Sanierungspflicht Eigentumswohnung: Alles, was Sie wissen müssen

Wer eine Eigentumswohnung in München besitzt oder erwirbt, muss sich mit konkreten energetischen Sanierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) auseinandersetzen. Gerade in den charakteristischen Altbauvierteln wie Schwabing, Maxvorstadt oder Haidhausen treffen hohe bauliche Substanz und veraltete Heizsysteme auf ungedämmte Bauteile.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Pflichten greifen bei konkreten Anlässen: Ein Eigentümerwechsel durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung, ein Heizkessel älter als 30 Jahre (z. B. vor 1995 eingebaut) sowie größere Arbeiten an Fassade oder Dach lösen Sanierungspflichten aus.
  • Gemeinschafts- und Sondereigentum werden unterschiedlich behandelt: Dach, Fassade und Heizungsanlage gehören zum Gemeinschaftseigentum – Entscheidungen darüber fallen immer gemeinsam in der Wohnungseigentümergemeinschaft.
  • Klare Fristen und Bußgelder: Nach einem Eigentumswechsel haben Sie in der Regel 2 Jahre Zeit für bestimmte Maßnahmen. Bei Verstößen gegen das GEG drohen Bußgelder bis zu 50.000 €.
  • Komplettlösungen aus einer Hand: Die Hans Schramm GmbH in München plant und realisiert Sanierungen von Bad über Heizung bis zur kompletten Wohnungsrenovierung und unterstützt bei der Einhaltung gesetzlicher Pflichten.

Die Abbildung zeigt eine typische Münchner Altbaufassade mit kunstvollen Stuckverzierungen, die einen Einblick in die architektonische Schönheit des Wohnviertels gewährt. Solche Immobilien unterliegen oft der Sanierungspflicht, insbesondere im Hinblick auf energetische Sanierungsmaßnahmen, um den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen zu reduzieren.

Was bedeutet „Sanierungspflicht” bei der Eigentumswohnung konkret?

Die Sanierungspflicht beschreibt gesetzlich vorgeschriebene energetische Mindestmaßnahmen für Bestandsgebäude, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit 2020 verankert sind. Anders als oft vermutet gibt es keine pauschale Pflicht, alle Wohnungen bis zu einem bestimmten Jahr komplett zu sanieren.

Stattdessen werden Pflichten durch konkrete Ereignisse ausgelöst:

  • Eigentümerwechsel: Beim Kauf, bei Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie greifen innerhalb von 2 Jahren bestimmte Nachrüstpflichten.
  • Alter der Heizungsanlage: Standard-Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen außer Betrieb genommen werden.
  • Umfangreiche Bauarbeiten: Werden mehr als 10 % eines Bauteils wie Fassade oder Dach erneuert, müssen aktuelle GEG-Standards eingehalten werden.
  • Zusammenspiel von Gemeinschafts- und Sondereigentum: In einer Wohnungseigentümergemeinschaft betrifft die Sanierungspflicht sowohl das gemeinschaftliche Eigentum (Dach, Fassade, Heizungsanlage) als auch das Sondereigentum (Innenausbau, Bad).

In München ist dies besonders relevant: Über 60 % der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern wurden vor 1949 errichtet. Die typischen Altbauten in Vierteln wie Schwabing, Haidhausen oder Giesing mit ihren hohen Decken und Stuckfassaden haben oft noch ungedämmte Dächer, veraltete Fenster und Heizsysteme aus den 1970er Jahren – hier besteht erheblicher Sanierungsbedarf.

