Ab dem 1. Januar 2024 gelten in Deutschland neue Regeln für Gasheizungen, insbesondere die Gasheizung ab 2024. Welche Änderungen kommen auf Hausbesitzer zu? Dieser Artikel erklärt die neuen Vorschriften und welche Heizungsalternativen ab 2024 relevant werden.
Ab 2024 müssen neu installierte Gasheizungen mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen, reines Öl- und Gasheizungen sind verboten.
Für bestehende Heizungen besteht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keine Austauschpflicht, jedoch müssen Heizungen älter als 30 Jahre ersetzt werden.
Alternative Heizsysteme wie Wärmepumpen und Biomasseheizungen gewinnen an Bedeutung, da sie kostengünstiger und umweltfreundlicher sind als Gasheizungen.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten in Deutschland neue Regeln für den Einbau von Gasheizungen. Diese Änderungen sind Teil des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das den Einsatz fossiler Brennstoffe verringern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen soll. Eine der wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes ist, dass neu installierte Gasheizungen mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Reine Öl- und Gasheizungen sind ab diesem Datum verboten.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass neu installierte Gasheizungen bis 2029 zu 15 Prozent, bis 2035 zu 30 Prozent und bis 2040 zu 60 Prozent klimaneutrales Gas verwenden müssen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Gebäudesektor einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leistet und die CO₂-Emissionen deutlich reduzieren.
Eine zentrale Anforderung des neuen Heizungsgesetzes ist, dass ab 2024 alle neu installierten Heizungen mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch bestehende Gebäude, in denen eine neue Heizung installiert wird.
Diese Vorgabe ist Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und soll sicherstellen, dass der Energieverbrauch im Gebäudesektor nachhaltiger wird. Ausnahmen gelten für Heizsysteme, die bis zum 18. Oktober 2024 in Betrieb genommen und bereits vor dem 19. April 2023 vertraglich vereinbart wurden.
H2-ready Gasheizungen, die auch mit grünem Wasserstoff betrieben werden können, bieten eine interessante Alternative zu herkömmlichen Gasheizungen. Diese Heizungen dürfen auch nach 2024 installiert werden, da sie helfen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Wenn das Gasnetz auf grünen Wasserstoff umgestellt wird, können diese Heizungen problemlos weiterverwendet werden. Sollte die Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff nicht erfolgen, müsste der Netzbetreiber theoretisch die Kosten erstatten, falls die Transformation dessen Verschulden war.
Die neuen Regelungen haben erhebliche Auswirkungen auf Neubauten. Ab dem 1. Januar 2024 ist der Einbau reiner Öl- und Gasheizungen in Neubauten nicht mehr gestattet. Dies soll dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen und die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 zu halbieren.
Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen bis 2026 in großen Städten und bis 2028 in mittelgroßen Städten weiterhin eingebaut werden, solange die kommunale Wärmeplanung nicht veröffentlicht ist.
Das Heizungsgesetz 2024 verbietet den Einbau von Gasheizungen in Neubaugebieten. Dieses Verbot betrifft alle Neubauten. Es tritt für Bauanträge in Kraft, die ab Januar 2024 eingereicht werden. Die Anforderungen für Heizsysteme in diesen Gebieten sind streng: Sie müssen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
Dies bedeutet, dass Bauherren sich von herkömmlichen Gasheizungen verabschieden und auf alternative, klimafreundlichere Heizsysteme umsteigen müssen.
Zu den alternativen Heizsystemen, die in Neubauten genutzt werden können, zählen Wärmepumpen und Biomasseheizungen. Wärmepumpen sind besonders effizient, da sie Umweltwärme nutzen, um Gebäude zu beheizen.
Biomasseheizungen, die Holz oder Pellets verbrennen, sind ebenfalls eine gute Option, da sie klimaneutral sind und in konventionellen Heizsystemen und unsanierten Gebäuden eingesetzt werden können.
Für bestehende Gebäude gelten andere Regelungen. Eigentümer müssen nicht aktiv eingreifen, solange ihre Heizung funktioniert. Es besteht keine Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, solange alles in Ordnung ist. Eine intakte Gasheizung muss nicht ausgebaut werden. Funktionsfähige fossile Heizungen dürfen bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden.
Wenn jedoch die alte Heizung irreparabel ist, können Eigentümer vorübergehend eine gebrauchte oder gemietete Gasheizung installieren.
Es gibt Übergangsfristen für Gas- und Ölheizungen in Bestandsbauten. Eigentümer haben in der Regel fünf Jahre Zeit, um ihre Heizungen auszutauschen. Heizsysteme, die älter als 30 Jahre sind, unterliegen einer Austauschpflicht. Neue Eigentümer haben nach dem Erwerb zwei Jahre Zeit, um diese Heizungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu ersetzen.
Die kommunale Wärmeplanung spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Klimaneutralität in Städten. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis 2026 vorlegen. Kleinere Kommunen haben bis spätestens 30. Juni 2028 Zeit. Die kommunale Wärmeplanung muss einen konkreten Plan zur klimaneutralen Heizgestaltung vorlegen, der alle relevanten Energiequellen identifiziert. Wenn die Gemeinden die Vorgaben zur Wärmeplanung verpassen, müssen Hausbesitzer ihre Heizungen auf 65 Prozent erneuerbare Energien umstellen.
Die Kosten für den Einbau oder Umbau einer neuen Heizung können erheblich sein und variieren je nach individuellen Faktoren. Neue Gasheizungen sind, unter Einbeziehung von Förderungen, nur geringfügig günstiger als klimafreundliche Heizungen. Die Betriebskosten einer Gasheizung sind über die gesamte Lebensdauer etwa 30 Prozent höher als bei einer Wärmepumpe. Mit einer Wärmepumpe kann man im Laufe der Lebensdauer bis zu 20.000 Euro einsparen.
Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, darunter Modernisierungskredite mit günstigen Zinsen. Eigentümer sollten auch in Effizienzmaßnahmen investieren, um Energie und Betriebskosten zu sparen.
Die Förderung für den Austausch fossiler Heizungen kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Der maximale Zuschuss kann bis zu 21.000 Euro betragen, abhängig von den spezifischen Maßnahmen. Ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent gilt für Heizungswechsel, die bis Ende 2028 erfolgen. Die neue Heizungsförderung muss über die KfW beantragt werden, nicht mehr über das BAFA. Die Beantragung erfolgt nach Vorlage eines abgeschlossenen Liefer- und Leistungsvertrags bei einer Fachfirma.
Für die Erstberatung zur Auswahl einer neuen Heizung ist eine Energieberatung durch qualifizierte Fachkräfte erforderlich. Energieexperten können die Heizlast eines Gebäudes berechnen und passende Empfehlungen geben. Individuelle Beratung und Angebote können von geprüften Fachbetrieben bereitgestellt werden. Es lohnt sich, in Effizienzmaßnahmen zu investieren und auf erneuerbare Energien umzusteigen.
Wenn eine alte Heizung irreparabel ist, muss eine neue Heizung installiert werden, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Im Rahmen des neuen Gesetzes gibt es eine Austauschpflicht für Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind.
Bei irreparablen Gas- oder Ölheizungen bestehen Optionen wie die Installation von gebrauchten Gasheizungen oder Miet-Gasheizungen.
Nach einem Defekt dürfen bestehende Gas- oder Ölheizungen weiterhin betrieben werden, sofern sie repariert werden können. Die alte Heizung darf wieder instand gesetzt werden. Die Austauschpflicht für alte Heizungen tritt nur in Kraft, wenn diese nicht mehr reparabel sind.
Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, sollten in der Regel ersetzt werden. Dies ist oft notwendig. Diese Austauschpflicht besteht unabhängig von der Brennstoffart und erfordert einen Heizungstausch. Es gibt eine gesetzliche Pflicht zum Austausch von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind.
Aufgrund der steigenden Gas- und CO₂-Preise suchen viele Verbraucher nach Alternativen zur Gasheizung. Wärmepumpen und Holzheizungen gelten als langfristig günstigere und umweltfreundlichere Heizsysteme. Sie bieten eine wirtschaftliche und ökologische Lösung für das Gasheizungsverbot.
Wärmepumpen können einen Wirkungsgrad von 300 bis 500 Prozent erreichen und produzieren idealerweise 3 bis 4 Kilowattstunden Wärme aus 1 Kilowattstunde Strom. Sie sind besonders effektiv in gut isolierten Gebäuden und eignen sich optimal für Fußbodenheizungen. Wärmepumpen können auch in Kombination mit Solarthermie genutzt werden.
Hybridheizungen kombinieren fossile Brennstoffe mit erneuerbaren Energien und sind besonders flexibel einsetzbar. Diese Heizsysteme sind besonders an kalten Tagen von Vorteil und bieten eine zuverlässige Heizlösung.
Biomasseheizungen können problemlos in konventionellen Heizsystemen und unsanierten Gebäuden eingesetzt werden. Holz- oder Pelletheizungen gelten als klimaneutral, weil sie nur so viel CO₂ freisetzen, wie die Pflanzen beim Wachstum aufgenommen haben. Allerdings kann die Verbrennung von Biomasse die Feinstaubbelastung erhöhen.
Wenn eine Heizungsanlage irreparabel beschädigt ist, dürfen Hauseigentümer vorübergehend eine gebrauchte Heizung installieren. Diese Ausnahmeregelungen verhindern, dass alle Heizungsanlagen sofort ersetzt werden müssen.
Für denkmalgeschützte Gebäude gelten besondere Anforderungen, die den Austausch alter Heizungen erleichtern können. Gebäude, die als Kulturdenkmal eingestuft sind, können ebenfalls Ausnahmen von den Austauschpflichten beantragen.
Diese Gebäude unterliegen besonderen Bestimmungen, die eine Anpassung der Heizungssysteme an die Denkmalschutzauflagen erfordern. Für besonders energieeffiziente Gebäude können alternative Anforderungen an die Heizungssysteme gelten, wodurch sie von den allgemeinen Vorgaben des neuen Heizungsgesetzes befreit sind.
Die neuen Regelungen für Gasheizungen ab 2024 markieren einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft. Während der Übergang herausfordernd sein kann, bieten die neuen Vorschriften auch zahlreiche Chancen, Energie zu sparen und die Umwelt zu schonen. Besonders die Förderung durch den Staat und die vielfältigen Alternativen zu herkömmlichen Gasheizungen machen den Wandel attraktiv. Es ist wichtig, gut informiert zu sein und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig von den Vorteilen zu profitieren.
Ja, Sie können 2024 noch eine Gasheizung einbauen, solange sie mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben wird, gemäß den Bestimmungen des Heizungsgesetzes.
Die 65-Prozent-Vorgabe bedeutet, dass ab 2024 neu installierte Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen müssen. Dies fördert die Nutzung nachhaltiger Energien und reduziert den CO2-Ausstoß.
Ab 2024 sind in Neubaugebieten Öl- und Gasheizungen verboten.
Ja, es gibt Ausnahmen von der Austauschpflicht für denkmalgeschützte Gebäude sowie für Senioren über 80 Jahre, die in kleinen Mehrfamilienhäusern leben.
Für den Heizungstausch stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, darunter Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, zinsgünstige Kredite und steuerliche Vorteile. Diese Maßnahmen unterstützen Sie dabei, eine moderne und umweltfreundliche Heizungsanlage zu installieren.