringt umfassende Änderungen und neue Vorgaben, die den Umstieg auf erneuerbare Energien fördern und den Klimaschutz vorantreiben sollen. Von den strengen Fristen und Vorgaben über die 65-Prozent-Vorgabe bis hin zu den Fördermöglichkeiten – das Gesetz bietet einen klaren Rahmen für eine nachhaltige Wärmeversorgung.

Mit den richtigen Informationen und Unterstützung durch Energieberater können Eigentümer den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme erfolgreich meistern. Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft des Heizens gestalten und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Häufig gestellte Fragen

– Ab wann gilt das Verbot für neue Gasheizungen in Neubauten?

Das Verbot für neue Gasheizungen in Neubauten gilt ab dem 1. Januar 2024. Nach diesem Datum dürfen ausschließlich alternative Heizsysteme installiert werden.

– Was bedeutet die 65-Prozent-Vorgabe?

Die 65-Prozent-Vorgabe bedeutet, dass neu installierte Heizungen ab 2024 mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen müssen.

– Welche Förderungen gibt es für den Heizungstausch?

Für den Heizungstausch stehen verschiedene Förderungen zur Verfügung, darunter Zuschüsse und zinsgünstige Kredite im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie KfW-Förderungen. Es lohnt sich, die verfügbaren Optionen zu prüfen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.

– Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung des Heizungsgesetzes?

Bei Nichteinhaltung des Heizungsgesetzes drohen Strafen zwischen 5.000 und 50.000 Euro, je nach Schwere des Verstoßes. Es ist daher wichtig, die Regelungen ernst zu nehmen.

– Wie kann ich sicherstellen, dass mein Heizungstausch erfolgreich ist?

Um sicherzustellen, dass Ihr Heizungstausch erfolgreich ist, lassen Sie sich von zertifizierten Energieberatern unterstützen und nutzen Sie vorhandene Fördermöglichkeiten für effizientere Systeme.

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