Rechtlicher Rahmen: GEG und WEG als Grundlage der Sanierungspflicht

Zwei Gesetze bilden das Fundament für die Sanierungspflicht bei Eigentumswohnungen: das Gebäudeenergiegesetz (GEG), in Kraft seit dem 01.11.2020 mit Novellierungen 2023/2024, sowie das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das 2020 reformiert wurde.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG):

  • Definiert energetische Mindeststandards für Gebäude
  • Regelt Dämmung von Dach und oberster Geschossdecke
  • Schreibt den Austausch veralteter Öl- und Gasheizungen vor
  • Fordert schrittweise die Nutzung erneuerbarer Energien

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG):

  • Bestimmt, wie die Eigentümergemeinschaft Maßnahmen beschließt
  • Regelt die Kostenverteilung zwischen Miteigentümern
  • Definiert, welche Mehrheiten für energetische Sanierungen nötig sind

In der Praxis bedeutet das: das GEG legt fest, was gemacht werden muss – das WEG regelt, wer entscheidet und wer bezahlt. Ein Beispiel: Muss in einem Münchner Mehrfamilienhaus die zentrale Gasheizung ausgetauscht werden, bestimmt das GEG den Zeitpunkt und die technischen Anforderungen. Die WEG-Versammlung entscheidet über den konkreten Heizungstyp, den Anbieter und die Finanzierung.

Bei komplexen Fällen – etwa einem denkmalgeschützten Gebäude in der Maxvorstadt – ist die Einbindung eines Fachanwalts oder einer qualifizierten Energieberatung sinnvoll. Die technische Planung und Umsetzung übernehmen erfahrene Fachbetriebe wie die Hans Schramm GmbH.

a) Gemeinschaftseigentum vs. Sondereigentum in der WEG

Die Unterscheidung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum ist für jeden Wohnungseigentümer entscheidend:

Gemeinschaftseigentum Sondereigentum
Dach und Dachstuhl Räume der einzelnen Wohnung
Außenfassade Bodenbeläge und Innenputz
Fensterrahmen Innentüren
Zentrale Heizungsanlage Sanitärobjekte im Bad
Steigleitungen Einbauküche
Treppenhaus Wohnungseingangstür (Innenseite)

Energetische Pflichten wie die Dämmung des Dachs oder der Austausch einer Zentralheizung betreffen immer die gesamte Gemeinschaft. Der Tausch eines innenliegenden Heizkörpers kann hingegen zum Sondereigentum zählen.

Münchner Beispiel: Stellen Sie sich ein Gründerzeithaus im Lehel vor. Die denkmalgeschützte Fassade soll energetisch verbessert werden. Hier muss die WEG nicht nur das GEG beachten, sondern auch gestalterische Auflagen der Stadt und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Eine Außendämmung ist oft nicht möglich – stattdessen kommt Innendämmung zum Einsatz, was die Kosten um 20–30 % erhöhen kann.

Wann besteht eine Sanierungspflicht für Eigentumswohnungen in München?

Mehrere typische Situationen lösen konkrete Sanierungspflichten aus:

  • Eigentümerwechsel: Beim Kauf, bei Erbschaft oder Schenkung greifen GEG-Pflichten innerhalb von 2 Jahren nach Grundbucheintrag – dazu gehören Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs, Rohrdämmung und gegebenenfalls der Heizkesseltausch.
  • Alter der Heizkessel: Standard-Öl- und Gasheizkessel mit Einbaudatum vor 1995 (älter als 30 Jahre) müssen außer Betrieb genommen werden. In Mehrfamilienhäusern betrifft das die gesamte WEG.
  • Die 10-Prozent-Regel: Werden mehr als 10 % eines relevanten Bauteils erneuert (z. B. bei einer Fassadensanierung), müssen die neuen Flächen aktuelle GEG-Anforderungen erfüllen. Das ist in Münchner Altbauten häufig bei größeren Renovierungen der Fall.
  • Kommunale Wärmeplanung: München entwickelt eine Wärmeplanung, die langfristig Einfluss auf Heizungsentscheidungen hat – etwa durch mögliche Fernwärmeanschlüsse in Vierteln wie Milbertshofen oder Berg am Laim.

