7 Fragen zum Energieausweis

Der Energieausweis soll Immobilienbesitzer durch die Bewertung der Energieeffizienz ihres Gebäudes und ganzheitliche Sanierungsvorschläge motivieren, möglichst umfassende energetische Modernisierungen vorzunehmen.

Gute Noten gibt es für Heiztechnik mit hohen Wirkungsgraden wie Brennwerttechnik, für den Einsatz regenerativer Energien sowie für die Dämmung von Dach und Gebäudehülle.


1. Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Gütesiegel, das die Energieeffizienz von Gebäuden nach deutschlandweit einheitlichen Kriterien bewertet.


2. Wann benötige ich einen Energieausweis?

Ab 1. Juli 2008 müssen Eigentümer von Wohngebäuden, die bis Ende 1965 erbaut wurden, Miet- und Kaufinteressenten einen Energieausweis vorlegen. Ab 1. Januar 2009 gilt diese Pflicht auch für Besitzer jüngerer Wohngebäude.


3. Welchen Nutzen bietet der Energieausweis?

Mieter oder Kaufinteressenten können auf einen Blick sehen, ob das Objekt ihres Interesses sparsam ist oder ob es Energie sinnlos verheizt. Vermieter und Verkäufer können die Qualität ihres Hauses zweifelsfrei dokumentieren.


4. Welche Angaben enthält der Energieausweis?

Kernstück des Dokumentes ist ein Energiekennwert, der den Energiebedarf des Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m2a)) angibt. Dieser Wert gibt dem Gebäude eine Note. Grün bezeichnet einen Wert unter 100 und damit ein optimales Ergebnis, rot dagegen ein mangelhaftes. Darüber hinaus erhält der Eigentümer Tipps, wie er sein Haus sinnvoll modernisieren kann – wie sich z. B. eine Dämmung der Gebäudehülle, neue Fenster oder die Nutzung von Solarkollektoren auf den Energiebedarf auswirken.


5. Wie werden die Werte für den Energieausweis ermittelt?

Es gibt zwei Methoden. Bei dem einfachen Berechnungsverfahren werden pauschalisierte Annahmen zu relevanten Bauteilen und der Heizungsanlage gemacht. Bei der detaillierteren Berechnung werden sämtliche energetisch bedeutsamen Bauteile systematisch analysiert und ausgewertet. Diese Methode ist dann empfehlenswert, wenn ohnehin eine Modernisierung ins Haus steht.


6. Wer stellt den Energieausweis aus?

Jeder Handwerker, Architekt oder Ingenieur, der eine der nachfolgenden Qualifikationen erworben hat, darf den Energiepass ausstellen:

  • Handwerksmeister mit der Zusatzqualifikation „Gebäudeenergieberater im Handwerk“
  • Vor-Ort-Berater nach BAFA-Liste
  • Ausstellungsberechtigte nach §13 EnEV Energiebedarfsausweise
  • Bauvorlageberechtigte nach den Landesbauordnungen



7. Welche Förderungen erhalte ich bei Sanierungen?

Bei Altbausanierungen stehen als bundesweite Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das KfW-CO2 Gebäudesanierungsprogramm und das Programm Wohnraum Modernisieren (ÖkoPlus) zur Verfügung sowie die Förderung einer ganzheitlichen Energieberatung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bei energieeffizienten Neubauten gewährt die KfW zinsgünstige Darlehen. Die Nutzung Erneuerbarer Energien wie Solarkollektoren und Biomasseanlagen wird von der BAFA bezuschusst und das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) fördert die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien.

Ausführliche Informationen könne Sie der angehängte Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entnehmen. Eine individuelle Beratung erhalten Sie bei Ihrem bad & heizung Fachbetrieb.

Bild links: Energieausweis. Quelle: dena/BMVBS

Anhang: Energieausweis für Gebäude.pdf (2.12 MB)

 
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