Wer eine Eigentumswohnung in München besitzt oder erwirbt, muss sich mit konkreten energetischen Sanierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) auseinandersetzen. Gerade in den charakteristischen Altbauvierteln wie Schwabing, Maxvorstadt oder Haidhausen treffen hohe bauliche Substanz und veraltete Heizsysteme auf ungedämmte Bauteile.

Die Sanierungspflicht beschreibt gesetzlich vorgeschriebene energetische Mindestmaßnahmen für Bestandsgebäude, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit 2020 verankert sind. Anders als oft vermutet gibt es keine pauschale Pflicht, alle Wohnungen bis zu einem bestimmten Jahr komplett zu sanieren.
Stattdessen werden Pflichten durch konkrete Ereignisse ausgelöst:
In München ist dies besonders relevant: Über 60 % der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern wurden vor 1949 errichtet. Die typischen Altbauten in Vierteln wie Schwabing, Haidhausen oder Giesing mit ihren hohen Decken und Stuckfassaden haben oft noch ungedämmte Dächer, veraltete Fenster und Heizsysteme aus den 1970er Jahren – hier besteht erheblicher Sanierungsbedarf.
Zwei Gesetze bilden das Fundament für die Sanierungspflicht bei Eigentumswohnungen: das Gebäudeenergiegesetz (GEG), in Kraft seit dem 01.11.2020 mit Novellierungen 2023/2024, sowie das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das 2020 reformiert wurde.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG):
In der Praxis bedeutet das: das GEG legt fest, was gemacht werden muss – das WEG regelt, wer entscheidet und wer bezahlt. Ein Beispiel: Muss in einem Münchner Mehrfamilienhaus die zentrale Gasheizung ausgetauscht werden, bestimmt das GEG den Zeitpunkt und die technischen Anforderungen. Die WEG-Versammlung entscheidet über den konkreten Heizungstyp, den Anbieter und die Finanzierung.
Bei komplexen Fällen – etwa einem denkmalgeschützten Gebäude in der Maxvorstadt – ist die Einbindung eines Fachanwalts oder einer qualifizierten Energieberatung sinnvoll. Die technische Planung und Umsetzung übernehmen erfahrene Fachbetriebe wie die Hans Schramm GmbH.
Die Unterscheidung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum ist für jeden Wohnungseigentümer entscheidend:
| Gemeinschaftseigentum | Sondereigentum |
|---|---|
| Dach und Dachstuhl | Räume der einzelnen Wohnung |
| Außenfassade | Bodenbeläge und Innenputz |
| Fensterrahmen | Innentüren |
| Zentrale Heizungsanlage | Sanitärobjekte im Bad |
| Steigleitungen | Einbauküche |
| Treppenhaus | Wohnungseingangstür (Innenseite) |
Energetische Pflichten wie die Dämmung des Dachs oder der Austausch einer Zentralheizung betreffen immer die gesamte Gemeinschaft. Der Tausch eines innenliegenden Heizkörpers kann hingegen zum Sondereigentum zählen.
Münchner Beispiel: Stellen Sie sich ein Gründerzeithaus im Lehel vor. Die denkmalgeschützte Fassade soll energetisch verbessert werden. Hier muss die WEG nicht nur das GEG beachten, sondern auch gestalterische Auflagen der Stadt und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Eine Außendämmung ist oft nicht möglich – stattdessen kommt Innendämmung zum Einsatz, was die Kosten um 20–30 % erhöhen kann.
Mehrere typische Situationen lösen konkrete Sanierungspflichten aus:
Bei der Umstellung auf eine Wärmepumpe oder Hybridanlage sind oft zusätzliche Dämmmaßnahmen an Fassade und Dach sinnvoll oder vorgeschrieben. Hier kann ein Meisterbetrieb wie die Hans Schramm GmbH Heizung, Sanitär, Elektro und Dämmung koordiniert planen.
Der Eigentumswechsel ist ein klassischer Auslöser für Sanierungspflichten – ob in München-Bogenhausen, Sendling oder Neuhausen. Nach dem Einzug in eine erworbene Wohnung starten die Fristen.