Bei der Umstellung auf eine Wärmepumpe oder Hybridanlage sind oft zusätzliche Dämmmaßnahmen an Fassade und Dach sinnvoll oder vorgeschrieben. Hier kann ein Meisterbetrieb wie die Hans Schramm GmbH Heizung, Sanitär, Elektro und Dämmung koordiniert planen.

a) Besonderheiten bei Eigentümerwechsel (Kauf, Erbe, Schenkung)

Der Eigentumswechsel ist ein klassischer Auslöser für Sanierungspflichten – ob in München-Bogenhausen, Sendling oder Neuhausen. Nach dem Einzug in eine erworbene Wohnung starten die Fristen.

Typische GEG-Pflichten nach Eigentumswechsel:

  1. Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs: Sofern ungedämmt und zugänglich, muss ein maximaler U-Wert von 0,24 W/(m²K) erreicht werden.
  2. Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen: Ungedämmte Rohre in unbeheizten Bereichen wie Keller oder Dachboden müssen isoliert werden.
  3. Austausch alter Standard-Heizkessel: Heizkessel älter als 30 Jahre müssen ersetzt werden.

Die 2-Jahres-Frist für die Umsetzung läuft ab dem Eintrag im Grundbuch. Wer 2025 eine Altbauwohnung in München kauft, muss also bis 2027 entsprechende Maßnahmen umsetzen.

Praxisbeispiel: Familie Müller kauft 2026 eine 70-m²-Wohnung in einem 1965 erbauten Mehrfamilienhaus in München-Giesing. Der Heizkessel stammt von 1993, die oberste Geschossdecke ist ungedämmt. Innerhalb von zwei Jahren nach Grundbucheintrag muss die WEG den Kessel austauschen lassen, und die Dämmung der Geschossdecke muss erfolgen – beides als gemeinschaftliche Entscheidung.

Ein Handwerker installiert gerade eine Dachdämmung auf einem Altbau, um die energetische Sanierung des Gebäudes zu verbessern. Diese Maßnahme ist besonders wichtig für Eigentümergemeinschaften, um die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen und den Energieverbrauch zu reduzieren.

Welche energetischen Maßnahmen sind in der WEG verpflichtend?

Es geht nicht um jede beliebige Modernisierung, sondern um klar definierte Pflichtmaßnahmen nach dem GEG:

  • Dach oder oberste Geschossdecke dämmen
  • Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen dämmen
  • Veraltete Heizkessel austauschen
  • Bei Austausch von Fenstern oder Fassade: Einhaltung der U-Wert-Vorgaben

Die meisten dieser Maßnahmen betreffen das Gemeinschaftseigentum und müssen daher gemeinsam von der WEG beschlossen und finanziert werden.

Die Hans Schramm GmbH betreut in München häufig Komplettpakete, die über die Mindestpflichten hinausgehen: Wärmepumpe kombiniert mit Dämmung, neuen Heizkörpern und Badsanierung. Das senkt Energiekosten und CO₂-Emissionen deutlich. Auch Elektroarbeiten – etwa eine neue Unterverteilung oder die Vorbereitung für eine Wallbox – können bei Altbauten nötig werden und sollten mitgeplant werden.

a) Dach oder oberste Geschossdecke dämmen

Das GEG verlangt, dass die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen einen maximalen U-Wert von 0,24 W/(m²K) einhält, sofern sie zugänglich ist.

In Münchner Altbauten sind häufig noch ungedämmte Holzbalkendecken oder Betondecken aus den 1950er- bis 1970er-Jahren vorhanden. Besonders in Dachböden von Mehrfamilienhäusern in Laim, Pasing oder Sendling besteht hier Handlungsbedarf.

