Wer eine Solaranlage zur Stromerzeugung in die eigene Immobilie einbaut, muss einige steuerliche Regeln beachten. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Private Hauseigentümer werden vielfach steuerlich zum Unternehmer, wenn sie selbst produzierten Strom zumindest teilweise in das öffentliche Stromnetz leiten und dafür vom Netzbetreiber Geld erhalten. Sie sind verpflichtet, ihre gewerbliche Tätigkeit beim Finanzamt anzuzeigen. Ein Gewerbe muss dagegen regelmäßig nicht angemeldet werden.