Typische GEG-Pflichten nach Eigentumswechsel:
Die 2-Jahres-Frist für die Umsetzung läuft ab dem Eintrag im Grundbuch. Wer 2025 eine Altbauwohnung in München kauft, muss also bis 2027 entsprechende Maßnahmen umsetzen.
Praxisbeispiel: Familie Müller kauft 2026 eine 70-m²-Wohnung in einem 1965 erbauten Mehrfamilienhaus in München-Giesing. Der Heizkessel stammt von 1993, die oberste Geschossdecke ist ungedämmt. Innerhalb von zwei Jahren nach Grundbucheintrag muss die WEG den Kessel austauschen lassen, und die Dämmung der Geschossdecke muss erfolgen – beides als gemeinschaftliche Entscheidung.
Es geht nicht um jede beliebige Modernisierung, sondern um klar definierte Pflichtmaßnahmen nach dem GEG:
Die meisten dieser Maßnahmen betreffen das Gemeinschaftseigentum und müssen daher gemeinsam von der WEG beschlossen und finanziert werden.
Die Hans Schramm GmbH betreut in München häufig Komplettpakete, die über die Mindestpflichten hinausgehen: Wärmepumpe kombiniert mit Dämmung, neuen Heizkörpern und Badsanierung. Das senkt Energiekosten und CO₂-Emissionen deutlich. Auch Elektroarbeiten – etwa eine neue Unterverteilung oder die Vorbereitung für eine Wallbox – können bei Altbauten nötig werden und sollten mitgeplant werden.
Das GEG verlangt, dass die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen einen maximalen U-Wert von 0,24 W/(m²K) einhält, sofern sie zugänglich ist.
In Münchner Altbauten sind häufig noch ungedämmte Holzbalkendecken oder Betondecken aus den 1950er- bis 1970er-Jahren vorhanden. Besonders in Dachböden von Mehrfamilienhäusern in Laim, Pasing oder Sendling besteht hier Handlungsbedarf.
Zwei Wege zur Erfüllung der Pflicht:
Beide Varianten sind Gemeinschaftsmaßnahmen der WEG. Die Hans Schramm GmbH kann die Abstimmung mit Energieberater und Statiker übernehmen und die Ausführung inklusive eventueller Dachflächenfenster koordinieren.
Das GEG schreibt vor, ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in unbeheizten Räumen zu dämmen. Typische Bereiche sind Kellerflure, Technikräume und Dachböden.
In vielen Münchner Mehrfamilienhäusern aus den 1960er- und 1970er-Jahren sind im Keller noch blanke Metallrohre sichtbar. Hier besteht nach einem Eigentumswechsel die Nachrüstpflicht.
Die gute Nachricht: Diese Maßnahme ist vergleichsweise kostengünstig, reduziert aber spürbare Energieverluste. Eine WEG kann sie schnell beschließen, und Fachbetriebe setzen die Isolierung in wenigen Tagen um. Die Rohrdämmung wird oft mit anderen Arbeiten kombiniert – etwa Heizungserneuerung, Pumpentausch oder hydraulischer Abgleich – um die Energieeffizienz zu maximieren.
Standard- und Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ausgetauscht werden. Ein Kessel mit Baujahr 1994 war spätestens bis 2024/25 fällig. Ausnahmen gelten für Brennwert- und Niedertemperaturkessel.
In Mehrfamilienhäusern ist der zentrale Heizkessel typischerweise Gemeinschaftseigentum. Die WEG entscheidet gemeinsam über die Art der neuen Heizung:
München-spezifisch: Die kommunale Wärmeplanung beeinflusst die Wahl. In Vierteln wie Milbertshofen oder Berg am Laim könnte ein Fernwärmeanschluss sinnvoll werden. Diese Planung sollte bei der Heizungsentscheidung berücksichtigt werden.
Die Hans Schramm GmbH plant und installiert Wärmepumpen, Gas-Brennwertgeräte, Pufferspeicher und Regelungstechnik aus einer Hand – inklusive 3D-Visualisierung des Heizraums bei größeren Modernisierungen. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist wichtig, um Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) optimal zu nutzen.