Zwei Wege zur Erfüllung der Pflicht:

  • Dämmung der Geschossdecke: Begehbare Dämmplatten auf der Decke
  • Dämmung des Dachs: Aufsparren- oder Zwischensparrendämmung

Beide Varianten sind Gemeinschaftsmaßnahmen der WEG. Die Hans Schramm GmbH kann die Abstimmung mit Energieberater und Statiker übernehmen und die Ausführung inklusive eventueller Dachflächenfenster koordinieren.

b) Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren

Das GEG schreibt vor, ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in unbeheizten Räumen zu dämmen. Typische Bereiche sind Kellerflure, Technikräume und Dachböden.

In vielen Münchner Mehrfamilienhäusern aus den 1960er- und 1970er-Jahren sind im Keller noch blanke Metallrohre sichtbar. Hier besteht nach einem Eigentumswechsel die Nachrüstpflicht.

Die gute Nachricht: Diese Maßnahme ist vergleichsweise kostengünstig, reduziert aber spürbare Energieverluste. Eine WEG kann sie schnell beschließen, und Fachbetriebe setzen die Isolierung in wenigen Tagen um. Die Rohrdämmung wird oft mit anderen Arbeiten kombiniert – etwa Heizungserneuerung, Pumpentausch oder hydraulischer Abgleich – um die Energieeffizienz zu maximieren.

c) Austausch alter Öl- und Gasheizungen

Standard- und Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ausgetauscht werden. Ein Kessel mit Baujahr 1994 war spätestens bis 2024/25 fällig. Ausnahmen gelten für Brennwert- und Niedertemperaturkessel.

In Mehrfamilienhäusern ist der zentrale Heizkessel typischerweise Gemeinschaftseigentum. Die WEG entscheidet gemeinsam über die Art der neuen Heizung:

  • Gas-Brennwert mit Solarthermie
  • Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser)
  • Hybridlösung
  • Fernwärmeanbindung

München-spezifisch: Die kommunale Wärmeplanung beeinflusst die Wahl. In Vierteln wie Milbertshofen oder Berg am Laim könnte ein Fernwärmeanschluss sinnvoll werden. Diese Planung sollte bei der Heizungsentscheidung berücksichtigt werden.

Die Hans Schramm GmbH plant und installiert Wärmepumpen, Gas-Brennwertgeräte, Pufferspeicher und Regelungstechnik aus einer Hand – inklusive 3D-Visualisierung des Heizraums bei größeren Modernisierungen. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist wichtig, um Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) optimal zu nutzen.

Beschlussfassung in der WEG: Wie Sanierungspflichten umgesetzt werden

Energetische Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum können nur mit Beschluss der Eigentümerversammlung umgesetzt werden. Seit der WEG-Reform 2020 reicht für bauliche Veränderungen zur energetischen Verbesserung oft eine einfache Mehrheit.

Der typische Weg in München:

  1. Hausverwaltung organisiert die Versammlung und holt Angebote ein
  2. Beschlussvorlage wird erstellt, oft mit Festpreisangebot eines Fachbetriebs
  3. Abstimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer
  4. Beauftragung und Umsetzung durch den gewählten Betrieb

Ein Fachbetrieb wie die Hans Schramm GmbH kann als technischer Partner fungieren und Sanierungskonzepte sowie Festpreisangebote liefern. Das erleichtert die Entscheidungsfindung erheblich.

Praxisbeispiel: Eine WEG in München-Neuhausen beschließt 2027 den Heizungstausch. Die einfache Mehrheit reicht aus. Für die Penthouse-Wohnung mit höherer Heizlast kann eine abweichende Kostenverteilung beschlossen werden.

a) Privilegierte Maßnahmen und individuelle Modernisierungen

Bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gelten als „privilegierte Maßnahmen” und können leichter durchgesetzt werden:

  • Einbau einer eigenen Wohnungslüftung
  • Kleine PV-Anlagen
  • Eigene Ladepunkte für E-Fahrzeuge

Solche Maßnahmen können eigenständiger beschlossen werden, der Eigentümer trägt jedoch die Kosten selbst.

Beispiel Sondereigentum: Ein Eigentümer in München-Schwabing möchte seine Wohnung komplett renovieren – neues Bad, Fußbodenheizung im Estrich, bessere Innendämmung. Solange nur Sondereigentum betroffen ist, benötigt er keine Zustimmung der WEG.

Wichtig: Bei Eingriffen in tragende Wände, Steigleitungen oder Fensterrahmen ist immer die Zustimmung der WEG erforderlich. Frühzeitige Abstimmung mit Verwaltung und Fachbetrieb vermeidet Konflikte und Verzögerungen.

Finanzierung und Förderungen für energetische Sanierungen in der WEG

Energetische Sanierungen in Münchner Mehrfamilienhäusern erreichen schnell sechsstellige Summen. Bei Heizungstausch plus Fassadendämmung können Kosten von 300–500 € pro m² anfallen. Eine saubere Finanzierung ist daher entscheidend.

Finanzierungsinstrumente im Überblick:

Instrument Beschreibung Vorteile
Instandhaltungsrücklage Angespartes Geld der WEG Sofort verfügbar, keine Zinsen
Sonderumlagen Einmalige Zahlungen nach Miteigentumsanteilen Flexibel, keine Kreditkosten
WEG-Darlehen Gemeinschaft als Kreditnehmer Rückzahlung über Hausgeld
Individuelle Kredite Eigentümer finanziert seinen Anteil Persönliche Flexibilität
Staatliche Förderung BAFA, KfW Reduziert Gesamtkosten erheblich

Die Hans Schramm GmbH unterstützt bei Kostenschätzung, Angebotserstellung und der technischen Zuarbeit für Förderanträge – etwa durch Aufschlüsselung der Maßnahmen und technische Datenblätter.

1) Instandhaltungsrücklage, Sonderumlagen und WEG-Darlehen

Die Instandhaltungsrücklage reicht in München oft nicht aus, um eine komplette Heizungsmodernisierung oder Dachdämmung zu finanzieren. Besonders bei Altbauten mit niedrigen früheren Rücklagen ist das ein Problem.

Möglichkeiten der WEG:

  • Sonderumlagen: Die Eigentümerversammlung beschließt einmalige Zahlungen nach Miteigentumsanteilen. Das ist ein typischer Konfliktpunkt, der frühzeitig kommuniziert werden sollte.
  • WEG-Darlehen: Einige Banken bieten spezielle Kredite, bei denen die Gemeinschaft als Ganzes Kreditnehmer ist. Die Rückzahlung wird über das Hausgeld organisiert.
  • Festpreisangebote: Die Hans Schramm GmbH erstellt für Münchner WEGs klar definierte Pakete (z. B. Komplettbadsanierung aller Wohnungen plus Heizungstausch), um Finanzierungsgespräche mit Banken zu erleichtern.

2) Förderprogramme (KfW, BAFA, Steuerbonus)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet erhebliche finanzielle Unterstützung:

  • BAFA-Zuschüsse: Für Einzelmaßnahmen wie Wärmepumpe, Dämmung oder Fenster
  • KfW-Kredite: Für umfassende Effizienzhaus-Sanierungen
  • Steuerbonus: Alternativ können Eigentümer 20 % der Sanierungskosten über mehrere Jahre steuerlich geltend machen

Wichtig: Förderanträge müssen grundsätzlich vor Auftragserteilung bzw. Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Das ist ein typischer Fehler, den WEGs vermeiden sollten.

Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte ist erforderlich, um die Förderfähigkeit zu bestätigen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können bei einem individuellen Sanierungsfahrplan Zuschüsse von bis zu 60–70 % gewähren. Die Hans Schramm GmbH arbeitet in München mit entsprechenden Partnern zusammen.

Fristen, Ausnahmen und Konsequenzen bei Verstößen

Sanierungspflichten haben klare Fristen und mögliche Bußgelder – sie sollten nicht ignoriert werden, besonders in einem stark kontrollierten Ballungsraum wie München.