Energetische Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum können nur mit Beschluss der Eigentümerversammlung umgesetzt werden. Seit der WEG-Reform 2020 reicht für bauliche Veränderungen zur energetischen Verbesserung oft eine einfache Mehrheit.
Der typische Weg in München:
Ein Fachbetrieb wie die Hans Schramm GmbH kann als technischer Partner fungieren und Sanierungskonzepte sowie Festpreisangebote liefern. Das erleichtert die Entscheidungsfindung erheblich.
Praxisbeispiel: Eine WEG in München-Neuhausen beschließt 2027 den Heizungstausch. Die einfache Mehrheit reicht aus. Für die Penthouse-Wohnung mit höherer Heizlast kann eine abweichende Kostenverteilung beschlossen werden.
Bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gelten als „privilegierte Maßnahmen” und können leichter durchgesetzt werden:
Solche Maßnahmen können eigenständiger beschlossen werden, der Eigentümer trägt jedoch die Kosten selbst.
Beispiel Sondereigentum: Ein Eigentümer in München-Schwabing möchte seine Wohnung komplett renovieren – neues Bad, Fußbodenheizung im Estrich, bessere Innendämmung. Solange nur Sondereigentum betroffen ist, benötigt er keine Zustimmung der WEG.
Wichtig: Bei Eingriffen in tragende Wände, Steigleitungen oder Fensterrahmen ist immer die Zustimmung der WEG erforderlich. Frühzeitige Abstimmung mit Verwaltung und Fachbetrieb vermeidet Konflikte und Verzögerungen.
Energetische Sanierungen in Münchner Mehrfamilienhäusern erreichen schnell sechsstellige Summen. Bei Heizungstausch plus Fassadendämmung können Kosten von 300–500 € pro m² anfallen. Eine saubere Finanzierung ist daher entscheidend.
Finanzierungsinstrumente im Überblick:
| Instrument | Beschreibung | Vorteile |
|---|---|---|
| Instandhaltungsrücklage | Angespartes Geld der WEG | Sofort verfügbar, keine Zinsen |
| Sonderumlagen | Einmalige Zahlungen nach Miteigentumsanteilen | Flexibel, keine Kreditkosten |
| WEG-Darlehen | Gemeinschaft als Kreditnehmer | Rückzahlung über Hausgeld |
| Individuelle Kredite | Eigentümer finanziert seinen Anteil | Persönliche Flexibilität |
| Staatliche Förderung | BAFA, KfW | Reduziert Gesamtkosten erheblich |
Die Hans Schramm GmbH unterstützt bei Kostenschätzung, Angebotserstellung und der technischen Zuarbeit für Förderanträge – etwa durch Aufschlüsselung der Maßnahmen und technische Datenblätter.
Die Instandhaltungsrücklage reicht in München oft nicht aus, um eine komplette Heizungsmodernisierung oder Dachdämmung zu finanzieren. Besonders bei Altbauten mit niedrigen früheren Rücklagen ist das ein Problem.
Möglichkeiten der WEG:
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet erhebliche finanzielle Unterstützung:
Wichtig: Förderanträge müssen grundsätzlich vor Auftragserteilung bzw. Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Das ist ein typischer Fehler, den WEGs vermeiden sollten.
Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte ist erforderlich, um die Förderfähigkeit zu bestätigen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können bei einem individuellen Sanierungsfahrplan Zuschüsse von bis zu 60–70 % gewähren. Die Hans Schramm GmbH arbeitet in München mit entsprechenden Partnern zusammen.
Sanierungspflichten haben klare Fristen und mögliche Bußgelder – sie sollten nicht ignoriert werden, besonders in einem stark kontrollierten Ballungsraum wie München.
Übersicht der Fristen:
| Situation | Frist |
|---|---|
| Dämmung oberste Geschossdecke/Dach nach Eigentumswechsel | 2 Jahre nach Grundbucheintrag |
| Rohrdämmung nach Eigentumswechsel | 2 Jahre nach Grundbucheintrag |
| Standard-Heizkessel über 30 Jahre | Sofortige Außerbetriebnahme |
Ausnahmen können gelten bei:
Diese Ausnahmen müssen juristisch geprüft werden. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) bietet bei rund 20 % der Münchner Altbauten gewisse Spielräume.