Übersicht der Fristen:

Situation Frist
Dämmung oberste Geschossdecke/Dach nach Eigentumswechsel 2 Jahre nach Grundbucheintrag
Rohrdämmung nach Eigentumswechsel 2 Jahre nach Grundbucheintrag
Standard-Heizkessel über 30 Jahre Sofortige Außerbetriebnahme

Ausnahmen können gelten bei:

  • Langjähriger Selbstnutzung vor 2002
  • Denkmalschutz (nach Einzelfallprüfung)
  • Wirtschaftlicher Unzumutbarkeit im Einzelfall

Diese Ausnahmen müssen juristisch geprüft werden. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) bietet bei rund 20 % der Münchner Altbauten gewisse Spielräume.

Konsequenzen bei Verstößen:

  • Bußgelder bis zu 50.000 € nach dem GEG
  • Kontrollen durch Schornsteinfeger (Feuerstättenschau) und Bauaufsicht
  • Wertverlust und schlechtere Vermietbarkeit unsanierter Wohnungen in München

Frühzeitige Planung mit Fachbetrieben wie der Hans Schramm GmbH hilft, Fristen einzuhalten, Kosten zu verteilen und Förderung optimal auszuschöpfen.

a) Was bedeutet das praktisch für Münchner Wohnungseigentümer?

Konkretes Szenario: Eine WEG in einem 1972 erbauten Haus in München-Haidhausen. Frau Schmidt kauft 2025 eine Wohnung, der zentrale Heizkessel stammt von 1993.

Schritt für Schritt:

  1. Der Heizkessel hat die 30-Jahres-Grenze überschritten – Austausch ist sofort Pflicht
  2. Die 2-Jahres-Frist für Dach- und Rohrdämmung beginnt mit Grundbucheintrag
  3. Die WEG muss gemeinsam über Maßnahmen entscheiden
  4. Fördermittel sollten vor Beauftragung beantragt werden

Tipps vor dem Kauf:

  • Einsicht in Protokolle der Eigentümerversammlung nehmen
  • Wirtschaftsplan und Rücklagenstand prüfen
  • Energieausweis anfordern
  • Geplante Sanierungen und mögliche Sonderumlagen erkennen

Eine koordinierte Gesamtplanung für Heizung, Dämmung, Fenster, Bäder und Elektro ist langfristig günstiger als viele Einzelaktionen. In München steigert eine professionelle Sanierung den Wert der Immobilie um 10–20 %.

Wer frühzeitig mit WEG, Hausverwaltung, Energieberater und einem erfahrenen Sanierungsbetrieb zusammenarbeitet, reduziert Risiken und erhöht die Planungssicherheit.

Ein Handwerksteam arbeitet an der koordinierten Renovierung einer Münchner Altbauwohnung, wobei sie verschiedene Sanierungsmaßnahmen zur energetischen Sanierung umsetzen. Diese Arbeiten sind Teil der Sanierungspflicht für Eigentumswohnungen und betreffen das Gemeinschaftseigentum sowie die Dämmung der obersten Geschossdecke.

Wie Hans Schramm GmbH Wohnungseigentümergemeinschaften in München unterstützt

Die Hans Schramm GmbH ist ein Münchner Meisterbetrieb mit über 120 Jahren Erfahrung. Mit mehr als 50 eigenen Fachhandwerkern aus den Bereichen Sanitär, Heizung, Elektro und Fliesen unterstützen wir Eigentümergemeinschaften bei der Erfüllung ihrer Sanierungspflichten.

Unsere Leistungen für WEGs:

  • Bestandsaufnahme vor Ort mit Verwaltung und Beirat
  • 3D-Badplanung für einzelne Wohnungen
  • Heizungsmodernisierung inklusive Wärmepumpen
  • Koordination aller Gewerke (Sanitär, Heizung, Elektro, Fliesen, Innenausbau)
  • Elektroarbeiten für Wallbox-Vorbereitung oder PV-Anlagen

Festpreis-Garantie: Wir erstellen Festpreis-Angebote für klar definierte Maßnahmenpakete. Das gibt Eigentümern und Hausverwaltungen eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für Beschlüsse und Finanzierungen.

In unserem Showroom in München können Sie konkrete Badkonzepte, Fliesen, Armaturen und Energie-Lösungen erleben. Das ist besonders hilfreich für WEGs, die Standard-Ausführungsvarianten festlegen möchten.

Mehr als 30.000 private Stammkunden, über 500 Hausverwaltungen und 60 Küchenstudios vertrauen unserem Know-how. Für Mieter und Besitzerinnen und Besitzer bieten wir zudem einen umfassenden Kundendienst, der bei Sanitär-, Heizungs-, Elektro- oder Fliesenproblemen schnell reagiert.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin, um Sanierungspflichten, Kosten und Zeitplan für Ihre Eigentumswohnung oder Ihre gesamte WEG frühzeitig zu klären.

Häufig gestellte Fragen

– Gibt es in München strengere Vorgaben zur energetischen Sanierung als im Bund?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt bundesweit einheitlich. München setzt jedoch über die kommunale Wärmeplanung, mögliche Fernwärmeanschlüsse und teilweise strengere Anforderungen bei Neubauten und Dachaufstockungen zusätzliche Rahmenbedingungen. In bestimmten Fällen können lokale Vorgaben die Heizungswahl beeinflussen, etwa wenn ein Fernwärmeanschluss verpflichtend wird.

– Muss ich als einzelner Eigentümer meine Fenster austauschen, wenn die WEG nichts macht?

Fenster gehören oft zum Gemeinschaftseigentum – je nach Teilungserklärung. Der Austausch erfordert daher in der Regel einen WEG-Beschluss. Im Innenbereich Ihrer Wohnung (z. B. Sonnenschutz, Vorhänge) können Sie eigenständig handeln. Prüfen Sie Ihre Teilungserklärung und sprechen Sie mit der Hausverwaltung, bevor Sie eigenmächtig Fenster tauschen.

– Kann ich meine Wohnung komplett sanieren (Bad, Küche, Böden), ohne die WEG zu fragen?

Ja, solange nur Sondereigentum betroffen ist. Die Renovierung von Bodenbelägen, Innentüren, Sanitärobjekten und Kücheneinbauten fällt in Ihren Verantwortungsbereich. Eingriffe ins Gemeinschaftseigentum – also Steigleitungen, tragende Wände, Fenster oder Balkon – sind zustimmungspflichtig. Beziehen Sie vorab die Hausverwaltung und einen Fachbetrieb wie die Hans Schramm GmbH ein.

– Wie finde ich heraus, ob für meine Wohnung bereits eine Sanierungspflicht besteht?

Prüfen Sie folgende Unterlagen:

  • Energieausweis des Gebäudes (zeigt Effizienzklasse)
  • Protokolle der Eigentümerversammlung (bereits beschlossene Maßnahmen)
  • Schornsteinfegerberichte (Alter und Zustand der Heizungsanlage)
  • Baujahr und Typ des Heizkessels

Ein Energieberater und ein Fachbetrieb können bei einer Vor-Ort-Begehung konkret feststellen, welche Pflichten aktuell greifen und welcher Bedarf besteht.

– Lohnt sich eine energetische Sanierung meiner Eigentumswohnung auch über die Pflicht hinaus?

In einem nachgefragten Markt wie München definitiv ja. Die Vorteile gehen weit über die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen hinaus:

  • Geringerer Energieverbrauch und niedrigere Energiekosten
  • Höherer Wohnkomfort (z. B. neues Bad, moderne Regelungstechnik)
  • Bessere Vermietbarkeit und höhere Mieteinnahmen
  • Wertsteigerung bei einem Verkauf – Münchner Studien zeigen 10–20 % nach umfassender Sanierung
  • Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen

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