Konsequenzen bei Verstößen:
Frühzeitige Planung mit Fachbetrieben wie der Hans Schramm GmbH hilft, Fristen einzuhalten, Kosten zu verteilen und Förderung optimal auszuschöpfen.
Konkretes Szenario: Eine WEG in einem 1972 erbauten Haus in München-Haidhausen. Frau Schmidt kauft 2025 eine Wohnung, der zentrale Heizkessel stammt von 1993.
Schritt für Schritt:
Tipps vor dem Kauf:
Eine koordinierte Gesamtplanung für Heizung, Dämmung, Fenster, Bäder und Elektro ist langfristig günstiger als viele Einzelaktionen. In München steigert eine professionelle Sanierung den Wert der Immobilie um 10–20 %.
Wer frühzeitig mit WEG, Hausverwaltung, Energieberater und einem erfahrenen Sanierungsbetrieb zusammenarbeitet, reduziert Risiken und erhöht die Planungssicherheit.
Die Hans Schramm GmbH ist ein Münchner Meisterbetrieb mit über 120 Jahren Erfahrung. Mit mehr als 50 eigenen Fachhandwerkern aus den Bereichen Sanitär, Heizung, Elektro und Fliesen unterstützen wir Eigentümergemeinschaften bei der Erfüllung ihrer Sanierungspflichten.
Unsere Leistungen für WEGs:
Festpreis-Garantie: Wir erstellen Festpreis-Angebote für klar definierte Maßnahmenpakete. Das gibt Eigentümern und Hausverwaltungen eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für Beschlüsse und Finanzierungen.
In unserem Showroom in München können Sie konkrete Badkonzepte, Fliesen, Armaturen und Energie-Lösungen erleben. Das ist besonders hilfreich für WEGs, die Standard-Ausführungsvarianten festlegen möchten.
Mehr als 30.000 private Stammkunden, über 500 Hausverwaltungen und 60 Küchenstudios vertrauen unserem Know-how. Für Mieter und Besitzerinnen und Besitzer bieten wir zudem einen umfassenden Kundendienst, der bei Sanitär-, Heizungs-, Elektro- oder Fliesenproblemen schnell reagiert.
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin, um Sanierungspflichten, Kosten und Zeitplan für Ihre Eigentumswohnung oder Ihre gesamte WEG frühzeitig zu klären.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt bundesweit einheitlich. München setzt jedoch über die kommunale Wärmeplanung, mögliche Fernwärmeanschlüsse und teilweise strengere Anforderungen bei Neubauten und Dachaufstockungen zusätzliche Rahmenbedingungen. In bestimmten Fällen können lokale Vorgaben die Heizungswahl beeinflussen, etwa wenn ein Fernwärmeanschluss verpflichtend wird.
Fenster gehören oft zum Gemeinschaftseigentum – je nach Teilungserklärung. Der Austausch erfordert daher in der Regel einen WEG-Beschluss. Im Innenbereich Ihrer Wohnung (z. B. Sonnenschutz, Vorhänge) können Sie eigenständig handeln. Prüfen Sie Ihre Teilungserklärung und sprechen Sie mit der Hausverwaltung, bevor Sie eigenmächtig Fenster tauschen.
Ja, solange nur Sondereigentum betroffen ist. Die Renovierung von Bodenbelägen, Innentüren, Sanitärobjekten und Kücheneinbauten fällt in Ihren Verantwortungsbereich. Eingriffe ins Gemeinschaftseigentum – also Steigleitungen, tragende Wände, Fenster oder Balkon – sind zustimmungspflichtig. Beziehen Sie vorab die Hausverwaltung und einen Fachbetrieb wie die Hans Schramm GmbH ein.
Prüfen Sie folgende Unterlagen:
Ein Energieberater und ein Fachbetrieb können bei einer Vor-Ort-Begehung konkret feststellen, welche Pflichten aktuell greifen und welcher Bedarf besteht.
In einem nachgefragten Markt wie München definitiv ja. Die Vorteile gehen weit über die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen hinaus: